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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 210/12   

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OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 210/12 (https://dejure.org/2014,24565)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-6 U 210/12 (https://dejure.org/2014,24565)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-6 U 210/12 (https://dejure.org/2014,24565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286
    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • mueller.legal (Terminmitteilung)

    Zur Haftung eines Anschlusshabers bei Urheberrechtsverletzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 11 - Sommer unseres Lebens; Senat MMR 2012, 387 [389]), die mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2010, 1072 Rn. 8; Bacher in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.04.213, § 284 Rn. 95; Prütting a.a.O. § 286 Rn. 58) auf einen abweichenden Geschehensablauf in Form der Alleintäterschaft eines Dritten schließen lassen oder nach denen dies jedenfalls nicht gänzlich unwahrscheinlich ist (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 21 - Sommer unseres Lebens).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Den Klägerinnen standen aufgrund der über den Internetanschluss des Beklagten begangenen Rechtsverletzungen aus § 97 Absatz 1 S. 1 UrhG a.F. die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken - und zwar nicht nur der am 19.06.2007 um 15:04:56 Uhr zum Download angebotenen Dateien, sondern auch kerngleicher Verstöße in Gestalt sonstiger zu Gunsten der jeweiligen Klägerin geschützten Titel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]) - zu.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Es ist zunächst nicht zu verkennen, dass der Vortrag des Beklagten deutliche Parallelen zu dem der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2010, 633) zu Grunde liegenden Sachverhalt aufweist und dass - was im Rahmen des prozessualen Verhaltens zu berücksichtigen ist - der Beklagte sich in der Klageerwiderung zunächst darauf beschränkt hat, die Richtigkeit der Ermittlungen der Q mit Nichtwissen zu bestreiten und sich auf das Fehlen einer sekundären Darlegungslast zu berufen, obwohl es nahe gelegen hätte, die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der Datenermittlung durch den Vortrag, die Familie sei im Urlaub gewesen und die Herstellung einer Internetverbindung sei mangels Stromzufuhr zur Tatzeit technisch unmöglich gewesen, zu untermauern.

    aa) Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WRP 2010, 912 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 33] - Morpheus).

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 11 - Sommer unseres Lebens; Senat MMR 2012, 387 [389]), die mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2010, 1072 Rn. 8; Bacher in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.04.213, § 284 Rn. 95; Prütting a.a.O. § 286 Rn. 58) auf einen abweichenden Geschehensablauf in Form der Alleintäterschaft eines Dritten schließen lassen oder nach denen dies jedenfalls nicht gänzlich unwahrscheinlich ist (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 21 - Sommer unseres Lebens).

    Die Verschlüsselung des Routers nach dem WEP-Sicherheitsstandard war zwar zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs eines Dritten unzureichend (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 33 - Sommer unseres Lebens), da nach dem unwidersprochenen Klägervortrag die sicherere WPA-Verschlüsselung bei Anschaffung des Routers im Jahr 2006 Stand der Technik war und auch beim Router des Beklagten eingesetzt werden konnte.

  • OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    a) Auf die Beurteilung ist die durch Gesetz vom 01.10.2013 (BGBl. I S. 3714) ab 09.10.2013 geänderte Fassung des § 97a UrhG nicht anzuwenden, weil es für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung ankommt (vgl. BGH, GRUR 2010, 1120 [Rn. 17] - Vollmachtsnachweis; GRUR 2011, 617 [Rn. 29] - Sedo; MMR 2012, 39 - Erstattung von Abmahnkosten; Senat, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13).

    Anders als in bereits früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteil vom 06.12.2013, 6 U 96/13; Urteil v. 20.12.2013 - 6 U 205/12) sind die erstattungsfähigen Abmahnkosten demnach vorliegend nicht entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. auch BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12), sondern unter Zugrundelegung des vollen für die Abmahnung angesetzten und an der öffentlichen Zugänglichmachung von 2.200 Musikdateien ausgerichteten Gegenstandswertes von 200.000,- EUR, dessen Ansatz auch angemessen erscheint.

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass in erster Linie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang nutzt, jedenfalls über die Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit Tatherrschaft bewusst kontrolliert (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Den Anschlussinhaber trifft zwar regelmäßig keine Pflicht, Nachforschungen über die Täterschaft bei den seinen Internetanschluss mitbenutzenden Personen anzustellen und das Ergebnis mitzuteilen (vgl. OLG Hamm MMR 2012, 40; Senat GRUR-RR 2012, 329 [330]).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Die Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Rn. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Rn. 8 - Kräutertee).

    Nur wenn eine Abmahnung diese Funktion erfüllt, handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung (vgl. BGH GRUR 2010, 354 Rn. 8 - Kräutertee; C3 a.a.O. Rn. 1.80).

