Rechtsprechung
OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Die Bezeichnung "Grundgebühr" für Entgelte einer Fahrschule ist nicht irreführend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der Geschäftsräume mit Bezeichnung eines "Grundbetrags" bzw. einer "Grundgebühr"
- online-und-recht.de
Fahrschule darf Bezeichnung "Grundgebühr" für Entgelte verwenden
- kanzlei.biz
Fahrschule darf die Bezeichnung "Grundgebühr" verwenden
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; FahrlG § 19
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der Geschäftsräume mit Bezeichnung eines "Grundbetrags" bzw. einer "Grundgebühr" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundgebühr für Fahrschulausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Bezeichnung "Grundgebühr" für Entgelte einer Fahrschule ist nicht irreführend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Eine "Gebühr" muss nicht immer amtlich sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Bezeichnung des Grundbetrag eines Fahrschulentgelts als "Grundgebühr"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Bezeichnung des Grundbetrag eines Fahrschulentgelts als "Grundgebühr"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fahrschule darf Bezeichnung "Grundgebühr" bei Preisen verwenden
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation und -anmerkung)
"Grundgebühr" als Bezeichnung für das Dienstleistungsentgelt einer Fahrschule zulässig? - Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Marketing: Dürfen Fahrschulen mit "Grundgebühren" werben?
- haufe.de (Kurzinformation)
Fahrschulen dürfen frei verhandelbare Kosten als Gebühren bezeichnen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verwendung des Begriffs "Grundgebühr" bei der Bewerbung von Dienstleistungen einer Fahrschule zulässig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation und -anmerkung)
"Grundgebühr" als Bezeichnung für das Dienstleistungsentgelt einer Fahrschule zulässig? - Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.08.2015 - 31 O 80/15
- OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG München, 29.11.2007 - 6 U 3444/07
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Die Werbung außerhalb der Geschäftsräume muss lediglich den Anforderungen der § 19 Abs. 1 S. 3 FahrlG als besonderer Ausprägung der Gebote der Preisklarheit und -wahrheit entsprechen (vgl. OLG München, Urt. v. 29.11.2007 - 6 U 3444/07 - juris Tz. 4).Dem knapp begründeten Urteil des OLG München vom 29.11.2007 (6 U 3444/07 - juris) lässt sich für die hier zu beurteilende Konstellation nichts entnehmen; insbesondere ist dort nicht mit dem Begriff der "Gebühr" geworben worden.
- OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung; Zu den …
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2013, 224) folgt nichts anderes, da dort ein Aushang in den Gewerberäumen der Fahrschule zu beurteilen war.Selbst das OLG Celle, auf das sich der Kläger weiter bezieht, bezeichnet in seinem Urteil an einer Stelle den Grundbetrag (bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung) als "Gebühr" (GRUR-RR 2013, 224, 225).
- LG Wiesbaden, 19.12.2014 - 13 O 38/14
Bezeichnung des Dienstleistungsentgelts einer Fahrschule
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Bei der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des LG Wiesbaden (WRP 2015, 523), in der die Werbung einer Fahrschule mit dem Ausdruck "Anmeldegebühr" oder "Grundgebühr" als irreführend angesehen worden ist, handelt es sich, soweit ersichtlich, um einen Einzelfall.
- OLG Bamberg, 04.02.1970 - 1 U 149/69
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines …
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29). - OLG Köln, 14.01.1981 - 3 Ss 586/80
Fahrstunden; Preisfestsetzung; Mischkalkulation
Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29).