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   OLG Köln, 01.09.2009 - I-6 W 85/09   

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OLG Köln, 01.09.2009 - I-6 W 85/09 (https://dejure.org/2009,6085)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2009 - I-6 W 85/09 (https://dejure.org/2009,6085)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2009 - I-6 W 85/09 (https://dejure.org/2009,6085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zustellung eines Untersagungsverbotes i.R.e. einstweiligen Verfügung betreffend die Zugänglichmachung von Produktfotos

  • info-it-recht.de

    Wirksame Zustellung einstweilige Verfügung bereits durch schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen Urschrift

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 929 Abs. 2 ZPO
    Fristgerechte Zustellung der einstweiligen Verfügung auch mit Anlagen in Schwarz-Weiß statt Farbe?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schwarz-Weiß-Kopie farbiger einstweiliger Verfügung ausreichend für wirksame Zustellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirksame Zustellung farbiger einstweiliger Verfügung trotz Schwarz-Weiß-Fassung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Schwarz-Weiß-Fassung "farbiger Lichtbilder" im Beschlusstenor einer einstweiligen Verfügung ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 864
  • GRUR 2010, 464 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 175
  • MIR 2010, Dok. 040
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09
    Die Zustellung ist auch dann wirksam, wenn durch das Weglassen einzelner Wörter und Buchstaben das Verständnis der Entscheidung zwar erschwert, aber nicht vereitelt wird (BGH , Beschluss vom 4.5.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09
    Erforderlich ist es lediglich, dass Inhalt und Beschwer aus der Ausfertigung erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06

    Einstweiliger Rechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung mit farbiger

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09
    Soweit aus der Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 2007, 986), die auch in der Kommentarliteratur - vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. A., § 929 Rn 13 - Niederschlag gefunden hat, abzulesen sein sollte, dass die schwarz/weiße Ausfertigung einer farbigen Urschrift in keinem Fall für eine wirksame Zustellung ausreichend sein kann, folgt dem der Senat nicht, weil dies nicht mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vereinbaren ist.
  • BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09
    Nur schwerwiegende Abweichungen, also solche in wesentlichen Punkten, führen zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, Beschluss vom 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Erforderlich ist lediglich, dass der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (BGH, NJW-RR 2000, 1655, 1666 m. w. Nachw.; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; vgl. a. OLG Naumburg, OLGR 2000, 98 = MDR 2000, 601).

    Regelmäßig führen nur schwerwiegende Abweichungen, also solche in wesentlichen Punkten, zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, NJW 2001, 1653, 1654 m. w. Nachw. ; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864, vgl. a. OLG Naumburg, OLGR 2000, 98 = MDR 2000, 601).

    Die Zustellung ist auch dann wirksam, wenn durch das Weglassen einzelner Wörter und Buchstaben das Verständnis der Entscheidung zwar erschwert, aber nicht vereitelt wird (BGH, NJW-RR 2005, 1658 m. w. Nachw.; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Naumburg, MDR 2000, 601).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

    Die Ausfertigung muss die Urschrift vollständig und richtig wiedergeben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 864).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Bei einer zum Zwecke der Vollziehung vorgenommenen Zustellung muss die zugestellte Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift die Urschrift vollständig und richtig wiedergeben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 864).

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Kleine Fehler und geringfügige Abweichungen schaden nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der ihm zugestellten Abschrift den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer bzw. den Inhalt und die Reichweite des Verbots erkennen kann (BGH, Beschl. v. 13.04.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.; Beschl. v. 24.01.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653 f.; Beschl. v. 04.05.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 Tz. 8; OLG Köln, Beschl. v. 01.09.2009 - 6 W 85/09, NJW-RR 2010, 864 Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.06.2011 - 6 W 12/11, GRUR-RR 2011, 340 Tz. 7).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2020 - 6 W 82/17

    Keine Mehrvertretungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 bei Vertretung von zwei

    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen Erhöhungsgebühren im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind (Senat, Beschl. v. 16.12.2009, 6 W 199/09 ).
  • LG Wiesbaden, 22.04.2020 - 11 O 79/20

    Zur Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG

    Allerdings ist in diesem Fall zu prüfen, ob es sich bei dem fehlenden Beglaubigungsvermerk der - tatsächlich zugestellten - Anlagen um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehende Mangel vorliegt (BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Frankfurt am Main GR UR 2009, 995; OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 317).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09

    Keine Erhöhungsgebühr bei Vertretung mehrerer Auftragsgeber in derselben

    Derartige Erhöhungsgebühren fallen im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind.
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