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   OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 6 W 84/20   

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https://dejure.org/2020,24722
OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 6 W 84/20 (https://dejure.org/2020,24722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2020 - 6 W 84/20 (https://dejure.org/2020,24722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2020 - 6 W 84/20 (https://dejure.org/2020,24722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 UWG
    Irreführende Werbung durch Erwecken des Eindrucks, Industrieprodukte (hier: Solarmodule) würden in Deutschland hergestellt

  • webshoprecht.de

    Irreführende Werbung durch Erwecken des Eindrucks, Solarmodule würden in Deutschland hergestellt

  • IWW

    § 5 Abs 1 UWG

  • kanzlei.biz

    Werbung mit Herstellung in Deutschland nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung durch Erwecken des Eindrucks, Industrieprodukte würden in Deutschland hergestellt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer mit deutscher Qualität wirbt, muss auch in Deutschland produzieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß wenn für Produkt mit Herstellung in Deutschland geworben wird und wesentliche Fertigung nicht in Deutschland erfolgt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbeeindruck mit Herstellung in Deutschland

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässiges Werben mit Herstellung in Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Herstellung in Deutschland" ?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Reklame eines Solarmodulherstellers - Wer im Ausland fertigen lässt, darf nicht so tun, als handle es sich um deutsche Produkte

  • datev.de (Kurzinformation)

    Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Herstellung in Deutschland nur zulässig bei wesentlicher Fertigung im Inland

  • esche.de (Kurzinformation)

    Qualitätsversprechen Made in Germany

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wann sind Werbeaussagen zum Herstellungsort Deutschland erlaubt?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unternehmenssitz darf nicht den Produktionsort vorgaukeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig - Beim Verbraucher wird ein falscher Eindruck erweckt - OLG Frankfurt am Main erlässt einweilige Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer mit deutscher Qualität wirbt, muss auch in Deutschland produzieren! (IBR 2020, 592)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 6 W 84/20
    Bei einem Industrieprodukt bezieht der Verkehr eine Herkunftsangabe deshalb grundsätzlich auf denjenigen Ort der Herstellung der Ware, an dem das Industrieprodukt seine für die Verkehrsvorstellung maßgebende Qualität und charakteristische Eigenschaften erhält (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - I ZR 16/14 = GRUR-RR 2015, 209 - KONDOME - Made in Germany).

    aa) Für die Richtigkeit von Angaben, die Deutschland als Herstellungsort bezeichnen, ist es notwendig und ausreichend, dass diejenigen Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (vgl. BGH GRUR-RR 2015, 209 Rn 16 - KONDOME - Made in Germany).

    Bei einem Industrieprodukt bezieht der Verkehr eine Herkunftsangabe deshalb grundsätzlich auf denjenigen Ort der Herstellung der Ware, an dem das Industrieerzeugnis seine für die Verkehrsvorstellung maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften erhält (BGH GRUR-RR 2015, 209 Rn 15 - KONDOME - Made in Germany).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 6 W 84/20
    Zwar ist dem Verkehr bekannt, dass zahlreiche inländische Industrieunternehmen in Fernost produzieren; er geht davon jedoch nicht allgemein aus, sondern achtet auf Angaben, die auf den Herstellungsort hinweisen, wie z.B. "Made in China" (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2016, 74 Rn 25 - Vogel-Germany).

    Die Aufbringung von Qualitäts-Siegeln in Verbindung mit der Angabe "German" erzeugt den Eindruck einer besonderen Qualitätsgarantie durch die Antragsgegnerin als deutsches Herstellerunternehmen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2016, 74 Rn 29 - Vogel-Germany).

  • LG Hamburg, 02.06.2022 - 327 O 307/21

    Irreführende German Quality-Werbung

    Die angesprochenen Durchschnittsverbraucher der hier in Rede stehenden Waren werden der Abbildung der Farben der Deutschlandfahne schwarz/rot/gold in drei Balken nebeneinander mit dem Zusatz "German Quality" nicht nur die Beschreibung einer bestimmten - deutschen, "German" - Qualität, unabhängig vom Ort der Herstellung, entnehmen, sondern diese Bestandteile der Verpackungsaufmachungen als Hinweise auf den Ort der Herstellung der Kondome auffassen, auch wenn - anders als in dem vom OLG Frankfurt a. M. (Beschluss v. 17.08.2020, Az. 6 W 84/20, GRUR-RS 2020, 21585) entschiedenen Fall - auf der Verpackung kein Bezug auf den Herstellungsprozess als solchen genommen wird.
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