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   OLG Köln, 09.11.2012 - I-6 U 38/12   

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OLG Köln, 09.11.2012 - I-6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,45922)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2012 - I-6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,45922)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2012 - I-6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,45922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit der eingetragenen Farbmarke "Gelb" für zweisprachige Wörterbücher in Printform

  • kanzlei.biz

    Farbmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    K
    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke "Gelb"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Farbmarke "Gelb" für Wörterbücher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Gehört" die Farbe Gelb Langenscheidt? - Ausnahmsweise kann auch eine Farbe als Marke geschützt sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Langenscheidt kann Farbmarke "Gelb" für zweisprachige Wörterbucher verwenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwechslungsgefahr der Marke "Gelb": "Langenscheidt"-Konkurrent darf nicht von "Langenscheidt" als Marke geschützten gelben Farbton auf Kartonverpackung verwenden - Farbmarke "Gelb" war schutzfähig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Das Verletzungsgericht ist an eine auf Grund ihrer Eintragung in Kraft stehende Marke gebunden und hat deshalb die Schutzfähigkeit des Zeichens nicht zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2010, 1103 Rn. 19 - Pralinenform II).

    Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn einerseits eine Gewöhnung des Verkehrs besteht, bei Waren der in Rede stehenden Art in der Farbe einen Herkunftshinweis zu sehen, und wenn die Farbe andererseits auch in der angegriffenen Verwendungsform ein wesentliches, durch herkömmliche Herkunftshinweise nicht in den Hintergrund gedrängtes Gestaltungsmittel ist (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 428 f. - Lila-Schokolade; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie der Zeichen- und der Warenähnlichkeit, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit; GRUR 2010, 1103 Rn. 37 - Pralinenform II).

    Dementsprechend kann sich der Inhaber einer abstrakten Farbmarke gegen die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Farbkennzeichens nicht nur für die im Markenregister registrierten Waren, sondern auch für ähnliche Produkte zur Wehr setzen (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2009, 303, 304 - All-in-one).

    Das Erinnerungsvermögen des Verbrauchers umfasst indessen nur verhältnismäßig wenige Farben und Farbtöne, so dass geringe Unterschiede nicht wahrgenommen werden und dadurch die Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Farbtönen erhöht wird (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Da auf den Wörterbüchern durchweg zusätzlich und deutlich sichtbar das Wort-/Bildlogo "L" aufgebracht ist, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass bei dem Verkehr ein markenmäßiges Verständnis in Bezug auf die gelbe Grundfarbe für sich genommen und nicht auf die Aufmachung insgesamt aufgekommen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 585, 590 - Farbmarke gelb; BGH GRUR 2010, 138 Rn. 39 - ROCHER-Kugel).

    Vielmehr muss in einem solchen Fall nachgewiesen werden, dass die maßgeblichen Verkehrskreise das Farbzeichen bei separater Benutzung als betrieblichen Herkunftshinweis verstehen (vgl. BGH GRUR 2008, 710 Rn. 38 - VISAGE; GRUR 2010, 138 Rn. 39 - ROCHER-Kugel; BPatG a.a.O.).

    Vielmehr ist ein eingetragenes Zeichen nur zu löschen, wenn mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, dass das Schutzhindernis der mangelnden Verkehrsdurchsetzung im Eintragungszeitpunkt tatsächlich vorlag (vgl. BGH GRUR 2009, 669 Rn. 31 - POST II; GRUR 2010, 138 Rn. 47 f. - ROCHER-Kugel).

    Aus dem Grad der Zuordnung eines Zeichens zu einem bestimmten Unternehmen folgt, dass dieses einem entsprechenden Anteil der Verkehrskreise nicht nur bekannt ist, sondern von ihm auch als Herkunftshinweis aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2008, 510 Rn. 25 - Milchschnitte; GRUR 2010, 138 Rn. 52 ff. - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Bei der Verwendung eines in dem maßgeblichen Geschäftsbereich nicht weithin gebräuchlichen Farbtons hat der Bundesgerichtshof einen Zuordnungsgrad von 58 % für die Entstehung einer Benutzungsmarke als ausreichend erachtet (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 153 - Farbmarkenverletzung I).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Farbe als solche im Rahmen der sonstigen Elemente - etwa auf Grund von Kennzeichnungsgewohnheiten oder der Verwendung als einzige Farbe und wichtigstes sowie signalhaft eingesetztes Gestaltungsmittel - in einer Weise hervortritt, dass sie als Kennzeichnungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II).

