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   OLG Brandenburg, 19.09.2008 - 6 W 98/08   

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https://dejure.org/2008,19842
OLG Brandenburg, 19.09.2008 - 6 W 98/08 (https://dejure.org/2008,19842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2008 - 6 W 98/08 (https://dejure.org/2008,19842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2008 - 6 W 98/08 (https://dejure.org/2008,19842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit des Pauschalhonorars eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 103; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Zulässigkeit einer Teilklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2007 - 1 W 54/07

    Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO wegen der Kosten für ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.09.2008 - 6 W 98/08
    Bei einem Privatgutachten erscheint ein Zuschlag von 20% als angemessen (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007, 1 W 54/07, zitiert nach [...]), dies ergibt einen Stundensatz von 90, 00 EUR.
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.09.2008 - 6 W 98/08
    Es gelten hierfür deshalb keine zusätzlichen Voraussetzungen ( BGH, Beschluss vom 25.1.2007, VII ZB 74/06, NJW 2007, 1532 , zitiert nach [...], Rn 8 f.).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Von der Erstattungspflicht ausgenommen sind daher Kosten, die eine wirtschaftlich denkende Person nicht aufgewandt hätte (vgl. OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2009, 594).

    Als erheblich erachtet der Senat eine Abweichung von 20% oder mehr vom Stundensatz der entsprechenden Honorargruppe des JVEG (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. März 2011 - 1 M 09.2344 - bei juris; Brandenburgisches OLG OLGR Brandenburg 2009, 594 [jeweils Pauschalhonorare]; OLG Zweibrücken IBR 2008, 119).

  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 1 C 08.412

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für einen privaten Sachverständigen

    e) Der Erstattungsfähigkeit der als notwendig anzuerkennenden Aufwendungen steht nicht entgegen, dass die ... und ... GmbH Pauschalhonorare in Rechnung gestellt hat (OLG Brandenburg vom 19.9.2008 Az. 6 W 98/08 ).

    Allerdings sind Pauschalhonorare einer Plausibilitätsprüfung unter Zugrundelegung der - um 20 % erhöhten - Stundensätze des JVEG zu unterziehen (OLG Brandenburg vom 19.9.2008 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Kosten eines

    Die Kosten eines erst während des Rechtsstreits eingeholten ("prozessbegleitenden") Privatgutachtens sind ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dies unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" geboten ist, wenn der Partei andernfalls eine gerichtlich geforderte Substantiierung nicht möglich wäre oder wenn die Partei andernfalls ein gerichtlich eingeholtes Gutachten nicht überprüfen, insbesondere diesbezügliche Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen nicht formulieren könnte, weil ihr besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - 6 W 98/08, JurBüro 2009, 434; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 1 M 09.2344

    Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgelegtes Privatgutachten über die

    Der Erstattungsfähigkeit der als notwendig anzuerkennenden Aufwendungen steht nicht entgegen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Pauschalhonorar in Rechnung gestellt hat (OLG Brandenburg vom 19.9.2008 Az. 6 W 98/08 ).

    Allerdings sind Pauschalhonorare einer Plausibilitätsprüfung unter Zugrundelegung der - um 20 % erhöhten - Stundensätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu unterziehen (OLG Brandenburg vom 19.9.2008 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 6 W 73/09

    Erstattungsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zivilprozess

    Die Erstattung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf (BGH, NJW 2003, 1398, 1399; Senat, Beschluss vom 27. März 2008, Az.: 6 W 199/07; vom 19. September 2008, Az.: 6 W 98/08; zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318 f.; OLG Frankfurt, JurBüro 1990, S. 1010 (1011); OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255; Zöller/ Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rz. 13 "Privatgutachten").
  • LAG Köln, 23.09.2010 - 7 Ta 383/09

    Kostenerstattung für Privatgutachten; sachdienliche Einholung eines privaten

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schließt sich das Beschwerdegericht insoweit einer in obergerichtlichen Entscheidungen der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit verbreiteten Ansicht an, wonach die Kosten eines Privatgutachtens noch als angemessen und damit erstattungsfähig angesehen werden können, wenn sie die Kosten eines vergleichbaren Gerichtsgutachtens um nicht mehr als 20 % übersteigen (OLG Stuttgart vom 12.11.2007, 1 W 54/07; OLG Brandenburg vom 19.09.2008, 6 W 98/08).
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