Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32769
OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 1 lit b GMV, § 937 ZPO
    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schutz einer bekannten Marke vor Rufausbeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV 2868/95 Art. 9 Abs. 1 Buchst. b; ZPO § 937
    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rufausnutzung durch Aufkleber mit bekannter, als Marke geschützter Fahrzeugkarosserie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Mit dem Bulli von Gerichtsstand zu Gerichtsstand

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nutzung geschützter Markenbildnisse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Dekorative Benutzung bekannter Marken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe einer bekannten, geschützten Fahrzeugkarosserie kann markenrechtlich unzulässig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedergabe einer bekannten, geschützten Fahrzeugkarosserie kann markenrechtlich unzulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Es handelt sich um zwei verschiedene Streitgegenstände, weil das Rechtsschutzziel der Leistungsklage über den Streitgegenstand der Feststellungsklage hinausgeht (BGH, Urteil vom 07.07.1994, Az. I ZR 30/92, Rz. 22 bei Juris - Parallelverfahren II).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Umstand, dass die Antragstellerin ihren Eilantrag in erster Linie auf Artikel 9 Abs. 1 lit. b  gestützt hat und nur hilfsweise auf Artikel 9 Abs. 1 lit. c , hätte nicht zu einem teilweisen Unterliegen der Antragstellerin geführt, weil die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Bekanntheitsschutz mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verwechslungsschutz einen Streitgegenstand darstellen (BGH GRUR 2012, 621, Rz. 32 - OSCAR).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 107/00

    Irreführung der Werbung für ein Stellenanzeigenblatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Diese Erwägung gilt in gleicher Weise für die Einleitung des Eilverfahrens (so die nunmehr herrschende Meinung, OLG Köln, GRUR-RR 2012, 288; OLG Hamburg GRUR 2001, 361; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 10. Auflage, Kapitel 54 Rz. 3; Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 31. Auflage § 12, Rz. 3.3).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Vielmehr ist aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden, regelmäßig zu bejahen; insoweit kann jedenfalls der in § 12 UWG zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Beschluss des Senats vom 09.08.2002, Az. 6 W 103/02).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Hierfür ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (EuGH GRUR 2009, 756, Tz. 41 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95

    Gericht der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung bei Anhängigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest.
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Diese Erwägung gilt in gleicher Weise für die Einleitung des Eilverfahrens (so die nunmehr herrschende Meinung, OLG Köln, GRUR-RR 2012, 288; OLG Hamburg GRUR 2001, 361; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 10. Auflage, Kapitel 54 Rz. 3; Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 31. Auflage § 12, Rz. 3.3).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10

    Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern ("Blechschild")

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    8 Bei einer Bildmarke, die den "...-Bus" zum Gegenstand hat, handelt es sich um eine bekannte Marke (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.2011, Az. 6 U 56/10, Rz. 22 bei Juris).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der markenrechtliche Schutz hat zwar von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen (BGH GRUR 2000, 506, Rz. 54 bei juris - ATTACHE/ TISSERAND).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4968
OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,4968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung ohne vorherige Abmahnung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935; ZPO § 93
    Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung ohne vorherige Abmahnung des Antragsgegners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    In derartigen Fällen liegt es im Allgemeinen nahe, dass der Schuldner den Beweis für sein schutzrechtswidriges Verhalten beiseiteschaffen würde, wenn er von der bevorstehenden Beschlussverfügung durch Abmahnung Kenntnis erhielte, um so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden (KG GRUR-RR 2008, 372 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    In derartigen Fällen liegt es im Allgemeinen nahe, dass der Schuldner den Beweis für sein schutzrechtswidriges Verhalten beiseiteschaffen würde, wenn er von der bevorstehenden Beschlussverfügung durch Abmahnung Kenntnis erhielte, um so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden (KG GRUR-RR 2008, 372 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 2 W 55/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04

    Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
    Indem er lediglich gegen die Kostenentscheidung der Beschlussverfügung Widerspruch eingelegt hat, hat er seine Verurteilung in der Hauptsache anerkannt (KG AfP 1999, 173; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 2000, 125).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2013 - 4a O 53/13

    Nevirapin

    Von einem derartigen Sachverhalt wird ausgegangen, wenn die in Verwahrung zu nehmende Sache aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer Mobilität ohne weiteres beiseite geschafft und dadurch dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1065; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 182, 183 - Spielsteuerung).
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