    Das Erinnerungsvermögen des Verbrauchers umfasst indessen nur verhältnismäßig wenige Farben und Farbtöne, so dass geringe Unterschiede nicht wahrgenommen werden und dadurch die Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Farbtönen erhöht wird (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01

    "Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn einerseits eine Gewöhnung des Verkehrs besteht, bei Waren der in Rede stehenden Art in der Farbe einen Herkunftshinweis zu sehen, und wenn die Farbe andererseits auch in der angegriffenen Verwendungsform ein wesentliches, durch herkömmliche Herkunftshinweise nicht in den Hintergrund gedrängtes Gestaltungsmittel ist (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 428 f. - Lila-Schokolade; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Farbe als solche im Rahmen der sonstigen Elemente - etwa auf Grund von Kennzeichnungsgewohnheiten oder der Verwendung als einzige Farbe und wichtigstes sowie signalhaft eingesetztes Gestaltungsmittel - in einer Weise hervortritt, dass sie als Kennzeichnungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II).

    Das Erinnerungsvermögen des Verbrauchers umfasst indessen nur verhältnismäßig wenige Farben und Farbtöne, so dass geringe Unterschiede nicht wahrgenommen werden und dadurch die Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Farbtönen erhöht wird (vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie der Zeichen- und der Warenähnlichkeit, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit; GRUR 2010, 1103 Rn. 37 - Pralinenform II).

    Eine auf Grund Verkehrsdurchsetzung eingetragene Marke besitzt regelmäßig eine mindestens durchschnittliche Kennzeichnungskraft (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 Rn. 34 - Kinderzeit; GRUR 2010, 1103 Rn. 40 - Pralinenform II; Ingerl/ Rohnke a.a.O. § 8 Rn. 354, § 14 Rn. 630).

    In die Beurteilung einzubeziehen ist weiter, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2007, 1066 Rn. 23 - Kinderzeit; GRUR 2009, 484 Rn. 25 - Metrobus).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Das Verletzungsgericht ist an eine auf Grund ihrer Eintragung in Kraft stehende Marke gebunden und hat deshalb die Schutzfähigkeit des Zeichens nicht zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2010, 1103 Rn. 19 - Pralinenform II).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke sowie der Zeichen- und der Warenähnlichkeit, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit; GRUR 2010, 1103 Rn. 37 - Pralinenform II).

    Eine auf Grund Verkehrsdurchsetzung eingetragene Marke besitzt regelmäßig eine mindestens durchschnittliche Kennzeichnungskraft (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 Rn. 34 - Kinderzeit; GRUR 2010, 1103 Rn. 40 - Pralinenform II; Ingerl/ Rohnke a.a.O. § 8 Rn. 354, § 14 Rn. 630).

  • BPatG, 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00

    BRAUN Pantone Nr. 4625U

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Stellt eine Farbe einen wesentlichen Teil der "corporate identity" eines Unternehmens dar, so wird diese als Herkunftshinweis und damit markenmäßig benutzt (vgl. BPatG vom 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00 -, BeckRS 2007, 08028).

    Dabei darf der Durchsetzungsgrad regelmäßig nicht weniger als 50 % betragen und kann sich je nach Ausmaß des Freihaltebedürfnisses der Mitbewerber erhöhen (vgl. BPatG GRUR 2009, 170, 173 - Farbmarke Rapsgelb; BeckRS 2007, 08028; Ströbele a.a.O. Rn. 507).

  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07

    Farbmarke Sonnengelb

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Der Erwerb von Unterscheidungskraft einer Farbe auf Grund von Verkehrsdurchsetzung erfordert insbesondere in Fällen, in denen das Farbzeichen in Kombination mit weiteren Kennzeichen wie einem Logo verwendet wird, nicht notwendiger Weise eine eigenständige Benutzung des Farbtons (vgl. BPatG GRUR 2009, 167, 169 - Farbmarke Sonnengelb).

    Bei der Verwendung mehrerer Zeichen kommt es maßgeblich darauf an, ob die angegriffene Gestaltung vom angesprochenen Verkehr wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob - möglicherweise auf Grund bestimmter Werbemaßnahmen oder Kennzeichnungsgewohnheiten, z. B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet - der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von derjenigen anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta; BPatG GRUR 2009, 167, 170 - Farbmarke Sonnengelb).

  • BPatG, 28.10.2009 - 29 W (pat) 1/09
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Das Bundespatentgericht hatte daraufhin mit Beschluss vom 28.10.2009 - 29 W (pat) 1/09 - die die Markeneintragung zurückweisenden Beschlüsse des DPMA mit der Begründung aufgehoben, die angemeldete Farbmarke sei zwar mangels Unterscheidungskraft von Hause aus nicht schutzfähig, habe sich aber im Verkehr durchgesetzt.

