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   OLG Saarbrücken, 06.03.2006 - 6 WF 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8073
OLG Saarbrücken, 06.03.2006 - 6 WF 62/05 (https://dejure.org/2006,8073)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.03.2006 - 6 WF 62/05 (https://dejure.org/2006,8073)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. März 2006 - 6 WF 62/05 (https://dejure.org/2006,8073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Streitwertbemessung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hauptsache sowie einen Vergleichsüberhang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Einigungsgebühr im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Protokollierung eines Vergleichs im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Berechnung der Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 3
    Prozesskostenhilfe: Ermäßigung der Einigungsgebühr - Protokollierung eines Vergleichs im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1000 VV RVG, § 55 RVG
    Einigungsgebühr / PKH für Protokollierung:

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08

    Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Erstreckung der Beiordnung eines

    Maßgebend für die aus der Landeskasse nach §§ 45 ff RVG zu zahlende Vergütung ist allein, in welchem Umfang die Beiordnung erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - 6 WF 62/05 - ).
  • KG, 03.06.2009 - 19 WF 40/09

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung im

    Von einer Prozesskostenhilfebewilligung "für einen Vergleich" oder "für eine Einigung" wird eine Terminsgebühr nicht erfasst (so zutreffend OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 750; OLG Bamberg JurBüro 1990, 203; Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).
  • OLG Köln, 11.05.2016 - 17 W 99/16

    Anspruch des Rechtsanwalts auf Festsetzung einer Vergütung bei Bestehen einer

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allerdings unbestritten, dass ein derartiger Einwand ausnahmsweise die Festsetzung deshalb nicht hindert, weil die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung des ehemaligen Mandanten eintritt, ausschließlich das Versicherungsverhältnis zwischen diesen betrifft, das Bestehen der Honorarforderung des Rechtsanwaltes gegenüber seinem früheren Mandanten jedoch nicht tangiert (AG Köln AGS 2008, 35; LAG BW Rpfleger 1982, 485; OVG Lüneburg NdsRpfl. 1995, 219; Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Auflage, Teil 4, Rn. 174; Hartmann, Kostengesetze, 46. Auflage, § 11 RVG Rn. 66; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Auflage, § 11 Rn. 150; N. Schneider/Wolf, RVG, 7. Auflage, § 11 Rn. 227).
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