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   VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393   

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VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393 (https://dejure.org/2008,76105)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393 (https://dejure.org/2008,76105)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 6 ZB 05.3393 (https://dejure.org/2008,76105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; abgelehnte Beweisaufnahme; grundsätzliche Bedeutung (nicht dargelegt); Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; Verkehrszählung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393
    Sie wären anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393
    Die mögliche Kausalität bestimmt sich nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Ausgangsgerichts und zwar auch dann, wenn dieser rechtsirrig sein sollte (BVerwG vom 23.1.1996 NVwZ-RR 1996, 369).
  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393
    Aus der Rechtsprechung des Senats zu gleich lautenden Satzungsregelungen (BayVGH vom 9.6.2004 BayGT 2004, 382; vom 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 RdNr. 26) ist dafür ebenso wenig zu entnehmen.
  • VGH Bayern, 20.02.2009 - 6 BV 07.615

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße;

    Daraus folgt auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben, dass die Begriffswahl "ganz überwiegend" keine Quantitätsverschiebung etwa - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - im Sinne von 75% und mehr bewirken, sondern lediglich verdeutlichen soll, dass es nicht um rechnerisch exakte Größenordnungen, sondern, wie es dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entspricht, um einen Schwerpunkt gehen soll (BayVGH vom 27.2.2008, Az. 6 ZB 05.3393, BA S. 4).

    Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., BA S. 5; vom 5.12.2007, Az. 6 BV 04.496, UA S. 12; vom 9.6.2004 BayGT 2004, 382/383).

    Den am 25. und 26. Februar 2005 vorgenommenen Verkehrszählungen kommt, wie oben ausgeführt, allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., BA S. 5; vom 5.12.2007, a.a.O., UA S. 12).

  • VGH Bayern, 20.02.2009 - 6 BV 07.617

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße;

    Daraus folgt auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben, dass die Begriffswahl "ganz überwiegend" keine Quantitätsverschiebung etwa - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - im Sinne von 75% und mehr bewirken, sondern lediglich verdeutlichen soll, dass es nicht um rechnerisch exakte Größenordnungen, sondern, wie es dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entspricht, um einen Schwerpunkt gehen soll (BayVGH vom 27.2.2008, Az. 6 ZB 05.3393, BA S. 4).

    Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., BA S. 5; vom 5.12.2007, Az. 6 BV 04.496, UA S. 12; vom 9.6.2004 BayGT 2004, 382/383).

    Den am 25. und 26. Februar 2005 vorgenommenen Verkehrszählungen kommt, wie oben ausgeführt, allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., BA S. 5; vom 5.12.2007, a.a.O., UA S. 12).

  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

    Dabei sind Lage, Ausgestaltung und Verkehrsbelastung allerdings nur Indizien, sie können zur Verkehrsfunktion und damit letztlich ausschlaggebenden tatsächlichen Verkehrsbedeutung der Straße in Widerspruch stehen (vgl. z.B. BayVGH v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393 - juris).

    Zu den - im Wege der Auslegung - zu ermittelnden Merkmalen einer Haupterschließungsstraße hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 2008 - 6 ZB 05.3393 - juris, Folgendes ausgeführt:.

  • VG Augsburg, 11.02.2013 - Au 2 S 12.1654

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erhebung einer Vorauszahlung; Anliegerstraße;

    Daraus folgt auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben, dass die Begriffswahl "ganz überwiegend" keine Quantitätsverschiebung etwa im Sinne von 75% und mehr bewirkt, sondern lediglich verdeutlichen soll, dass es nicht um rechnerisch exakte Größenordnungen, sondern, wie es dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entspricht, um einen Schwerpunkt gehen soll ( BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393.

    Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung ist auf der Grundlage der Definitionen der Satzung entscheidend auf die - ausgehend von dauerhaft vorliegenden Kriterien zu ermittelnde - Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauumfang und -profil ergibt (BayVGH, B.v. 9.6.2004 - 6 CS 03.434 -BayVBl 2005, 762; B.v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393 - juris Rn. 6 ff.).

    Lediglich daneben, gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, wie sie z.B. aus Verkehrszählungen ableitbar sind, von Bedeutung sein (BayVGH, B.v. 27.2.2008, a.a.O., Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, S. 775 f.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand August 2012, Rn. 2123).

