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   VGH Bayern, 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347   

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VGH Bayern, 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347 (https://dejure.org/2003,64725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347 (https://dejure.org/2003,64725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2003 - 6 ZB 99.3347 (https://dejure.org/2003,64725)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.

    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art nicht anwendbar, weil sich der hier in Betracht kommende Anspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer entgegenstehenden Festsetzung allein daraus ergibt, dass die Kläger die Zahlung auf die nichtige Ablösungsabrede ohne Rechtsgrund geleistet haben (vgl. BFH vom 7.2.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O.; Rüsken in Klein, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von

    In ständiger Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass auch die Abwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags nach den in Art. 13 KAG getroffenen Regelungen erfolgt, § 37 Abs. 2 AO damit Grundlage für die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Ablösungsbeträge ist (vgl. BayVGH vom 3.6.1997 Az. 6 B 94.2783; vom 30.4.2003 Az. 6 ZB 99.3347; vom 23.7.2004 BauR 2004, 1989).

    3.1 Für die Verjährung von Erstattungsansprüchen aufgrund beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen finden wiederum die Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung (BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; vom 23.7.2004 a.a.O., bestätigt durch BVerwG vom 17.12.2004 Az. 9 B 47.04).

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1404

    ÖR-Erstattungsanspruch: Zurückbehaltungsrecht?

    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.

    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art nicht anwendbar, weil sich der hier in Betracht kommende Anspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer entgegenstehenden Festsetzung allein daraus ergibt, dass die Kläger die Zahlung auf die nichtige Ablösungsabrede ohne Rechtsgrund geleistet haben (vgl. BFH vom 7.2.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O.; Rüsken in Klein, a.a.O.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11

    Beginn der Zahlungsverjährung bei Zahlung auf nichtigen Steuerbescheid -

    Zudem ist in späteren Urteilen eine Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art ausdrücklich verneint worden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; vgl. auch Beschluss des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2003 6 ZB 99.3347, juris).
  • OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 A 359/10

    Unterliegen der öffentlich-rechtlichen Ansprüche auf Erstattung im Voraus

    Soweit das Kommunalabgabenrecht der Länder insofern auf die Abgabenordnung verweist, unterliegen solche Erstattungsansprüche der Zahlungsverjährung gemäß § 228 AO (BayVGH, Beschl. v. 30. April 2003 - 6 ZB 99.3347 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2010 - 6 BV 06.3254 -, juris Rn. 22/23; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 52 bis 54, § 22 Rn. 24).
  • VG Neustadt, 11.01.2018 - 4 K 962/17

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Zahlungen, die auf einen nichtigen

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf diese Erstattungsansprüche hingegen nicht anwendbar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. April 2003 - 6 ZB 99.3347 -, juris).
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