Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- wbs-law.de
Filesharing: Beschluss Oberlandesgericht Köln 6 W 79/10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
Kurzfassungen/Presse (2)
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung = Freifahrtsschein für Filesharer?
- lto.de (Kurzinformation)
Mitteilung von Verkehrsdaten durch Internet-Service-Provider an Rechteinhaber nach Urheberrechtsverletzung rechtmäßig
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.03.2010 - 213 O 63/10
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2011, 86
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]). - OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß
Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der §§ 113a, 113b TKG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da in einem Rechtsstaat das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist, soweit es sich um Verletzungen von einigem Gewicht handelt (…BVerfG, a.a.O., Rn. 260; Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10).Im Einzelfall mag die relevante Verwertungsphase auch geraume Zeit nach der Erstveröffentlichung noch andauern oder wieder oder sogar erstmals beginnen, wenn zusätzliche Umstände für ein neu erwachtes Interesse des Publikums gerade an diesem Interpreten und Tonträger sprechen (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10 für den Kinostart eines Films mit dem betreffenden Künstler als Protagonisten).
- OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
- OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12
Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition). - OLG Celle, 12.05.2011 - 10 WF 135/11
Inverzugsetzung für Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB durch das als …
Die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde insofern kann aber letztlich dahin stehen, weil sie jedenfalls auch unbegründet ist (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG). - OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11 Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
- OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang
Der Gesetzgeber hat bewusst nicht jede Rechtsverletzung für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, sondern einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Urhebers verlangt, damit ein Auskunftsanspruch, durch die in verfassungsrechtlich geschützte Rechte des Dritten eingegriffen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 21.7.2010 - 6 W 79/10), gerechtfertigt ist. - OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
Tenor-Berichtigung von Entscheidungen ohne Gründe
Insofern könnte der Senat sogar die Frage der Zulässigkeit offenlassen und die sofortigen Beschwerden als jedenfalls unbegründet zurückweisen (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG). - OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Streitige Ausweitung der aufgrund Vereinbarung erstinstanzlich erfolgten …
IV. Unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit, über die im vorliegenden Verfahren nicht vorrangig entschieden werden muß (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. auch BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346. OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87), ist die Beschwerde jedenfalls unbegründet. - OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11
Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm
Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung, jeweils m.w.N.) kann davon mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswertung einer Film-DVD nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte ausgegangen werden. - OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12