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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2893
OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,2893)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,2893)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,2893)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wettbewerbsrechtlicher Regelstreitwert - Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten (hier: Verbraucher-Widerrufsrecht) beträgt der Regelstreitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren 10.000 EUR.

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen

  • webshoprecht.de

    Zum Regelsteitwert bei wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Ziffer 1, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 312c BGB
    Regelstreitwert von 10.000 EUR selbst bei einfachen wettbewerbsrechtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Festsetzung eines Verfahrenswerts; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsschutzinteresses für die Heraufsetzung des Streitwerts; Regelstreitwerte bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten; Streitwert im ...

  • info-it-recht.de

    Der Regelstreitwert im wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren beträgt 10.000,00 EUR; fehlende Widerrufsbelehrung beim Autokauf

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 12 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 12 Abs. 4
    Abweichung vom Regelstreitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen - Höhe des Streitwerts im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Im Verfahren der einstweiligen Verfügung, das ein Wettbewerber mit dem Ziel der Unterlassung betreibt, beträgt der Regelstreitwert 10.000,00 Euro

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Regelstreitwert im Verfahren der einstweiligen Verfügung

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    10.000 € Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    10.000 € Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 855 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297 f; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93) Für einen solchen Ausnahmefall sind hier Umstände nicht ersichtlich.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 6 W 5/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Reparatur und Inbetriebnahme einer durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    Dies ergibt sich bereits angesichts der besonderen Rechte des Antragsgegners nach § 926, 927 ZPO, wenn nicht aufgrund konkreter Anhaltspunkte bereits bei Antragstellung eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren eine abschließende Streitbeilegung einher geht (OLG Schleswig, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 6 W 5/08; OLG Köln, Beschluss vom 9. März 2000 - 6 W 23/00).
  • OLG Koblenz, 13.06.2007 - 4 W 393/07

    Streitwert: Regelwert einfacher bis durchschnittlicher wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    In Verfahren der einstweiligen Verfügungen, die ein Wettbewerber mit dem Ziel der Unterlassung betreibt, beträgt der Regelstreitwert 10.000,- Euro (so auch OLG Koblenz Beschluss vom 13. Juni 2007 - 4 W 393/07).
  • OLG Köln, 09.03.2000 - 6 W 23/00

    Gegenstandswert - wettbewerbsrechtlicher - einstweiliger Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    Dies ergibt sich bereits angesichts der besonderen Rechte des Antragsgegners nach § 926, 927 ZPO, wenn nicht aufgrund konkreter Anhaltspunkte bereits bei Antragstellung eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren eine abschließende Streitbeilegung einher geht (OLG Schleswig, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 6 W 5/08; OLG Köln, Beschluss vom 9. März 2000 - 6 W 23/00).
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    ( vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2008 - 3 W 36/08; LG Hildesheim, Niedersächsische Rechtspfleger 1995, 131).
  • OLG Bremen, 27.07.1993 - 2 W 56/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08
    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297 f; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93) Für einen solchen Ausnahmefall sind hier Umstände nicht ersichtlich.
  • LAG Köln, 16.03.2012 - 9 Ta 407/11

    Streitwertfestsetzung Klage auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen durch

    Dieses Interesse bemisst sich in erster Linie nach dem Umsatz- und dem sich daraus ergebenden Gewinnrückgang, der aufgrund des behaupteten vertragswidrigen Verhaltens des Beklagten nach Ansicht der Klägerin zu befürchten ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 6 Ta 145/05 - so auch: LAG Thüringen, Beschluss vom 8. September 1998 - 8 Ta 89/98 - OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 6 W 9/08 - zu weiteren Bemessungsgesichtspunkten wie der Intensität des gerügten Wettbewerbsverstoßes: OLG Celle, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 13 W 38/10 - und OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 6 W 9/08 - alle in juris).

    Ferner gilt, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen im Allgemeinen der Streitwert unter dem des Hauptsacheverfahrens liegt, weil das Interesse des Antragstellers an der Sicherung eines Anspruchs im Eilverfahren in der Regel nicht dem Befriedigungsinteresse im Hauptsacheverfahren entspricht (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 6 Ta 145/05 - OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 6 W 9/08 - ).

