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   OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26318
OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20 (https://dejure.org/2020,26318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2020 - 6 W 85/20 (https://dejure.org/2020,26318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2020 - 6 W 85/20 (https://dejure.org/2020,26318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Naturhygiene - Zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln bei "dual-use"-Produkten und zur Dringlichkeitsfrist bei bereits länger marktpräsenten Waren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, Art 69 Abs 2 Biozid-VO, § 16e ChemG, Art 72 Biozid-VO, Art 17 CLP-Verordnung, Art 31 Abs 1 REACH-VO
    Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Reinigungsmitteln bei "dual-use"-Produkt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Reinigungsmitteln bei "dual-use"-Produkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Sauber und lecker zugleich? OLG zur Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sauber und lecker zugleich - Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung eines dual-use Essigprodukts nach Biozid-Verordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dual-Use-Essig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnung von dual-use Reinigungsprodukten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Doppelwerbung bei Essig-Reinigern verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Essig-Reiniger benötigen besondere Kennzeichnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main zur Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten - Werbung und Produktaufmachung verstößt gegen die Biozid-Verordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2020, Dok. 085
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    Außerdem ist bei einem Verstoß gegen Bestimmungen, die - wie hier Art. 69 (2) Biozid-VO - dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, grundsätzlich - und so auch hier - von einer spürbaren Beeinträchtigung im Sinne besagter Regelungen auszugehen (vgl. BGH GRUR 2015, 813, Rn 25 - Fahrdienst zur Augenklinik).

    Die Spürbarkeit ist dann zu vermuten und nur ganz ausnahmsweise zu verneinen (BGH WRP 2015, 966 Rn 25 - Fahrdienst zur Augenklinik; KG GRUR-RR 2019, 183 Rn 15).

  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98

    Irreführung der Werbung der Bezeichnung "Schoko-Keks" für einen mit Kakao-Creme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    Dementsprechend spielt es keine Rolle, dass der Wettbewerbsverstoß objektiv schon längere Zeit andauert (OLG Hamburg WRP 1999, 683, 684).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    Wird sie missachtet, wird dem Verbraucher eine Information vorenthalten, die der Unionsgesetzgeber als wesentlich erachtet, was eine Spürbarkeit der Beeinträchtigung ohne weiteres nach sich zieht (vgl. BGH GRUR 2015, 1240, Rn 46 - Der Zauber des Nordens; BGH GRUR 2010, 852, Rn 21 - Gallardo Spyder).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    Wird sie missachtet, wird dem Verbraucher eine Information vorenthalten, die der Unionsgesetzgeber als wesentlich erachtet, was eine Spürbarkeit der Beeinträchtigung ohne weiteres nach sich zieht (vgl. BGH GRUR 2015, 1240, Rn 46 - Der Zauber des Nordens; BGH GRUR 2010, 852, Rn 21 - Gallardo Spyder).
  • OLG Hamburg, 28.03.2007 - 5 U 136/06

    Wettbewerbsrecht: Fehlerhafte Produktbezeichnung (hier: Bio Algenstopp);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    (1) Biozid ist nach Art. 3 (1) a) Biozid-VO "jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen." Der Begriff des Biozids ist weit auszulegen und kann sogar reine Naturprodukte umfassen (OLG Hamburg NJOZ 2007, 3421).
  • KG, 09.11.2018 - 5 U 185/17

    Telefonnummernpflicht - Unterlassungsansprüche u.a. bei einem ausgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20
    Die Spürbarkeit ist dann zu vermuten und nur ganz ausnahmsweise zu verneinen (BGH WRP 2015, 966 Rn 25 - Fahrdienst zur Augenklinik; KG GRUR-RR 2019, 183 Rn 15).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2022 - 6 U 95/21

    Desinfektionsmittel, Werbung für Desinfektionsmittel II - Wettbewerbsrechtlicher

    Denn diese Vorschriften sind auch dazu bestimmt, im Interesse der Verbraucher das Marktverhalten zu regeln, indem sie die Kennzeichnung und Werbung für Biozidprodukte nicht zuletzt mit Blick auf Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken regulieren (vgl. OLG Frankfurt a.M., WRP 2021, 69, 70, 72; LG München I, Urteil vom 7. September 2020 - 4 HK O 9484/20 juris Rn. 52; siehe auch OLG Frankfurt a.M., WRP 2022, 82 zu Art. 69 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 Biozid-VO; KG, MD 2017, 137, 141 zu Art. 72 Abs. 1 Biozid VO).

