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   OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08   

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OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08 (https://dejure.org/2008,12009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2008 - 6 W 92/08 (https://dejure.org/2008,12009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 6 W 92/08 (https://dejure.org/2008,12009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Diskriminierungsverbot: Verweigerung von Dienstleistungen eines Hundezuchtvereins gegenüber einem Vereinsmitglied wegen dessen Vereinsmitgliedschaft in einem weiteren Verein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Zulassung eines Hundehalters zur Zucht wegen Mitgliedschaft in einem anderen Verein

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2; ; GWB § 20 Abs. 2 S. 1; ; GWB § 33 Abs. 1; ; GWB § 33 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 826

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 23/07

    Zur Versagung einer sog. "Deckgenehmigung" für einen Rüden innerhalb der Satzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08
    Dass diese Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr angesichts ihres Umfangs und der Abstände zwischen den Würfen gleichwohl von insgesamt bescheidenem Umfang ist und nicht ununterbrochen ausgeübt wird, ändert an der Unternehmenseigenschaft ebenso wenig wie der Umstand, dass die Kosten der Zucht von den Verkaufserlösen möglicherweise nicht vollständig gedeckt werden (vgl. Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 1 Rz. 34 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 13.11.2007, Az. 11 U 23/07).
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08
    Ob § 3 Abs. 5 der Satzung des Beklagten einen so weitgehenden Ausschlusstatbestand enthält, kann nach dem Gesagten dahinstehen, denn auf eine solche Satzungsbestimmung könnte sich der Beklagte nach dem Gesagten gemäß §§ 242, 826 BGB i.V.m. § 20 GWB nicht berufen (vgl. BGHZ 63, 282 - Deutscher Sportbund, Rad- und Kraftfahrerbund).
  • KG, 25.08.2005 - 2 U 1/05

    Wettbewerbsrecht: Blumendistanzhandel; Behinderungsmissbrauch infolge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08
    b) Der kartellrechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Diskriminierung kann grundsätzlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (vgl. z.B. KG WRP 2005, 1293).
  • LG Dortmund, 24.05.2023 - 8 O 1/23

    Einstweiliger Rechtsschutz, Spielevermittler, Kartellverbot, Verbandsprivileg,

    Angesichts der aus Sicht der Kammer eindeutigen Rechtslage - insoweit besteht bekanntlich vom Prüfumfang keinerlei Unterschied zum Hauptsacheverfahren (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.12.2008, 6 W 92/08 Rn. 30, juris = WUW0327258 - Hundezuchtverband; LG Dortmund 8 O 2/20 = WuW 2020, 422, 426) - würde diese Interessenabwägung ebenfalls zugunsten der Verfügungskläger ausfallen und zum Erlass auch einer Leistungsverfügung führen.
  • LG Dortmund, 04.03.2020 - 8 O 2/20
    Insoweit ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr - wie es der Verfügungsbeklagte macht - maßgebend und ausreichend (so EuGH, Urteil vom 01. Juli 2008 - C-49/07 - Motoe, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 1979 - KVR 1/79 -, Rn. 14, juris OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2008 - 6 W 92/08).

    Der kartellrechtliche Anspruch aus § 33 Abs. 1 GWB kann grundsätzlich im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 6 W 92/08 -, Rn. 30, juris).

    Hinsichtlich dieser Rechtsfrage gibt es in dem Prüfungsumfang zwischen dem gegenständlichen Verfügungsverfahren und einem Hauptsacheverfahren indes keinen Unterschied (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 6 W 92/08 -, Rn. 30, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20

    Antrag auf Mitgliedschaft in einem Hundes-Zuchtverein; Ablehnung der

    Danach kann auch ein Hundezüchter, der aus der Zucht hervorgegangene Welpen zum Verkauf anbietet, um die Kosten der Zucht zumindest teilweise zu decken, als Unternehmen angesehen werden, auch wenn diese Geschäftstätigkeit nur in bescheidenem Umfang und nicht ununterbrochen ausgeübt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Dezember 2008, 6 W 92/08, Rn. 20 bei juris).

    Soweit der Kläger seine Bewertung des Beklagten als marktstark auf das bereits oben zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 W 92/08) stützt, ist - unabhängig davon, dass ein solcher Verweis eigenen Sachvortrag in diesem Verfahren nicht ersetzen kann - diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht übertragbar, weil der Sachverhalt völlig anders gelagert ist.

  • LG Bonn, 31.01.2020 - 1 O 166/19

    Zuchtverein, Hundezucht, Monopol, Aufnahmeanspruch

    Diese Ausnahmeregelungen setzen indes eine Monopolstellung des beklagten Vereins voraus, die im konkreten Fall auch tatsächlich festgestellt werden muss (vgl. BGH NJW-RR 1986, 339, 340 - Züchterverband für Rindvieh; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 112, 113 unter II.1.c) - Rassehunde-Zuchtverein; Waldner/Wörle-Himmel, aaO., Rd.77).
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2008 - 6 W 92/08 (https://dejure.org/2008,22245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe aufgrund einer Klagerücknahme durch die Gegenseite im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Vergleichs; Prozessrechtliche Konsequenzen der Nichtigkeit eines Vergleichs

  • Judicialis

    GKG § 29 Nr. 2; ; GKG § 66 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 72 Nr. 1 2. HS; ; ZPO § 269 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Zuständigkeit der Feststellung über die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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