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   OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05   

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https://dejure.org/2005,12095
OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,12095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2005 - 6 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,12095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2005 - 6 WF 175/05 (https://dejure.org/2005,12095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1379 BGB
    Zugewinnausgleich: Notwendige Unterzeichnung einer Endvermögensauskunft durch den Auskunftspflichtigen

  • Judicialis

    BGB § 1379

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1379
    Zur Erforderlichkeit der persönlichen Unterschrift des Schuldners bei der Endvermögensauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.07.1996 - 18 UF 2577/96

    Möglichkeit der Erhebung einer Stufenklage in verkürzter Form; Vorgehen innerhalb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Meinung an, wonach es einer persönlichen Unterschrift des Schuldners nur dann bedarf, wenn anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 106; KG FamRZ 1997, 503, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 763; Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rz. 10 zu § 1379 BGB m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2000 - 2 UF 43/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Meinung an, wonach es einer persönlichen Unterschrift des Schuldners nur dann bedarf, wenn anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 106; KG FamRZ 1997, 503, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 763; Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rz. 10 zu § 1379 BGB m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02

    Zugewinnausgleich: Anforderungen an die Auskunftserteilung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Meinung an, wonach es einer persönlichen Unterschrift des Schuldners nur dann bedarf, wenn anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 106; KG FamRZ 1997, 503, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 763; Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rz. 10 zu § 1379 BGB m.w.N.).
  • OLG München, 15.02.1995 - 12 WF 524/95

    Form und Inhalt der Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05
    Mit Rücksicht auf die Gegenmeinung (OLG München, FamRZ 1995, 737, Hausleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei der Ehescheidung, 3. Aufl., Kap.1 Rz. 473 m.w.N.) hält der Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts für erforderlich und hat daher die Rechtsbeschwerde zugelassen (§ 574 Abs. 1 Ziff.2 ZPO).
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