Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.03.1993 - 6 WF 5/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1474 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04
PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung
Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist unzulässig, wenn eine Zahlungsanordnung zu Unrecht getroffen worden ist (OLG Düsseldorf v. 23.03.1993 - 6 WF 5/93, FamRZ 1993, 1474 = OLGR Düsseldorf 1993, 281).Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist nämlich unzulässig, wenn die festgesetzten Raten der Leistungsfähigkeit der Partei nicht (mehr) entsprechen (OLG Düsseldorf v. 23.03.1993 - 6 WF 5/93, FamRZ 1993, 1474 = OLGR Düsseldorf 1993, 281).
- LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 695/03
Vorrang der Abänderung der Ratenzahlungsanordnung vor der PKH-Aufhebung wegen …
Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist unzulässig, wenn eine Zahlungsanordnung zu Unrecht getroffen worden ist (OLG Düsseldorf v. 23.03.1993 - 6 WF 5/93, FamRZ 1993, 1474 = OLGR Düsseldorf 1993, 281).Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist nämlich unzulässig, wenn die festgesetzten Raten der Leistungsfähigkeit der Partei nicht (mehr) entsprechen (OLG Düsseldorf v. 23.03.1993 - 6 WF 5/93, FamRZ 1993, 1474 = OLGR Düsseldorf 1993, 281).
- LAG Hamm, 26.05.2003 - 18 Ta 49/03
Ratenrückstand, Aufhebungsbeschluss, Verschulden, Verschlechterung der …
Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist unzulässig, wenn die festgesetzten Raten der Leistungsfähigkeit der Partei nicht mehr entsprechen (OLG Düsseldorf vom 23.03.1993 - 6 WF 5/93 -, FamRZ 1993, 1474).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.02.1993 - 6 WF 5/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)