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   VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960   

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VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960 (https://dejure.org/2009,28230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960 (https://dejure.org/2009,28230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2009 - 6 ZB 08.2960 (https://dejure.org/2009,28230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung; Haupterschließungsstraße; "Gleichgewicht" von Anlieger-und durchgehendem innerörtlichen Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Berufungszulassungsgrund des Verfahrensmangels im Hinblick auf die Geltendmachung eines objektiv willkürlichen bzw. sachwidrigen und offensichtlich unhaltbaren Urteils

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; KAG Art. 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434

    Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines "Bestätigungsmerkmals" zu (vgl. BayVGH vom 9.6.2004 BayVBl 2005, 762 f = BayGT 2004, 382/384; vom 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 m.w.N.).

    In der durch das Gesetz (Art. 5 Abs. 3 KAG) vorgegebenen Abstufung der Straßenkategorien ist eine an einem Grobraster orientierte, die Vorteilsunterschiede betonende und daher an die Merkmale kleinräumig, innerörtlich durchgehend und überörtlich durchführend anknüpfende Aufteilung angelegt, die durch eine starr auf die einzelne Einrichtung bezogene Beurteilung verwischt werden würde (vgl. BayVGH vom 9.6.2004 a.a.O.).

    Das Verständnis der Einzelbestimmung kann sich somit von vorneherein nicht isoliert an deren Wortlaut, sondern muss sich am Verhältnis zu den anderen Straßenkategorien orientieren (BayVGH vom 9.6.2004 a.a.O.: Ausgehend "von den ... Definitionen in der Satzung).".

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Außerdem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechthin nicht mehr nachvollziehbar, sachwidrig oder offensichtlich unhaltbar sein könnte (vgl. insoweit BVerfGE 29, 45/49; 71, 122/136; BVerfG vom 24.2.1993 - NJW 1993, 1909; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72; BayVerfGH vom 6.7.2006 - Vf 85-VI-04, juris; BayVerfGH VerfGHE 53, 113/115).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Außerdem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechthin nicht mehr nachvollziehbar, sachwidrig oder offensichtlich unhaltbar sein könnte (vgl. insoweit BVerfGE 29, 45/49; 71, 122/136; BVerfG vom 24.2.1993 - NJW 1993, 1909; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72; BayVerfGH vom 6.7.2006 - Vf 85-VI-04, juris; BayVerfGH VerfGHE 53, 113/115).
  • VerfGH Bayern, 06.07.2006 - 85-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Außerdem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechthin nicht mehr nachvollziehbar, sachwidrig oder offensichtlich unhaltbar sein könnte (vgl. insoweit BVerfGE 29, 45/49; 71, 122/136; BVerfG vom 24.2.1993 - NJW 1993, 1909; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72; BayVerfGH vom 6.7.2006 - Vf 85-VI-04, juris; BayVerfGH VerfGHE 53, 113/115).
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Außerdem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechthin nicht mehr nachvollziehbar, sachwidrig oder offensichtlich unhaltbar sein könnte (vgl. insoweit BVerfGE 29, 45/49; 71, 122/136; BVerfG vom 24.2.1993 - NJW 1993, 1909; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72; BayVerfGH vom 6.7.2006 - Vf 85-VI-04, juris; BayVerfGH VerfGHE 53, 113/115).
  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines "Bestätigungsmerkmals" zu (vgl. BayVGH vom 9.6.2004 BayVBl 2005, 762 f = BayGT 2004, 382/384; vom 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393

    Straßenausbaubeitragsrecht; abgelehnte Beweisaufnahme; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 2008 Az. 6 ZB 05.3393 ausgeführt: .
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 09.01289

    Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorien; Sondersatzung

    Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH, Beschluss vom 5.3.2009, 6 ZB 08.2960 - juris).

    Auch als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 3 b der ABS der Beklagten kann die ...-/...-straße wohl nicht eingeordnet werden, da das dafür notwendige Gleichgewicht von Anlieger- und durchgehendem innerörtlichen Verkehr (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960) vorliegend nicht gegeben ist.

  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29; B. v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt.
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861

    Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale;

    Unabhängig davon deckt sich die Auffassung des Verwaltungsgerichts insoweit auch mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Abgrenzung von Haupterschließungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen (vgl. BayVGH v. 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 - juris - v. 5.3.2009 Az. 6 ZB 08.2960), wonach bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weitreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt.
  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

    Im Beschluss vom 5. März 2008 - 6 ZB 08.2960 - juris, führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof u.a. Folgendes aus:.
  • VG München, 06.03.2012 - M 2 K 11.4890

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung der Anlage; Qualifikation

    Lediglich daneben können als Bestätigungsmerkmal auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH vom 05.03.2009 Az. 6 ZB 08.2960 juris RdNr. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids

    Sodann ist entscheidend auf die aus "dauerhaften" Kriterien zu ermittelnde Zweckbestimmung der Straße abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960; vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 - juris).
  • VG München, 06.03.2012 - M 2 K 11.4892

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Lediglich daneben können als Bestätigungsmerkmal auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH vom 05.03.2009 Az. 6 ZB 08.2960 juris RdNr. 5 m.w.N.).
  • VG München, 19.11.2013 - M 2 K 13.1527

    Straßenausbaubeitrag; Wirksamkeit der Satzung; Bestimmtheit (einheitliche

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29; B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt.
  • VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026

    Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 6 B 12.1386 - juris Rn. 29; B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960 - juris Rn. 5) ist geklärt, dass bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt.
  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312

    Vorauszahlung auf Straßenausbau

    Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH, B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960).
  • VG München, 06.03.2012 - M 2 S 12.365

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung der Anlage; Qualifikation

  • VG München, 06.03.2012 - M 2 S 12.310

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Qualifikation als Anliegerstraße oder

  • VG München, 06.03.2012 - M 2 K 11.4891

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Qualifikation als Anliegerstraße oder

  • VG München, 08.01.2013 - M 2 K 12.5110

    Straßenausbaubeitrag; Einstufung als Haupterschließungsstraße; gewerbliche

  • VG München, 13.11.2012 - M 2 K 12.2695

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Einstufung als Wohnstraße

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