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   VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081   

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VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081 (https://dejure.org/2010,69928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081 (https://dejure.org/2010,69928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2010 - 6 ZB 10.1081 (https://dejure.org/2010,69928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosten des Widerspruchsverfahrens; Abhilfe; Beitragsbescheid; Zweitbescheid; Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; Austausch der Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Der Kläger hat mit seinem Zulassungsantrag weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Der Kläger hat mit seinem Zulassungsantrag weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Für welchen Weg die Behörde sich entschieden hat, ist nach den üblichen Auslegungsgrundsätzen für behördliche Willenserklärungen zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2009 - 2 A 8.08 - BayVBl 2009, 735 f.).
  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Denn wenn ein Heranziehungsbescheid zu Unrecht auf das Straßenausbaubeitragsrecht gestützt wird, aber durch die Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts gerechtfertigt wird, so ist die mit ihm getroffene Regelung, also die Festsetzung des geschuldeten Betrags und das Leistungsgebot, nach ständiger Rechtsprechung materiell rechtmäßig (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 17.1.2002 - 6 ZB 97.858 - juris ; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris ).
  • VGH Bayern, 17.01.2002 - 6 ZB 97.858
    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Denn wenn ein Heranziehungsbescheid zu Unrecht auf das Straßenausbaubeitragsrecht gestützt wird, aber durch die Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts gerechtfertigt wird, so ist die mit ihm getroffene Regelung, also die Festsetzung des geschuldeten Betrags und das Leistungsgebot, nach ständiger Rechtsprechung materiell rechtmäßig (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 17.1.2002 - 6 ZB 97.858 - juris ; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 6 ZB 10.1081
    Denn wenn ein Heranziehungsbescheid zu Unrecht auf das Straßenausbaubeitragsrecht gestützt wird, aber durch die Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts gerechtfertigt wird, so ist die mit ihm getroffene Regelung, also die Festsetzung des geschuldeten Betrags und das Leistungsgebot, nach ständiger Rechtsprechung materiell rechtmäßig (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 17.1.2002 - 6 ZB 97.858 - juris ; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris ).
  • VG München, 15.11.2012 - M 10 K 12.2978

    Zweitwohnungsteuererhebung; Kosten des Widerspruchsverfahrens; Erledigung auf

    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Behörde, die einen mit einem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt aus der Welt schaffen will, grundsätzlich die Wahl, ob sie dem Widerspruch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gemäß § 72 VwGO abhilft oder ob sie den Verwaltungsakt in einem eigenständigen Verfahren außerhalb des Widerspruchsverfahrens gemäß Art. 48 BayVwVfG zurücknimmt (BVerwG vom 18.4.1996 BVerwGE 101, 64; vom 23.3.2003 BVerwGE 180, 84; BayVGH vom 18.8.2010 Az. 6 ZB 10.1081 Rdnr. 4).

    Beseitigt sie den angefochtenen Verwaltungsakt in einem eigenständigen Verfahren, führt dies zur Erledigung des Widerspruchs in anderer Weise mit der Folge, dass über die Kosten gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 5 BayVwVfG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes zu entscheiden ist (BayVGH vom 18.8.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 6 ZB 13.1548

    Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung zum Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene

    Wenn ein Heranziehungsbescheid fälschlicherweise auf das Straßenausbaubeitragsrecht gestützt wird" aber durch die Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts gerechtfertigt wird" so ist demnach die mit ihm getroffene Regelung" also die Festsetzung des geschuldeten Betrags und des Leistungsgebots nach ständiger Rechtsprechung materiell rechtmäßig (z.B. BayVGH" B.v. 18.8.2010 - 6 ZB 10.1081 - juris Rn. 5 m.w.N).
  • VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 3 K 16.02467

    Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren

    In diesem Fall hat sie über die Kosten gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 5 BayVwVfG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes eine Entscheidung (Kostengrundentscheidung) zu treffen (BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 6 ZB 10.1081 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 6 CS 13.2392

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Aufrechterhalten eines auf

    Dass die Bescheide vom 27. Juli 2012 auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich das in Art. 5 KAG geregelte Straßenausbaubeitragsrecht gestützt waren, führt für sich betrachtet, wie die Widerspruchsbehörde zu Recht ausgeführt hat, nicht zu ihrer Rechtswidrigkeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 27; B.v. 18.8.2010 - 6 ZB 10.1081 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 9 ZB 10.3169

    Wanderschafhaltung; tierschutzrechliche Anordnung; Witterungsschutz

    Dies ist rechtlich zulässig (vgl. BVerwG vom 19.8.1988, Az. 8 C 29/87; BayVGH vom 18.8.2010, Az. 6 ZB 10.1081).
  • VG Augsburg, 14.08.2014 - Au 2 K 14.339

    Erstattungszinsen, Festsetzungen, Vorausleistung, Verzinsung,

    Der Beklagten kann daher auch nicht angelastet werden, sie habe angesichts eines zulässigen und begründeten Widerspruchs der zu erwartenden Kostenpflicht entgehen wollen (s. hierzu BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 6 ZB 10.1081 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 2 K 11.1326

    Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße

    Da der Beklagte vorliegend die als eine einzige - einheitliche - Erschließungsanlage zu betrachtende ... -Straße rechtsfehlerhaft als zwei Anlagen abgerechnet und zwei Beitragsbescheide - einen Erschließungs- und den hier streitgegenständlichen Ausbaubeitragsbescheid - mit unterschiedlichen Abrechnungsräumen erlassen hat, war ein Austausch der Rechtsgrundlagen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 6 ZB 10.1081 - juris Rn. 5) nicht möglich.
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