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   OLG Zweibrücken, 10.03.2006 - 6 WF 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7334
OLG Zweibrücken, 10.03.2006 - 6 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,7334)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2006 - 6 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,7334)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2006 - 6 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,7334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Scheidungsverfahrens bei anderweitiger Rechtshängigkeit; Aussetzung des Scheidungsverfahrens im Fall eines von einem Ehegatten in einem Mitgliedsstaat bereits eingeleiteten Verfahrens der Trennung von Tisch und Bett

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 263; ; ZPO § 606a; ; EheVO II (Brüssel IIa) Art. 3 Abs. 1; ; EheVO II (Brüssel IIa) Art. 19 Abs. 1; ; FVGB-Polen Art. 56 § 1; ; FVGB-Polen Art. 61/1 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Scheidungsverfahrens im Fall eines vom Ehegatten in einem Mitgliedsstaat bereits eingeleiteten Verfahrens der Trennung von Tisch und Bett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1043
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91

    Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2006 - 6 WF 41/06
    Für die zu treffende Entscheidung kann indes dahinstehen, ob die Streitgegenstände identisch sind, also wegen anderweitiger Rechtshängigkeit ein Prozesshindernis vorläge (vgl. etwa BGH FamRZ 1992, 1060, 1061; OLG München FamRZ 1992, 73, 74; für die Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht AG Siersburg NJW-RR 1997, 388 f.).
  • OLG München, 26.06.1991 - 12 UF 1540/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2006 - 6 WF 41/06
    Für die zu treffende Entscheidung kann indes dahinstehen, ob die Streitgegenstände identisch sind, also wegen anderweitiger Rechtshängigkeit ein Prozesshindernis vorläge (vgl. etwa BGH FamRZ 1992, 1060, 1061; OLG München FamRZ 1992, 73, 74; für die Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht AG Siersburg NJW-RR 1997, 388 f.).
  • AG Siegburg, 11.06.1996 - 32 F 272/95

    Feststellung des Scheiterns der Ehe als Voraussetzung für die Scheidung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2006 - 6 WF 41/06
    Für die zu treffende Entscheidung kann indes dahinstehen, ob die Streitgegenstände identisch sind, also wegen anderweitiger Rechtshängigkeit ein Prozesshindernis vorläge (vgl. etwa BGH FamRZ 1992, 1060, 1061; OLG München FamRZ 1992, 73, 74; für die Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht AG Siersburg NJW-RR 1997, 388 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 17 WF 239/15

    Verfahrenskostenhilfe im Ehescheidungsverfahren: Erfolgsaussicht bei Anhängigkeit

    So wird zum einen davon ausgegangen, dass Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung zu verweigern ist, wenn ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zunächst zwingend zu einer Aussetzung des Verfahrens führt (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1043; Anmerkung Heiter zu OLG Brandenburg, Beschluss v. 11.11.2013, 15 WF 210/13 in FamRZ 2014, 860).
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