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   OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09   

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https://dejure.org/2009,7402
OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09 (https://dejure.org/2009,7402)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.03.2009 - 6 WF 23/09 (https://dejure.org/2009,7402)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. März 2009 - 6 WF 23/09 (https://dejure.org/2009,7402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 4
    Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ratenrückstand bei der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1130
  • FamRZ 2009, 1616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06

    Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09
    Insbesondere entspricht es nicht dem Gesetz, allein die gegenwärtigen Verhältnisse einer Partei zugrunde zu legen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551; Zöller/Philippi, a. a. O., § 120, Rz. 19 a).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2005 - 10 WF 75/05

    Rückwirkende Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verschlechterung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09
    Hat die Partei hingegen die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO auch dann, wenn die Partei später leistungsunfähig wird (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1854; vgl. auch OLGR Saarbrücken 2000, 374; OLG Köln, FamRZ 1987, 1167).
  • OLG Köln, 27.03.1987 - 4 W 45/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09
    Hat die Partei hingegen die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO auch dann, wenn die Partei später leistungsunfähig wird (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1854; vgl. auch OLGR Saarbrücken 2000, 374; OLG Köln, FamRZ 1987, 1167).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03

    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung wegen Nichtzahlung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09
    Zwar kann Anlass zu der Prüfung bestehen, ob die festgesetzten, auf die Prozesskosten zu leistenden Raten wegen Vermögensverschlechterung wegfallen oder zu ermäßigen sind, etwa wenn eine Partei im Aufhebungsverfahren auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage hinweist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 2063; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 27. April 2008 - 9 WF 35/08 - Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 124, Rz. 19 a, § 120, Rz. 31, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2011 - 6 WF 128/10

    Abänderungsverfahren für Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlunganordnung:

    Hat die Partei allerdings die von ihr nach der abzuändernden Entscheidung zu erbringenden Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es im Umfang dieser Leistungsfähigkeit bei der Ratenzahlungsverpflichtung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2009 - 6 WF 23/09 -, FamRZ 2009, 1616 m.w.N.).
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