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   OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88   

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https://dejure.org/1988,3599
OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 91a, 254
    Unterhaltsprozeßrecht; unbezifferter Leistungsantrag im Wege der Stufenklage; Erteilung einer Auskunft; Erledigung der Hauptsache; Erledigterklärung bei Stufenklage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigungserkärung; Einseitige Erledigungserklärung; Klageabweisung; Leistungsanspruch; Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 254

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 446
  • FamRZ 1988, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 50/86

    Kostenentscheidung; Zahlungsantrag einer Stufenklage; Nichtbestehen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88
    Ein solcher Fall liegt entgegen der von dem Oberlandesgericht Frankfurt in dem Urteil vom 28. Oktober 1986 (FamRZ 1987, 292 f) vertretenen Auffassung nicht vor, wenn (wie hier) der Kläger nach der Erteilung der Auskunft den zunächst unbeziffert geltend gemachten Leistungsantrag nicht weiterverfolgt, weil die Auskunft ergeben hat, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht, denn in diesem Falle ist nicht der Leistungsantrag nachträglich unzulässig geworden, sondern er war von Anfang an unbegründet.
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88
    Eine solche Feststellung ist nur gerechtfertigt, wenn ein ursprünglich zulässiges und begründetes Begehren nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW 1986, 588 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des

    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).
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