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   OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10   

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OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10 (https://dejure.org/2010,11355)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2010 - 6 W 77/10 (https://dejure.org/2010,11355)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 6 W 77/10 (https://dejure.org/2010,11355)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der §§ 113a, 113b TKG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da in einem Rechtsstaat das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist, soweit es sich um Verletzungen von einigem Gewicht handelt (BVerfG, a.a.O., Rn. 260; Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10).

    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass der Titel in den TOP 50 der Album-Charts platziert ist (Senat, Beschluss vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

    Dagegen rechtfertigt der Umstand allein, dass das Album (auch) noch zu üblichen Preisen und nicht nur zu Ausverkaufspreisen vermarktet wird, im Bereich aktueller Unterhaltungsmusik nicht die Annahme, die für die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes relevante Verwertungsphase sei noch nicht abgeschlossen (Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10).

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Für aktuelle Titel aus dem Gebiet der Unterhaltungsmusik teilt der Senat (Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10) jedoch die Auffassung des Landgerichts, dass nach Ablauf von sechs Monaten besondere Umstände vorliegen müssen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können.

    Dagegen rechtfertigt der Umstand allein, dass das Album (auch) noch zu üblichen Preisen und nicht nur zu Ausverkaufspreisen vermarktet wird, im Bereich aktueller Unterhaltungsmusik nicht die Annahme, die für die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes relevante Verwertungsphase sei noch nicht abgeschlossen (Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10).

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    So liegt es nicht nur beim konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG, sondern auch bei offensichtlichen Rechtsverletzungen "in gewerblichem Ausmaß" (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drs. 16/5048 S. 65; BT-Drs. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222).

    So kann sich ein Album mit einem von einem bekannten Interpreten dargebotenes Werk der klassischen Musik auch noch drei Jahre nach der Erstveröffentlichung in der relevanten Verkaufsphase befinden, wenn es noch zum Ursprungspreis veräußert wird (Senat, MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin).

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats hat die Kammer angenommen, dass der mit diesem Kriterium bezweckte Ausschluss gutgläubiger Handlungen von Endverbrauchern (Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14) bei den hier in Rede stehenden Fallkonstellationen objektiv erfolgen muss, dass es vor allem auf Die Schwere der einzelnen Rechtsverletzung ankommt (weil die Zahl der von einem einzigen Verletzer öffentlich zugänglich gemachten Dateien bei dynamischen IP-Adressen vor erteilter Auskunft kaum feststellbar ist) und dass hierfür (im Anschluss an das im Gesetzgebungsverfahren angeführte Beispiel des Anbietens eines vollständigen Kinofilms oder Musikalbums oder Hörbuchs vor oder unmittelbar nach Veröffentlichung, BT-Drs. 16/8783, S. 50) darauf abgestellt werden muss, ob eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris; ebenso OLG Schleswig, a.a.O.).

    Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen wird ebenfalls mit einer längeren relevanten Vermarktungsphase zu rechnen sein, zumal wenn der betreffende Tonträger wiederholt neu aufgelegt wird (Senat, Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09); ein in Verkaufs-Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg wird hier nicht vorausgesetzt (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der §§ 113a, 113b TKG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da in einem Rechtsstaat das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist, soweit es sich um Verletzungen von einigem Gewicht handelt (BVerfG, a.a.O., Rn. 260; Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10).