  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.936

    Eine vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans im Innenbereich gelegene bebaubare

    Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung ist auf der Grundlage der Definitionen der Satzung entscheidend auf die - ausgehend von dauerhaft vorliegenden Kriterien zu ermittelnde - Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauumfang und -profil ergibt (BayVGH vom 9.6.2004 BayVBl 2005, 762; vom 5.12.2007 Az. 6 B 04.496 RdNr. 26; vom 27.2.2008 Az. 6 ZB 05.3393 RdNr. 6 ff.).

    Lediglich daneben, gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, wie sie z.B. aus Verkehrszählungen ableitbar sind, von Bedeutung sein (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., RdNr. 8; Driehaus, a.a.O., RdNr. 31 zu § 34; Matloch/Wiens, a.a.O., RdNr. 2123).

  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

    Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung ist auf der Grundlage der Definitionen der Satzung entscheidend auf die - ausgehend von dauerhaft vorliegenden Kriterien zu ermittelnde - Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauumfang und -profil ergibt (BayVGH vom 9.6.2004 BayVBl 2005, 762; vom 5.12.2007 Az. 6 B 04.496 RdNr. 26; vom 27.2.2008 Az. 6 ZB 05.3393 RdNr. 6 ff.).

    Lediglich daneben, gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, wie sie z.B. aus Verkehrszählungen ableitbar sind, von Bedeutung sein (BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., RdNr. 8; Driehaus, a.a.O., RdNr. 31 zu § 34; Matloch/Wiens, a.a.O., RdNr. 2123).

  • VG Würzburg, 06.05.2010 - W 2 K 09.730

    Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung Anliegerstraße - Haupterschließungsstraße

    Darauf folgt auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben, dass die Begriffswahl "ganz überwiegend" keine Quantitätsverschiebung bewirkt, sondern lediglich verdeutlichen soll, dass es nicht um rechnerisch exakte Größenordnungen, sondern, wie es dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entspricht, um einen Schwerpunkt gehen soll (BayVGH v. 27.02.2008 Az: 6 ZB 05.3393).

    Lediglich daneben, gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (zum Ganzen vgl. BayVGH v. 27.02.2008 a.a.O.; v. 05.12.2007 Az: 6 BV 04.496; v. 09.06.2004 BayGT 2004, 382/383).

  • VG Würzburg, 25.04.2008 - W 5 K 07.1502

    Anliegerstraße; Durchgangsverkehr; Haupterschließungsstraße; Verkehrskonzept;

    Ausgehend von diesen Definitionen kommt es deshalb zunächst auf das Ausmaß der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Straße im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an, also das Maß der zu erwartenden Inanspruchnahme durch die Anlieger einerseits und die Allgemeinheit andererseits (vgl. BayVGH, B.v. 27.02.2008, Nr. 6 ZB 05.3393, m.w.N.).

    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, was die Bestimmung der Satzung innerhalb des gegebenen Regelungszusammenhangs leisten soll (BayVGH, B.v. 27.02.2008, Nr. 6 ZB 05.3393).

  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960

    Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung;

    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 2008 Az. 6 ZB 05.3393 ausgeführt: .
  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 6 ZB 14.124

    Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorie (Anliegerstraße); Amtsaufklärung;

    Vereinzelte kleinräumige Umfahrungen gehören noch nicht zum "durchgehenden innerörtlichen Verkehr" (BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 09.01289

    Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorien; Sondersatzung

  • VG München, 30.09.2008 - M 2 K 08.116

    Straßenausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Erneuerung - Verbesserung;

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 08.5347

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Eigenbeteiligung der Gemeinde; Abgrenzung

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.78

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Eigenbeteiligung der Gemeinde; Abgrenzung

  • VG München, 23.02.2010 - M 2 K 08.5709

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Eigenbeteiligung; Abgrenzung

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312

    Vorauszahlung auf Straßenausbau

  • VG München, 17.03.2009 - M 2 K 08.3480

    Straßenausbaubeitrag; Anlage; Einstufung als Anliegerstraße

  • VG München, 12.01.2009 - M 2 S 08.5345

    Straßenausbaubeitrag; Einstufung als Anliegerstraße; Verkehrszählung

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 2 K 10.480

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; Berechnung des umlagefähigen

  • VG Augsburg, 18.07.2013 - Au 2 S 13.527

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; unselbstständige Stichstraße;

  • VG München, 13.04.2010 - M 2 K 09.5375

    Straßenausbaubeitrag; Vorteil; Anliegerstraße; Verjährung

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