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   OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00 - 27   

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https://dejure.org/2000,11334
OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00 - 27 (https://dejure.org/2000,11334)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.05.2000 - 6 W 96/00 - 27 (https://dejure.org/2000,11334)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 6 W 96/00 - 27 (https://dejure.org/2000,11334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit; Gebühr; Rechtsmittelführer; Rechtsmittel; Rücknahme; Gerichtskosten

  • Judicialis

    ZPO § 515 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 577; ; ZPO § 91; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren für Antrag auf Verlustigerklärung eines zurückgenommenen Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 6 O 380/98
  • OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00 - 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 26.03.1996 - 9 W 37/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00
    Wird nämlich die Berufung zurückgenommen und stellt sodann der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbeklagten, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (vgl. OLG München, MDR 1999, 568; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 486, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 26.01.1999 - 11 W 625/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00
    Wird nämlich die Berufung zurückgenommen und stellt sodann der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbeklagten, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (vgl. OLG München, MDR 1999, 568; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 486, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 21.08.1992 - 14 W 468/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.05.2000 - 6 W 96/00
    Wird nämlich die Berufung zurückgenommen und stellt sodann der erstinstanzliche Anwalt des Berufungsbeklagten, der nicht durch einen Berufungsanwalt vertreten war, den Verlustigkeits- und Kostenantrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, dann sind die dadurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig (vgl. OLG München, MDR 1999, 568; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 540 und 541; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 486, jeweils m. w. N.).
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