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Die nicht auszuschließende bloße Denkmöglichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis auch anders abgelaufen sein kann als dasjenige, für das eine tatsächliche Vermutung spricht, reicht nicht aus, um die den Regeln des Anscheinsbeweises folgende (vgl. BGH, NJW 1993, 3259) tatsächliche Vermutung zu erschüttern (vgl. BGH NJW 1991, 230 [231]; Senat, Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13; Bacher in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, 3. Auflage, § 284 Rn. 98).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Hinsichtlich seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen hat er sich demgegenüber nur auf deren generelle - für sich genommen unzureichende (vgl. Senatsbeschluss vom 08.05.2013 - 6 W 256/12 -) Zugriffsmöglichkeit auf den Rechner berufen, ohne von diesen darüber begangene Rechtsverletzungen durch weitere Erwägungen zu deren Nutzungsverhalten ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

    Anders als in bereits früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteil vom 06.12.2013, 6 U 96/13; Urteil v. 20.12.2013 - 6 U 205/12) sind die erstattungsfähigen Abmahnkosten demnach vorliegend nicht entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. auch BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter; GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12), sondern unter Zugrundelegung des vollen für die Abmahnung angesetzten und an der öffentlichen Zugänglichmachung von 2.200 Musikdateien ausgerichteten Gegenstandswertes von 200.000,- EUR, dessen Ansatz auch angemessen erscheint.

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    aa) Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WRP 2010, 912 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 33] - Morpheus).

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 93/13

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

  • LG Köln, 24.10.2012 - 28 O 391/11

    Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Urheberrechtsverletzung nicht - Urlaub

  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auf die Berufung der Klägerinnen hat das Berufungsgericht - nach Vernehmung der Ehefrau und der Söhne des Beklagten sowie des Ermittlungsleiters der p.    GmbH als Zeugen - das landgerichtliche Urteil abgeändert und den Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Köln, Urteil vom 14. März 2014 - 6 U 210/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz

    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris).
  • LG Köln, 14.06.2017 - 14 S 94/15

    Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen

    Da der WLAN-Anschluss der Beklagten mit einer WPA2-Verschlüsselung gesichert war, welcher als zum damaligen Zeitpunkt hinreichend sicher anerkannt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 6 U 210/12, juris; BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 - WLAN-Schlüssel, juris Rn. 18), erscheint ein "Hackerangriff" denklogisch fernliegend (OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 6 U 210/12).
  • AG Stuttgart, 31.08.2016 - 4 C 1254/16

    Beweisfragen beim Filesharing

    Nach anderer Ansicht hat der Anschlussinhaber zwar nicht die "alleinige Verantwortlichkeit der anderen (Beweis des Gegenteils), aber die für ihre ernsthafte Möglichkeit sprechende Umstände zu beweisen (Gegenbeweis)" (so OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 Aktz: 6 U 210/12; LG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2015, Aktz: 170329/14).
  • LG Köln, 30.11.2017 - 14 S 45/16

    Lizenzschadenersatz wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem

    Da der WLAN-Anschluss der Beklagten mit einer WPA2-Verschlüsselung gesichert war, welcher als zum damaligen Zeitpunkt hinreichend sicher anerkannt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 6 U 210/12, juris; BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 - WLAN-Schlüssel, juris Rn. 18), erscheint ein "Hackerangriff" denklogisch fernliegend (OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 6 U 210/12).
  • LG Köln, 18.06.2020 - 14 O 36/18
    Ein solches Vorbringen ist prozessual nicht erheblich (OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 6 U 210/12).
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Rechtsprechung
   SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28568
SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12 (https://dejure.org/2012,28568)
SG Aachen, Entscheidung vom 25.09.2012 - S 6 U 210/12 (https://dejure.org/2012,28568)
SG Aachen, Entscheidung vom 25. September 2012 - S 6 U 210/12 (https://dejure.org/2012,28568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der Gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherte bei Bautätigkeiten nicht gewerbsmäßiger Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Schwiegervater und -sohn als Bauhelfer: Versicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Zur Begründung haben sie auf ein Urteil des SG Düsseldorf vom 09.12.2008 (Az. S 6 U 119/06) sowie auf ein Urteil des bayerischen LSG vom 28.05.2008 (L 2 U 28/08) verwiesen.

    Eine solche "Wie-Beschäftigung" setzt voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 ? L 2 U 28/08 = juris, m.w.N.).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.20007 ? L 4 U 47/06 = juris Rndr. 31; BSG, Urteil vom 29.09.1992 ? 2 RU 46/91 = juris; ähnlich Bayerisches LSG, a.a.O., Rdnr. 19 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2012 - L 13 R 4441/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren gem § 86b Abs

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Die Kammer hat ? da es sich um ein Eilverfahren handelt ? im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Viertel des Wertes der streitigen Beitragsgesamtforderung (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2012 ? L 13 R 4441/11 B = juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 14.11.2006 ? L 6 R 1015/06 ER = juris; ebenso Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, Abschnitt B. 11.1) angesetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 5 (3) B 10/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Maßstab hierfür sind die Kriterien des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.09.2006 ? L 5 (3) B 10/06 R ER; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rdnr. 12b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.20007 ? L 4 U 47/06 = juris Rndr. 31; BSG, Urteil vom 29.09.1992 ? 2 RU 46/91 = juris; ähnlich Bayerisches LSG, a.a.O., Rdnr. 19 f.).
  • LSG Thüringen, 14.11.2006 - L 6 R 1015/06

    Bemessung des Streitwerts bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Die Kammer hat ? da es sich um ein Eilverfahren handelt ? im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Viertel des Wertes der streitigen Beitragsgesamtforderung (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2012 ? L 13 R 4441/11 B = juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 14.11.2006 ? L 6 R 1015/06 ER = juris; ebenso Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, Abschnitt B. 11.1) angesetzt.
  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
    Zur Begründung haben sie auf ein Urteil des SG Düsseldorf vom 09.12.2008 (Az. S 6 U 119/06) sowie auf ein Urteil des bayerischen LSG vom 28.05.2008 (L 2 U 28/08) verwiesen.
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