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   OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15   

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https://dejure.org/2015,24529
OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15 (https://dejure.org/2015,24529)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2015 - 6 W 91/15 (https://dejure.org/2015,24529)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2015 - 6 W 91/15 (https://dejure.org/2015,24529)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der Geschäftsräume mit Bezeichnung eines "Grundbetrags" bzw. einer "Grundgebühr"

  • online-und-recht.de

    Fahrschule darf Bezeichnung "Grundgebühr" für Entgelte verwenden

  • kanzlei.biz

    Fahrschule darf die Bezeichnung "Grundgebühr" verwenden

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; FahrlG § 19
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der Geschäftsräume mit Bezeichnung eines "Grundbetrags" bzw. einer "Grundgebühr"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundgebühr für Fahrschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung "Grundgebühr" für Entgelte einer Fahrschule ist nicht irreführend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eine "Gebühr" muss nicht immer amtlich sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Bezeichnung des Grundbetrag eines Fahrschulentgelts als "Grundgebühr"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Bezeichnung des Grundbetrag eines Fahrschulentgelts als "Grundgebühr"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fahrschule darf Bezeichnung "Grundgebühr" bei Preisen verwenden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Grundgebühr" als Bezeichnung für das Dienstleistungsentgelt einer Fahrschule zulässig? - Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Marketing: Dürfen Fahrschulen mit "Grundgebühren" werben?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrschulen dürfen frei verhandelbare Kosten als Gebühren bezeichnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung des Begriffs "Grundgebühr" bei der Bewerbung von Dienstleistungen einer Fahrschule zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Grundgebühr" als Bezeichnung für das Dienstleistungsentgelt einer Fahrschule zulässig? - Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.11.2007 - 6 U 3444/07
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Die Werbung außerhalb der Geschäftsräume muss lediglich den Anforderungen der § 19 Abs. 1 S. 3 FahrlG als besonderer Ausprägung der Gebote der Preisklarheit und -wahrheit entsprechen (vgl. OLG München, Urt. v. 29.11.2007 - 6 U 3444/07 - juris Tz. 4).

    Dem knapp begründeten Urteil des OLG München vom 29.11.2007 (6 U 3444/07 - juris) lässt sich für die hier zu beurteilende Konstellation nichts entnehmen; insbesondere ist dort nicht mit dem Begriff der "Gebühr" geworben worden.

  • OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12

    Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung; Zu den

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2013, 224) folgt nichts anderes, da dort ein Aushang in den Gewerberäumen der Fahrschule zu beurteilen war.

    Selbst das OLG Celle, auf das sich der Kläger weiter bezieht, bezeichnet in seinem Urteil an einer Stelle den Grundbetrag (bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung) als "Gebühr" (GRUR-RR 2013, 224, 225).

  • LG Wiesbaden, 19.12.2014 - 13 O 38/14

    Bezeichnung des Dienstleistungsentgelts einer Fahrschule

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Bei der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des LG Wiesbaden (WRP 2015, 523), in der die Werbung einer Fahrschule mit dem Ausdruck "Anmeldegebühr" oder "Grundgebühr" als irreführend angesehen worden ist, handelt es sich, soweit ersichtlich, um einen Einzelfall.
  • OLG Bamberg, 04.02.1970 - 1 U 149/69
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08

    Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29).
  • OLG Köln, 14.01.1981 - 3 Ss 586/80

    Fahrstunden; Preisfestsetzung; Mischkalkulation

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29).
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