    Der Senat teilt die vom Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 28.10.2009 - 29 W (pat) 1/09 -, vom DPMA in seinem Beschluss vom 19.06.2012 und vom Landgericht im angefochtenen Urteil geäußerte Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Eintragung der Klagemarke als verkehrsdurchgesetztes Zeichen (§ 8 Abs. 3 MarkenG) vorlagen.

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12
    Dem steht bereits entgegen, dass es sich bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr um eine Rechtsfrage handelt, die als solche nicht im Wege von empirischen Ermittlungen und Beweiserhebungen, sondern nur auf Grund der rechtlichen Bewertung festgestellter Tatsachen beantwortet werden kann (vgl. BGH GRUR 1992, 48, 51 f. - frei öl; GRUR 2009, 1055 Rn. 62 - airdsl; Ströbele/ Hacker a.a.O. § 9 Rn. 16).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 146/06
  • BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 57/07

    Farbe Lila

  • OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01

    Schutz einer konturlosen Farbmarke

  • OLG Hamburg, 11.03.2004 - 3 U 137/03
  • OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Farbmarke

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 147/07

    Farbmarkenverletzung: Ausstrahlung einer erhöhten Kennzeichnungskraft der

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03

    Die Farbe "Gelb" als Marke

  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

  • LG Köln, 19.01.2012 - 31 O 352/11

    Unterlassungsanspruch des Inverkehrbringens einer Sprachlernsoftware für Sprachen

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Die dagegen gerichtete Berufung ist bis auf einen Teil des Zinsanspruchs auf die Abmahnkosten ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, GRUR-RR 2013, 213).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Nur in Ausnahmefällen liegt daher in der Verwendung einer Farbe eine markenrechtlich relevante Benutzung, etwa wenn die angegriffene Farbe in der angegriffenen Verwendungsform durch herkömmliche Herkunftshinweise nicht in den Hintergrund gedrängt wird und daher als Herkunftshinweis in Betracht kommt (BGH GRUR 2005, 427 - Lila Schokolade; OLG Hamburg NJOZ 2009, 1776 - NIVEA-Blau; OLG Köln GRUR-RR 2013, 213 - Wörterbuch-Gelb).
  • LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
    Die Kammer ist bis zu der (bislang gerade noch nicht erfolgten) Löschung der Klagemarke an die schutzbegründende Registereintragung gebunden (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.2010, I ZR 17/05, juris, Rn. 19 - Pralinenform II; BGH, Urt. v. 07.10.2004, I ZR 91/02, juris, Rn. 15 - Lila Schokolade; OLG Köln, Urt. v. 09.11.2012, 6 U 38/12, juris, Rn. 18 ff. - Wörterbuch Gelb).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.01.2013 - 6 U 38/12   

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https://dejure.org/2013,3264
OLG Karlsruhe, 23.01.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,3264)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,3264)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,3264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Herkunftsangabe für "türkischen" Käse, der in den Niederlanden hergestellt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Produktbezeichnung für Käse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Herkunftstäuschung bei einem türkischen Käse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensmittelunternehmen darf irreführende Produktbezeichnung für "türkischen" Käse (sog. "Erzincan Peyniri") nicht verwenden - OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem "türkischen" Käse

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführung durch Herkunftstäuschung bei "türkischem" Käse

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 327
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Danach vermitteln geografische Herkunftsangaben im Sinne von § 1 Nr. 3, § 126 MarkenG ungeachtet der Aufnahme der in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen über den Schutz solcher Angaben in das Markengesetz wegen ihrer fehlenden Zuordnung zu einem Rechtsträger, ihrer von den §§ 14 und 15 MarkenG abweichenden Normenstruktur und der gemäß § 128 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 UWG lauterkeitsrechtlich ausgestalteten Aktivlegitimation sowie der bei ihnen fehlenden Möglichkeit einer Lizenzierung keinen immaterialgüterrechtlichen, sondern lediglich einen reflexartigen, seiner Natur nach lauterkeitsrechtlichen Schutz (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juli 1998 - I ZR 55/96, BGHZ 139, 138, 139 f. - Warsteiner II; Urteil vom 25. Januar 2001 - I ZR 120/98, GRUR 2001, 420, 422 = WRP 2001, 546 - SPA; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 327, 328; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2014, 251 253; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., Vor §§ 126 bis 139 Rn. 1; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 4.203; MünchKomm.UWG/Busche, 2. Aufl., § 5 Rn. 692; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 327; ders. in Festschrift für Doepner, 2008, S. 63, 66 f.; Omsels, GRUR Int. 2009, 971 ff., jeweils mwN).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15

    Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)

