Rechtsprechung
VG München, 06.11.2006 - M 6b E 06.3875 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Braunschweig, 03.06.2022 - 6 B 157/22
Gutachten; Sachverständiger; Verwaltungsakt; vorbereitende Maßnahme
Handelt es sich bei der vom Antragsteller angegriffenen Anforderung eines Nachweises der Betriebsbereitschaft seines Fahrzeugs demnach nicht um einen Verwaltungsakt i.S.v. Art. 35 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), so scheiden in der Hauptsache eine Anfechtungsklage und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bereits von vorneherein als unstatthaft aus (vgl. VG München vom 6.11.2006, M 6b E 06.3875).". - VG Würzburg, 06.04.2011 - W 6 S 11.210
Einstweilige Anordnung; Umdeutung nach Rechtsbegehren; vorbeugende …
Vorliegend geht es hingegen nicht um einen Antrag betreffend die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern umgekehrt um einen Antrag gegen den drohenden Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes, bei dem regelmäßig jedoch die Zulässigkeit wie ausgeführt zu verneinen ist, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das vorausgesetzte entsprechend qualifizierte, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes gerichtete Rechtsschutzinteresse in der Regel nicht vorliegt (vgl. VG München, B.v. 06.11.2006 Az: M 6 b E 06.3875 m.w.N. zur Rechtsprechung).