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   OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10   

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https://dejure.org/2010,18210
OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10 (https://dejure.org/2010,18210)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2010 - 6 W 98/10 (https://dejure.org/2010,18210)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 6 W 98/10 (https://dejure.org/2010,18210)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
    Der Gesetzgeber hat bewusst nicht jede Rechtsverletzung für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, sondern einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Urhebers verlangt, damit ein Auskunftsanspruch, durch die in verfassungsrechtlich geschützte Rechte des Dritten eingegriffen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 21.7.2010 - 6 W 79/10), gerechtfertigt ist.
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass das Werk weiterhin in den TOP 50 der Verkaufscharts plaziert ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8.1.2010 - 6 W 153/09 - und vom 25.3.2010 - 6 W 28/10).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
    Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß kann sich nicht nur daraus ergeben, dass ein besonders wertvolles Werk unerlaubt angeboten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris), sondern liegt auch dann vor, wenn ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verwertungsphase der Öffentlichkeit in einer Internettauschbörse angeboten wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
    Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß kann sich nicht nur daraus ergeben, dass ein besonders wertvolles Werk unerlaubt angeboten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris), sondern liegt auch dann vor, wenn ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verwertungsphase der Öffentlichkeit in einer Internettauschbörse angeboten wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Den Zeitraum "unmittelbar nach" der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.7.2010 - 6 W 63/10 und 6 W 69/10; Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Jedoch müssen bei einem aktuellen Musikalbum schon besondere Umstände vorliegen, um nach Ablauf von sechs Monaten seit der Veröffentlichung eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können (Senatsbeschlüsse vom 26.07.2010 - 6 W 98/10; 77/10; 86/10).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Den Zeitraum 'unmittelbar nach' der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.7.2010 - 6 W 63/10 und 6 W 69/10; Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Den Zeitraum 'unmittelbar nach' der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.7.2010 - 6 W 63/10 und 6 W 69/10; Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Für aktuelle Titel aus dem Gebiet der Unterhaltungsmusik teilt der Senat (Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10) jedoch die Auffassung des Landgerichts, dass nach Ablauf von sechs Monaten besondere Umstände vorliegen müssen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können.

    Dagegen rechtfertigt der Umstand allein, dass das Album (auch) noch zu üblichen Preisen und nicht nur zu Ausverkaufspreisen vermarktet wird, im Bereich aktueller Unterhaltungsmusik nicht die Annahme, die für die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes relevante Verwertungsphase sei noch nicht abgeschlossen (Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 23.07.2010 - 6 W 98/10).

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10).
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