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   OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03   

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https://dejure.org/2004,15950
OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03 (https://dejure.org/2004,15950)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.2004 - 6 WF 60/03 (https://dejure.org/2004,15950)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 6 WF 60/03 (https://dejure.org/2004,15950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen; Vorliegen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit; Zurechnung fiktiver Einkünfte bei verantwortungslosem, mindestens leichtfertigem unterhaltsbezogenem Fehlverhalten; ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1
    Reichweite der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterhaltspflichtiger Personen gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03
    Ob und inwieweit ein Unterhaltspflichtiger leistungsfähig ist, wird nämlich nicht allein durch sein tatsächliches Einkommen und Vermögen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1985, 158, 159).

    Die Zurechnung fiktiver Einkünfte kommt immer dann in Betracht, wenn dem Unterhaltspflichtigen ein verantwortungsloses, mindestens leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist (BGH, FamRZ 1999, 833, 844; FamRZ 1985, 158, 159; Senat, a.a.O.).

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03
    Dass das Familiengericht dem Kläger die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung an Stelle seiner - nicht auskömmlichen - selbständigen Tätigkeit angesonnen hat, ist unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BGH, FamRZ 1998, 357), zumal er mit dem daraus erzielten Einkommen nicht einmal den Regelbedarf der Beklagten sicher stellen kann und auch eine konkrete Aussicht auf eine Verbesserung dieser Erwerbssituation auf absehbare Zeit mit der Beschwerde nicht aufgezeigt wird.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97

    Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03
    Der gegenüber den minderjährigen unverheirateten Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigert unterhaltspflichtige Kläger hat seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und muss alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen (Senat, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2001 - 6 UF 1/01 (PKH); OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881; OLG Hamm, FamRZ 1998, 892).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03
    Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und den Arbeitsmarktverhältnissen so gut wie möglich einzusetzen und muss sich Einkünfte anrechnen lassen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (BGH, a.a.O.; FamRZ 1982, 792, 794; Senatsurteil vom 6. März 2003 - 6 UF 98/02).
  • OLG Bremen, 19.07.2006 - 4 UF 44/06

    Pflicht eines einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Studenten

    Das bedeutet, dass die berufliche Dispositionsmöglichkeit und freie Entfaltung der Persönlichkeit weitgehend hinter der Elternverantwortung zurücktritt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 6 WF 60/03 - JURIS, Rn. 12; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
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