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   OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02   

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https://dejure.org/2002,3602
OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.07.2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2087 BGB ; Art. 3 III EGBGB; Art. 25 EGBGB
    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil; Nachlassspaltung bei Erbmasse im Ausland; Formunwirksamkeit der Erbeinsetzung nach amerikanischem Recht; Internationales Erbrecht; Internationaler Erbschein

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil; Nachlassspaltung bei Erbmasse im Ausland; Formunwirksamkeit der Erbeinsetzung nach amerikanischem Recht; Internationales Erbrecht; Internationaler Erbschein

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbscheineinziehung

  • Judicialis

    BGB § 2087; ; EGBGB Art. 3 III; ; EGBGB Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087; EGBGB Art. 3 III Art. 25
    Testament: Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Ist die weitere Beschwerde mithin unbegründet, so ist sie zurückzuweisen, allerdings mit dem Zusatz, dass seitens des Amtsgerichts in den Erbschein vom 3. März 1998 ein Vermerk aufzunehmen ist, wonach dieser sich nicht auf das in den ############## belegene unbewegliche Vermögen des Erblassers erstreckt (zur Aufnahme eines derartiges Vermerks vgl. BayOblG FamRZ 1997, 318, 320; BayOblG 67, 1, 8 und 67, 418, 430).

  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Die - gesetzlich nicht geregelte - internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte setzt nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung deutschen Erbrechts voraus (sog. Gleichlaufgrundsatz, vgl. zuletzt OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; Palandt, Art. 25 EGBGB Rdnr. 18, 20 m. w. N.).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Nach dem Recht wohl sämtlicher amerikanischer Bundesstaaten richtet sich die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass nach dem Recht des Lageortes (vgl. BGH, NJW 1993, 1920, 1921: zu Florida; ferner Ferid/Firsching, USA, Grdz. C II Rdnr. 39; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr.14).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Auf Antrag der Beklagten erteilte das AG Burgwedel diesen am 3. März 1998 einen Erbschein, der sie als Erbinnen zu je 1/2 ausweist (Bl. 140 d. A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle).

    Am 22. April 1998 übergab der Nachlasspfleger den Beklagten den gesamten Nachlass einschließlich aller Akten (Bl. 177 - 179 d. A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle).

    Die weiteren Beschwerden der Beklagten wies der Senat mit Beschluss vom 31. Juli 2002 (Bl. 45 - 53 Bd. II d.A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle; veröffentlicht in: OLGReport 2002, 246) mit der Maßgabe zurück, dass in den Erbschein ein Vermerk des Inhalts aufzunehmen ist, wonach dieser sich nicht auf das in den USA (#######) belegene unbewegliche Vermögen des Erblassers bezieht.

    Ferner erhebt die Beklagte zu 2 die Einrede der Anfechtbarkeit des Testamentes, da sie erst mit dem Beschluss des Senats im Verfahren 6 W 96/02 erfahren habe, dass das Grundstück in ####### von dem Testament nicht erfasst werde.

    Die Akten 12 IV 258/97 AG Burgwedel, AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle, 43 F 69/02 AG Burgwedel und 12 O 5701/00 LG Hannover = 6 U 20/02 OLG Celle waren informatorisch Gegenstand der Verhandlung.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 (6 W 96/02, veröffentlicht in: OLGR 2002, 246) befasst und hierzu ausgeführt:.

    Wie der Senat bereits in seinem oben auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 31. Juli 2002 (6 W 96/02) ausgeführt hat, beabsichtigte der Erblasser nach der Regelung im Testament zum einen gerade keine Erbenstellung seiner Kinder, die aber hinsichtlich des gesamten Vermögens beim Fehlen einer testamentarischen Erbeinsetzung kraft gesetzlicher Erbfolge einträte.

  • OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung

    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • KG, 22.12.2015 - 6 W 136/15

    Testamentsauslegung - Erbeinsetzung mit unterschiedlichen Beträge an verschiedene

    Auch die in der Beschwerdebegründung zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.1.2000- IV ZR 157/98; OLG Celle, Beschl. vom 4.7.2002 - 6 W 96/02) steht der vorstehenden Auslegung nicht entgegen.
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