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   BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10   

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https://dejure.org/2012,353
BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 (https://dejure.org/2012,353)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 (https://dejure.org/2012,353)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 (https://dejure.org/2012,353)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats

  • openjur.de

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG; Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste; Stellungnahme des Betriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 S 2 KSchG, § 139 ZPO, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 17 Abs 2 S 1 KSchG, § 17 Abs 3 S 2 KSchG
    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen eines Hinweises des Arbeitsgerichts auf den Inhalt des § 6 S. 1 KSchG zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Hinblick auf die Präklusionswirkung dieser Vorschrift; Belehrungspflicht des Arbeitsgerichts hinsichtlich der ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats im Vorfeld von Massenentlassungen

  • bag-urteil.com

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage, Hinweispflicht

  • Betriebs-Berater

    Hinweis auf verlängerte Anrufungsfrist

  • rewis.io

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassungen: Verteilung der Beweislast ? Konsultation des Betriebsrats ? Keine Verpflichtung des Arbeitsgerichts nach § 6 KSchG, im Kündigungsschutzverfahren auf etwaige Unwirksamkeitsgründe hinzuweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Hinweispflicht des Arbeitsgerichts gemäß § 6 Satz 2 KSchG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die Hinweispflicht des Arbeitsgerichts gemäß § 6 S. 2 KSchG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinweis auf verlängerte Anrufungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Textbaustein mit Gesetzeswortlaut genügt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 261
  • NJW 2012, 2376
  • ZIP 2012, 1193
  • MDR 2012, 11
  • MDR 2012, 780
  • NZA 2012, 817
  • NJ 2012, 11
  • BB 2012, 960
  • DB 2012, 927
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Der Senat hat bisher offengelassen, ob Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die den Arbeitgeber aus § 17 KSchG treffenden Pflichten die Unwirksamkeit der Kündigung ist oder ob es dem Arbeitgeber lediglich verwehrt ist, die Kündigung zu vollziehen (zuletzt ausführlich mit Nachweisen zum Streitstand 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 19, EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3; differenzierend je nach konkretem Fehler des Arbeitgebers bei der Massenentlassungsanzeige Schramm/Kuhnke NZA 2011, 1071, 1074) .

    Das Landesarbeitsgericht hat im Rahmen seiner Hilfsbegründung ohne Rechtsfehler angenommen, dass der Beklagte die Pflichten aus § 17 KSchG, die auch für den Insolvenzverwalter gelten (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - aaO; vgl. auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - Rn. 55, NZA 2011, 337) , jedenfalls nicht verletzt hat.

    Das allein genügte zum Nachweis der Erfüllung der Konsultationspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG allerdings noch nicht (aA unter Berufung auf BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3; Schramm/Kuhnke NZA 2011, 1071, 1074, die jedoch übersehen, dass im dortigen Revisionsverfahren Fehler des Arbeitgebers im Konsultationsverfahren nicht Gegenstand von Revisionsangriffen waren) .

    Die Norm bezweckt damit möglichst schnelle Sanierungen und will Verzögerungen bei der Abwicklung der Rechtsverhältnisse des Schuldners vermeiden (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 22, EzA BertrVG 2001 § 26 Nr. 3) .

    Die Agentur für Arbeit soll die Möglichkeit haben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Entlassenen zu sorgen (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 27, EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3) .

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Diese Frage bedarf keiner Beantwortung durch den Gerichtshof der Europäischen Union am Maßstab des Gemeinschaftsrechts (zur Vorlagepflicht vgl. BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - AP GG Art. 101 Nr. 65 = EzA KSchG § 17 Nr. 21) .

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufgrund einer unterbliebenen Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union liegt nicht vor, wenn die unionsrechtliche Rechtslage klar ist und nur die Rechtslage nach nationalem Recht ungeklärt und umstritten ist (BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - aaO) .

    (4) Der aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - AP GG Art. 101 Nr. 65 = EzA KSchG § 17 Nr. 21) von der Revision gezogene Schluss, wenn bereits das Nachreichen einer Stellungnahme des Betriebsrats bei der Agentur für Arbeit gegen die MERL verstoßen könne, führe denklogisch die fehlende Einreichung einer Stellungnahme des Betriebsrats iSv. § 17 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 KSchG zu einer nicht ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige, verfängt nicht.

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Geschieht dies nicht, ist er mit dieser Rüge grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 10, 16, BAGE 124, 367; vgl. auch 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 19, EzA KSchG § 6 Nr. 3 für die auf § 6 KSchG verweisende Bestimmung des § 17 Satz 2 TzBfG; aA KR/Friedrich 9. Aufl. § 6 KSchG Rn. 18a; Bader/Bram/Kriebel Stand Oktober 2010 § 6 KSchG Rn. 14 ff.; Quecke RdA 2004, 86, 102; Bender/Schmidt NZA 2004, 358, 365; Bayreuther ZfA 2005, 391, 392) .

    Der Zweite Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. November 2007 (- 2 AZR 314/06 - Rn. 21, BAGE 124, 367) lediglich angenommen, dass ein ausreichender Hinweis an den Kläger dadurch erfolgt sei, dass das Arbeitsgericht eindeutig festgestellt habe, andere Unwirksamkeitsgründe habe der Kläger erstinstanzlich nicht geltend gemacht.

    e) Jedenfalls einen weder anwaltlich noch gewerkschaftlich vertretenen Arbeitnehmer muss das Arbeitsgericht auf den Regelungsgehalt des § 6 Satz 1 KSchG hinweisen, obwohl § 6 Satz 2 KSchG nur eine Sollvorschrift ist (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 21, BAGE 124, 367) .

