Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,294
OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Privatpersonen - Ein nicht geschäftlich tätiger Unterlassungsschuldner gibt keine Veranlassung zur Klage im Sinne von § 93 ZPO, wenn er auf eine Abmahnung, die zu einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung ...

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 93 ZPO
    Der Entwurf einer allumfassenden Unterlassungserklärung verpflichtet den Verbraucher nicht zur Kostentragung

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 1, 101 Abs. 2 Satz 3, 101 Abs. 9 UrhG; §§ 91a, 93 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • aufrecht.de

    Zur Unzulässigkeit von bestimmten Filesharing-Abmahnungen - "Sensationsbeschluss"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die kostenrechtliche Inanspruchnahme eines verzögernd auf eine zu weit gefasste wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagiernden Urheberrechtsverletzers

  • info-it-recht.de

    Bestimmte Filesharing-Abmahnungen sind unzulässig (hier: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung bei gleichzeitiger Warnung vor Einschränkung derselben)

  • richter-sueme.de PDF
  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden Störers einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Zu den Gefahren, wenn die Musikindustrie mit der Abmahnung einen zu weit gefassten Entwurf für eine Unterlassungserklärung übermitteln lässt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Filesharing gestärkt

  • heise.de (Pressebericht, 01.06.2011)

    Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Filesharing-Abmahnungen - Keine Prozesskostenerstattung bei zu weitgehenden Unterlassungsforderungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    OLG Köln betritt Neuland - P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Verfahrenskosten bei unangemessener Forderung in Filesharing-Abmahnung

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnung nicht zu weit gehende Unterlassungserklärung fordern

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Bei Abmahnungen zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden differenziert

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung durch Abänderung /Einschränkung nicht rechtmäßig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung jetzt konkretisiert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    In einer Abmahnung wegen P2P-Downloads dürfen keine Hinweise enthalten sein, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing, Abmahnung, Haftung und Kostentragung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Hinweise in der Abmahnung und in der vorbereiteten Unterlassungserklärung - Kein Anlass zur Klageerhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung beanstandet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbraucher besteht Aufklärungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostentragung im EV-Verfahren wegen Filesharing bei zu weiter Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Klageveranlassung bei Nichtabgabe zu weit gefasster Unterlassungserklärungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Neue Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung gewerblich nicht tätiger Personen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Das Ende der Ruhe vor dem Sturm?

Besprechungen u.ä. (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen & Meldungen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Zu weite Unterlassungserklärungen sind für Rechteinhaber riskant

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern muss Rechteinhaber den richtigen Weg weisen

  • neubauerlaw.de (Kurzanmerkung)

    Privatpersonen bei Abmahnungen privilegiert

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing-Abmahnung gegenüber Privatpersonen (Florian Albrecht / RA Andreas Hatz; JurPC Web-Dok. 124/2011)

  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Weit gefasste Unterlassungserklärung führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung?

  • anwaltniemeyer.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Sensations"-Beschluss - Auswirkungen auf Abmahnkosten?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung Filesharing: Crossing Lines

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherrechte in Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1345
  • GRUR-RR 2011, 336
  • MMR 2011, 613
  • MIR 2011, Dok. 055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Der Senat hält an den folgenden Erwägungen aus seinem Beschluss vom 9.9.2010 (6 W 114/10, 115/10) fest:.
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05

    Kostenlast bei Erledigung unschlüssiger Klage

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Es kann im Rahmen des § 91a ZPO davon ausgegangen werden, dass sie dies - ggf. nach einem Hinweis des Landgerichts - getan hätte (vgl. OLG Köln OLGReport 2005, 587).
  • OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01