    Im Einzelfall mag die relevante Verwertungsphase auch geraume Zeit nach der Erstveröffentlichung noch andauern oder wieder oder sogar erstmals beginnen, wenn zusätzliche Umstände für ein neu erwachtes Interesse des Publikums gerade an diesem Interpreten und Tonträger sprechen (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10 für den Kinostart eines Films mit dem betreffenden Künstler als Protagonisten).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Soweit das OLG Hamburg (a.a.O.) in dem Tatbestandsmerkmal des gewerblichen Ausmaßes eine Bagatellklausel gesehen hat, die geringfügige Rechtsverletzungen ausklammern soll, folgt daraus nicht, dass damit bei für sich genommen keinen besonders hohen wirtschaftlichen Wert verkörpernden Dateien auf das grundsätzliche Erfordernis eines engen zeitlichen Zusammenhangs zur Erstveröffentlichung verzichtet werden kann (in der Entscheidung war ein auf Platz 5 der Albumcharts plaziertes Musikalbum weniger als einen Monat nach seinem Erscheinen zum Herunterladen angeboten worden; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 269 und OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 für das Anbieten einer Film-DVD ungefähr drei Monate nach ihrer Erstveröffentlichung).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    So liegt es nicht nur beim konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG, sondern auch bei offensichtlichen Rechtsverletzungen "in gewerblichem Ausmaß" (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drs. 16/5048 S. 65; BT-Drs. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Weil der Gesetzgeber die Möglichkeiten einer Rechtsverfolgung nach § 101 UrhG im Hinblick auf das davon berührte Fernmeldegeheimnis bewusst nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung gestellt hat, kommt es insbesondere nicht auf das Argument der Beschwerde an, dass Tonträger jeglicher Art oft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte verwertet werden, dabei unter Umständen mehrere (in Lizenzverträgen berücksichtigte) Auswertungsphasen durchlaufen und das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers selbst kleinste, zwanzig Jahre nach dem Erscheinen unbefugt verwertete Teile einer Tonaufnahme umfasst (BGH, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 = NJW 2009, 770).
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass der Titel in den TOP 50 der Album-Charts platziert ist (Senat, Beschluss vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 6 W 52/09

    Erstattungsfähigkeit von Parteireisekosten: Anreise zum Gerichtsort am Vortag des

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
    Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen wird ebenfalls mit einer längeren relevanten Vermarktungsphase zu rechnen sein, zumal wenn der betreffende Tonträger wiederholt neu aufgelegt wird (Senat, Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09); ein in Verkaufs-Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg wird hier nicht vorausgesetzt (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).
  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht des dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird (vgl. Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 77/10; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht des dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird (vgl. Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 77/10; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht des dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird (vgl. Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 77/10; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11

    Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank

    Das Merkmal "in gewerblichem Ausmaß" setzt nach dem Erwägungsgrund 14 der Durchsetzungsrichtlinie die Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils voraus (vgl. auch Ingerl/Rohnke a.a.O., § 19, 17) und ist weitgehend deckungsgleich mit dem Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr (BT-Drs. a.a.O., S. 44; insoweit kritisch Fezer a.a.O., § 19, 32 - 34; Büscher a.a.O., 18; ausführlich hierzu: Wimmers a.a.O., § 101, 29 - 41 u. 57 f.; allg. Wüst/Jansen a.a.O., § 19, 15 u. 23; vgl. auch OLG Köln, ZUM 2009, 425 [juris, Tz. 9 f.]; B. v. 26.07.2010 - 6 W 77/10 [juris, Tz. 5 f.]).
  • OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Das Gegenteil ergibt sich weder aus der andauernd hohen Bekanntheit der Interpretin Britney Spears noch aus dem durch eine "Gold"-Auszeichnung belegten kommerziellen Erfolg des Albums in der Vergangenheit und der darauf beruhenden, bereits im Dezember 2009, also lange vor den hier geltend gemachten Verletzungshandlungen erfolgten Nominierung für einen Schallplatten-Preis (vgl. Senatsbeschluss vom 22.09.2010 - 6 W 77/10 = 203 O 99/10 LG Köln).
  • OLG Köln, 08.06.2011 - 6 W 52/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Umkehrschluss ist allerdings nicht zulässig: Der Umstand, dass ein Werk noch zu üblichen Preisen vermarktet wird, rechtfertigt nicht die Annahme, die relevante Verwertungsphase sei noch nicht abgeschlossen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.7.2010 - 6 W 77/10).
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