  • ArbG Herford, 17.06.2013 - 1 Ga 11/13

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - ; Untersagung von

    Die Kammer hat für jeden der Anträge der Klägerin den sogenannten "Regelwert" in Wettbewerbssachen in Höhe von 10.000,-- EUR (vgl. bspw. OLG Schleswig-Holstein vom 27.05.2008 - 6 W 9/08) zugrunde gelegt, die Addition ergibt den ausgeurteilten Gesamtstreitwert.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08   

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https://dejure.org/2008,26586
OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei Klagerücknahme nach Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1425
  • Rpfleger 2008, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Mit der voreiligen Stellung des Klageabweisungsantrags verstieß die Beklagte gegen die ihr aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (zu dieser Verpflichtung bei einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels, solange ein konkreter Antrag des Rechtsmittelführers und eine Rechtsmittelbegründung nicht vorliegen, ebenso BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluss vom 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 3200 VV Rn 61).

    Die Argumentation der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die im Zeitraum vor Begründung einer Berufung lediglich die Erstattungsfähigkeit der verringerten Verfahrensgebühr anerkennt (BGH, Beschluss vom 3.6.2003, a.a.O.), ist auf die vorliegende Verfahrenssituation sinngemäß zu übertragen.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1993 - 10 W 85/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Der Senat vermag sich somit der abweichenden Auffassung nicht anzuschließen, die die Erstattungsfähigkeit der vollen Gebühr selbst dann bejaht, wenn ein Beklagter den Klageabweisungsantrag mit der Einlegung des Widerspruchs gestellt hat (OLG München JurBüro 1986, 878; OLG Saarbrücken JurBüro 1988, 1669 zur vollen Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO in der damals geltenden Fassung; ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 431 unter besonderen Voraussetzungen).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Mit der voreiligen Stellung des Klageabweisungsantrags verstieß die Beklagte gegen die ihr aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (zu dieser Verpflichtung bei einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels, solange ein konkreter Antrag des Rechtsmittelführers und eine Rechtsmittelbegründung nicht vorliegen, ebenso BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluss vom 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 3200 VV Rn 61).
  • KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Prozessbevollmächtigten des Beklagten auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Da hierdurch die Maximalgrenze in Höhe von 1, 3 Gebühren aus der Hauptsache nicht erreicht wird, können beide Gebühren nebeneinander entstehen (Schneider-Wolf, RVG-Kommentar, 3. Aufl., VV 3101 Rdnr. 46 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1231; KG JurBüro 2007, 307).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 10 W 30/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Verfahrensgebühr nach RVG -VV Nr. 3100

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Da hierdurch die Maximalgrenze in Höhe von 1, 3 Gebühren aus der Hauptsache nicht erreicht wird, können beide Gebühren nebeneinander entstehen (Schneider-Wolf, RVG-Kommentar, 3. Aufl., VV 3101 Rdnr. 46 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1231; KG JurBüro 2007, 307).
  • OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Auch wenn man sich der Auffassung des OLG Koblenz anschließt und deshalb keine hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss im Sinne der Kostenvorschrift stellt und anerkennt, dass der Abschluss des Vertrags auch formlos durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, so bleibt doch eine Einigung der Parteien erforderlich, die zur Rücknahme geführt hat und ein Mindestmaß gegenseitigen Nachgebens enthält (OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 1000 Rn 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 13 E 273/13

    Festsetzung der Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages

    vgl. zur Einigung über die Klagerücknahme auch Hartmann, Kostengesetze, a. a. O., Rn. 32; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, a. a. O., Rn. 41 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 E 600/13 u. a. -, juris; Hamb.OVG, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 So 79/07 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 6 W 9/08 -, MDR 2008, 1425; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - I-24 W 70/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2012 - 14 W 138/12 -, a. a. O.
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OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. August 2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,36705)
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