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dagegen gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302; 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149) .

    Ohnehin ist jedenfalls bei einer anwaltlich vertretenen Partei eine Belehrung über die Folgen einer Fristversäumnis verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302) .

  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    c) Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts bei der Anwendung von Präklusionsvorschriften verlangt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen "strikt" eingehalten werden (BGH 12. Januar 1983 - IVa ZR 135/81 - BGHZ 86, 218) .

    Die Belehrung müsse vielmehr dem Beklagten sinnfällig vor Augen führen und ihm völlig klar machen, dass er sich gegen die Klage nur innerhalb der gesetzten Frist zur Klagerwiderung verteidigen könne, dass ihm bei Versäumung der Frist im Allgemeinen jegliche Verteidigung abgeschnitten sei und er den Prozess vollständig verlieren werde (st. Rspr. seit BGH 12. Januar 1983 - IVa ZR 135/81 - BGHZ 86, 218, 224 f.) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Geschieht dies nicht, ist er mit dieser Rüge grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 10, 16, BAGE 124, 367; vgl. auch 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 19, EzA KSchG § 6 Nr. 3 für die auf § 6 KSchG verweisende Bestimmung des § 17 Satz 2 TzBfG; aA KR/Friedrich 9. Aufl. § 6 KSchG Rn. 18a; Bader/Bram/Kriebel Stand Oktober 2010 § 6 KSchG Rn. 14 ff.; Quecke RdA 2004, 86, 102; Bender/Schmidt NZA 2004, 358, 365; Bayreuther ZfA 2005, 391, 392) .

    Der Siebte Senat hat in der Entscheidung vom 4. Mai 2011 (- 7 AZR 252/10 - Rn. 21, EzA KSchG § 6 Nr. 3) ausdrücklich offengelassen, nach welchen Maßstäben sich die Hinweispflicht des Arbeitsgerichts richtet.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    (3) Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. September 2009 (- C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 70, Slg. 2009, I-8163) folgt nichts anderes.
  • BGH, 29.09.2004 - VIII ZR 341/03

    Anforderungen an die Form der Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Darum kann ebenfalls offenbleiben, ob der Beklagte bejahendenfalls mit seiner Verfahrensweise nach der sog. "Auflockerungsrechtsprechung" die erforderliche Einheit der Urkunde gewahrt hat, weil die Anlagen in der Haupturkunde so genau bezeichnet worden waren, dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich war, so dass die Unterzeichnung der beigefügten Anlagen selbst zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform nicht erforderlich war (vgl. BGH 29. September 2004 - VIII ZR 341/03 - zu II 2 a der Gründe, ZMR 2004, 901; grundlegend BGH 30. Juni 1999 - XII ZR 55/97 - BGHZ 142, 158, 161) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Er bestimmt mit seinem Antrag vielmehr lediglich den Streitgegenstand, die rechtliche Subsumtion ist Aufgabe des Gerichts (vgl. BSG 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B - Rn. 22, SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 für das sozialgerichtliche Verfahren) .
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
    Er ist lediglich (noch) nicht wirksam (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160, 166 f.) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10

    Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG;

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Zwar führt die Rüge des Arbeitnehmers, die Kündigung sei auch aus einem anderen Grund als dem der Sozialwidrigkeit unwirksam, nicht zu einem Wechsel des Streitgegenstands, sondern nur zu einer Erweiterung des Sachvortrags im Kündigungsschutzprozess (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 140, 261) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Beide Verfahren können zwar miteinander verbunden werden (vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 42; 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Ungeachtet seiner rechtlichen Einordnung ist zu seinem wirksamen Abschluss jedenfalls die Einigung zwischen den Betriebsparteien erforderlich (vgl. zum Zustandekommen iSv. § 125 InsO BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 41 ff., ZIP 2012, 1193) .

    bb) Nach dem Sinn und Zweck des § 17 KSchG, der die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen auffangen und deshalb ua. der Agentur für Arbeit die Möglichkeit geben soll, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 21, ZIP 2012, 1259) , sind jedenfalls die Arbeitnehmer, bei denen im Zeitpunkt der Massenentlassungsanzeige noch nicht feststeht, dass sie in eine Transfergesellschaft wechseln werden, bei der Berechnung des Schwellenwerts mitzuzählen.

    b) Ausgehend vom Zweck des § 17 KSchG, der ua. der Agentur für Arbeit die Möglichkeit geben soll, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 21, ZIP 2012, 1259) , kommt es nicht darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage das Arbeitsverhältnis beendet wird.

    Dieser Fehler der Massenentlassungsanzeige ist deshalb für die Entlassung des Klägers ohne Bedeutung (noch offengelassen von BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 36 f., ZIP 2012, 1193; APS/Moll aaO Rn. 132a; ErfK/Kiel aaO; KR/Weigand aaO; vgl. für die zu geringe Angabe zu entlassender Arbeitnehmer wegen der Beschränkung der Angaben auf einen Zweigbetrieb BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu B II 10 b der Gründe, AP GG Art. 101 Nr. 59 = EzA GG Art. 101 Nr. 5) .

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, ZIP 2012, 1259) .

    Unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats, die es diesem ermöglichen soll, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung der Massenentlassungen zu machen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 36, ZIP 2012, 1193; vgl. auch Reinhard RdA 2007, 207, 213) , wird durch die Frist des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG in der Mehrzahl der Fälle keine erhebliche Verzögerung eintreten, wenn die Unterrichtung des Betriebsrats - wie vom Gerichtshof der Europäischen Union angenommen und verlangt - ernsthaft die Möglichkeit der Vermeidung von Massenentlassungen zum Ziel hat.

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