    Es mag sich daher bei diesen Bestimmungen regelungstechnisch um eine gesetzliche Fiktion oder unwiderlegliche Vermutung eines irreführenden Charakters im Sinn von Art. 69 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 Var. 1 bzw. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Biozid-VO, der ein Verbot rechtfertigt, handeln (siehe OLG Frankfurt a.M., WRP 2021, 69, 72; LG Mannheim, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 14 O 107/21, Anlage B 7, S. 9 unveröffentlicht).

    Es relativiert das Risikopotential des Produkts oder seiner Wirkungen und deren Schädigungseignung weder allgemein (wie "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", "unschädlich", "ungiftig") noch wenigstens speziell hinsichtlich eines der Schutzgüter umfassend (Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt; dazu etwa OLG Frankfurt a.M., WRP 2021, 69, 72; siehe auch in der französischen Fassung: « ne nuit pas à la santé " ) in pauschaler Weise.

  • OLG Frankfurt, 09.09.2021 - 6 U 61/21

    Abgrenzung von Lebensmitteln und Bioziden (Essigspray II)

    Wie der Senat schon in seiner ersten Entscheidung zur BiozidVO (Beschluss vom 31.8.2020 - 6 W 85/20 = WRP 2021, 69) ausgeführt hat, fällt das streitgegenständliche Produkt nicht in den Schutzbereich der Lebensmittelhygieneverordnung (EU) 582/2012.

    Soweit der Senat in seiner ersten Entscheidung (Beschluss vom 31.8.2020 - 6 W 85/20 = WRP 2021, 69) insoweit auf den Schwerpunkt abgestellt hatte, wird hieran nicht mehr festgehalten.

    f) Ein Verstoß gegen Art. 69 (2) BiozidVO ist regelmäßig - und so auch hier - geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil von Mitbewerbern und Verbrauchern im Sinne des § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (so schon OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.8.2020 - 6 W 85/20 = WRP 2021, 69).

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23

    Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als

    Im Streitfall kann angesichts dessen offenbleiben, ob allein auf die subjektive Zweckbestimmung seitens des Herstellers oder auf die objektiv erkennbare Zweckbestimmung abzustellen ist (vgl. zum subjektiven Ansatz OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.08.2020, 6 W 85/20, GRUR-RS 2020, 23023 Rn. 10 - Essigspray I; nachgehend auf die objektiv erkennbare Zweckbestimmung abstellend dann OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.09.2021, 6 U 61/21, GRUR-RR 2022, 245, 246 Rn. 14 - Essigspray II).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 6 U 322/21

    Desinfektionshandschaum - Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit

    Denn diese Vorschriften sind auch dazu bestimmt, im Interesse der Verbraucher das Marktverhalten zu regeln, indem sie die Kennzeichnung und Werbung für Biozidprodukte nicht zuletzt mit Blick auf Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken regulieren (Senat, Urteil vom 8. Juni 2022 - 6 U 95/21, GRUR 2022, 1620 Rn. 21; vgl. bereits OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.8.2020 - 6 W 85/20; Urteil vom 9. September 2021 - 6 U 61/21, GRUR-RR 2022, 245 Rn. 31; LG München I, Urteil vom 7. September 2020 - 4 HK O 9484/20 juris Rn. 52; KG, Urteil vom 22.11.2016 - 5 U 89/15, MD 2017, 137, 141 zu Art. 72 Abs. 1 Biozid VO).
  • LG Köln, 21.04.2023 - 84 O 51/23
    Die Desinfektion dieser Teile und Flächen fällt ebenfalls ausschließlich unter die medizinrechtliche Zweckbestimmung, zumal auch eine überwiegende Zweckbestimmung in diesem Sinne ausreichen würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2020 - 6 W 85/20 - Rn. 14).

    Im Übrigen gilt auch hier, dass eine überwiegende Zweckbestimmung im medizinproduktrechtliche Sinne ausreichen würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2020 - 6 W 85/20 - Rn. 14), um das Produkt allein dem medizinproduktrechtlichen Ordnungssystem zu unterstellen.

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