    Es kann dahinstehen, ob schon deshalb keine geographische Herkunftsangabe vorliegt (so Büscher in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 2. Aufl. 2011, § 126 MarkenG Rz. 24; Fezer in: Fezer, Markenrecht 4. Aufl. 2009 § 126 Rz. 13; Knaak GRUR 1995, 103 [105]; a. A. Hacker in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 126 Rz. 59; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 126 Rz. 9; Ullmann GRUR 1999, 666 [668]; wohl auch OLG Karlsruhe WRP 2013, 662 - Erzin-can, dort Tz. 18), denn jedenfalls scheidet ein Verstoß gegen § 127 Abs. 1 MarkenG aus anderen Gründen aus.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15992
OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,15992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,15992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,15992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung einer beratenden Bank, wenn der Anlageberater über alle Risiken, so auch das Emittentenrisiko, zutreffend beraten hat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Die danach maßgebliche dreijährige Verjährung von Beratungshaftungsansprüchen beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits mit dem Erwerb der relevanten Finanzinstrumente, ohne dass es auf eine Kenntnis des Bankkunden von einem möglichen Beratungsfehler ankommt (BGH, Urteil vom 8.3.2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579).

    Eine Bank ist außerhalb eines Vermögensverwaltungsvertrags nach beendeter Anlageberatung, die zum Erwerb von Wertpapieren geführt hat, ohne weitere Vergütung nicht verpflichtet, die Entwicklung der Wertpapierkurse fortlaufend zu beobachten und den Kunden im Falle einer ungünstigen Entwicklung zu warnen (BGH, Urteil vom 8.3.2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Das von der Bank danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte" Beratung) (BGH, Urteil vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BB 1993, 1903).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der vom Zessionar auf Zahlung verklagte Schuldner wegen seiner Ansprüche gegen den Zedenten eine Drittwiderklage erhebt (BGH, Urteil vom 5.4.2001, VII ZR 135/00, BGHZ 147, 220).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07

    Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Die Beklagte kann sich nur dann sicher sein, dass es nicht zu einem Rechtsstreit zwischen der Zedentin und ihr kommen wird, wenn das Nichtbestehen der mit der Klage verfolgten Ansprüche in diesem Rechtsstreit mit Rechtskraft auch gegenüber der Zedentin festgestellt wird (BGH, Urteil vom 13.6.2008, V ZR 113/07, NJW 2008, 2852).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Die Beklagte kann sich nur dann sicher sein, dass es nicht zu einem Rechtsstreit zwischen der Zedentin und ihr kommen wird, wenn das Nichtbestehen der mit der Klage verfolgten Ansprüche in diesem Rechtsstreit mit Rechtskraft auch gegenüber der Zedentin festgestellt wird (BGH, Urteil vom 13.6.2008, V ZR 113/07, NJW 2008, 2852).
  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Damit fehlt es schon im Ausgangspunkt an dem Rückvergütungen kennzeichnenden Umstand, dass dem Kunden der tatsächliche Empfänger einer von ihm zu erbringenden Zahlung nicht offenbart wird (BGH, XI 367/11, Urteil vom 16.10.2012, NJW-RR 2013, 244).
  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 439/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, denn die streitgegenständlichen T...-Anleihen wurden bei Erwerb durch die Eheleute an der Börse gehandelt (so auch BGH, Urteil vom 27.11.2012, XI ZR 439/11, MDR 2013, 260).
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 70/12

    Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
    Erfolgt die Beratung des Anlegers auf der Basis einer solchen Unterlage, fließen etwaige Fehler des Prospekts in den Inhalt des Gesprächs mit dem Anleger ein und können so für dessen Entscheidung für die empfohlene Investition ursächlich werden (BGH, Urteil vom 13.12.2012, III ZR 70/12, zitiert nach Juris).
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   OLG Rostock, 09.09.2013 - 6 U 38/12   

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OLG Rostock, 09.09.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,65033)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.09.2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,65033)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. September 2013 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2013,65033)
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   OLG Bamberg, 15.10.2012 - 6 U 38/12   

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OLG Bamberg, 15.10.2012 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,123495)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.10.2012 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,123495)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,123495)
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OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. November 2012 - 6 U 38/12 (https://dejure.org/2012,46146)
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Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Haftung bei einem Sturz im Doppelschlepplift

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  • LG Coburg, 06.07.2012 - 22 O 600/11

    Haftung bei einem Sturz im Doppelschlepplift

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2012 - 6 U 38/12
    (Landgericht Coburg, Urteil vom 06.07.2012, Az. 22 O 600/11; Oberlandesgericht Bamberg Beschlüsse vom 15.10. und 06.11.2012, Az.: 6 U 38/12; rechtskräftig).
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