    Korrekte Zustellung bei Nichtzustellung an einen fälschlicherweise im Rubrum

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Dass der Antragsgegner sodann Widerspruch eingelegt hat, ist unerheblich (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 215 f.), denn die einstweilige Verfügung wäre, nachdem der Unterlassungsanspruch beseitigt worden war, aufzuheben gewesen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Antragstellerin hätte daher den Antrag entsprechend einschränken müssen (vgl. BGH GRUR 2010, 633, 636, Tz. 35 ff. - Sommer unseres Lebens).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Denn das Tatbestandsmerkmal "gewerbliches Ausmaß" bezieht sich auf die Schwere der Rechtsverletzung und damit auf den Umfang der Beeinträchtigung der Interessen des Rechteinhabers (vgl. Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Verletzt der Störer schuldhaft seine Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß zu antworten, steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch zu, der insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst (BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Insofern erscheint es als billig, auch die Kosten, die Gegenstand dieses materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch sind, dessen Bestehen ohne weitere Sachaufklärung festgestellt werden kann, im Rahmen des § 91a ZPO dem Antragsgegner aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 680).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Auch eine urheberrechtliche Verletzungshandlung oder die Verantwortlichkeit als Störer lassen grundsätzlich eine gesetzliche Sonderbeziehung entstehen, die weitergehende Pflichten mit sich bringen kann (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 336 [juris Rn. 8]; Forch, GRUR-Prax 2014, 367, 368).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20.5.2011, Az. 6 W 30/11 (NJW-RR 2011, 1345) beruft, geht das fehl.
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Senat BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; vgl. auch Senat, BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Zwar hat das OLG Köln in der vom Landgericht angeführten Entscheidung (B. v. 9.9.2010 - 6 W 114/10 - zit. nach juris [Rz.14]; dto. OLG Köln, B. v. 20.5.2011 - 6 W 30/11 - GRUR-RR 2011 - Das verlorene Symbol) eine Kostentragungspflicht des Inanspruchgenommenen deshalb bejaht, weil dieser auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte; die Pflicht zu einer Antwort auf eine Abmahnung ergebe sich aus der durch die Rechtsverletzung entstandenen Sonderbeziehung nach Treu und Glauben im Gegenzug zu der dem Anspruchsteller obliegenden Abmahnlast (vgl. für den Bereich des Wettbewerbsrechts die Entscheidung BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten, in der zur Begründung einer Antwortpflicht auf das durch ein wettbewerbswidriges Verhalten entstandene gesetzliche Schuldverhältnis abgestellt wird).
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    a) Die Abmahnung der Klägerinnen vom 04.08.2008 (Anlage K 6), auf welche die Beklagten mit der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungserklärungen unter Vorbehalt reagiert haben (Anlage K 7), war dem Grunde nach (gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG n.F.) berechtigt und entsprach damit dem wohlverstandenen Interesse der Beklagten (gemäß §§ 677, 683, 670 BGB), insofern sie diesen einen Weg wies, die Unterlassungsgläubigerinnen ohne Einschaltung der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 336 [338]).
  • AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Allein durch eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einer Privatperson wird auch - anders als im Wettbewerbsrecht - keine Sonderrechtsbeziehung begründet, welche eine Antwortpflicht des Abgemahnten zur Folge hätte (so OLG Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12 - unveröffentlichter PKH-Beschwerdebeschluss; OLG Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13 - unveröffentlichter Kostenbeschwerdebeschluss; AG Hamburg, 28.04.2014, Az. 31c C 53/13 - unveröffentlicht; wohl auch AG München, 20.12.2013, 111 C 21062/13 - unveröffentlicht; Forch, GRURPrax 2014, 367; a.A. für den Fall, dass eine Störerhaftung festgestellt wird, OLG Köln, 09.09.2010, 6 W 114/10 - juris, 20.05.2011, 6 W 30/11 - juris; 22.07.2011; 6 U 208/10 - juris; LG Hamburg, 04.04.2014, 310 O 409/11 - juris).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30117
OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,30117)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.12.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,30117)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,30117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Für im Wege der Rückfestsetzung geltend gemachte Kosten gelten die gleichen Grundsätze wie für die Prozesskosten im Kostenfestsetzungsverfahren. Materiell-rechtliche Einwendungen des Gegners stehen daher der Rückfestsetzung nicht entgegen.

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Kosten im Wege der Rückfestsetzung nach gleichen Grundsätzen wie für die Prozesskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    Im Wege der Rückfestsetzung werden die von der Beklagten zu 1) an die Klägerin aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2002, Az.: II ZR 2/00, zu erstattenden Kosten festgesetzt auf 4.646,75 EUR (in Worten: viertausendsechshundertsechsundvierzig 75/100 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09. Dezember 2010.
  • BGH, 16.09.2004 - V ZB 8/04

    Erstattung gezahlter Kosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    15 Der Gesetzgeber hat mit dem gem. § 29 Nr. 2 EGZPO anwendbaren (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - V ZB 8/04 - juris Rn. 2), am 01.09.2004 in Kraft getretenen § 91 Abs. 4 ZPO bestimmt, dass die Kosten, die die letztlich obsiegende Partei der letztlich unterlegenen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat, zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO gehören.
  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 285/02

    Kostenerstattung bei Zurücknahme der Revision und Verzicht des Revisionsbeklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    ZPO zu verweisen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - XII ZR 285/02 - juris Rn. 10).
  • KG, 14.03.2011 - 19 WF 34/11
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    Entgegen einer teilweise noch vertretenen Meinung (vgl. z.B. Knauer/Wolf, NJW 2004, S. 2857, 2860; so wohl auch: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 104 Rn. 14; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 104 Rn. 42; KG, Beschluss vom 14.03.2011 - 19 WF 34/11 - juris Rn. 2 m.w.N.) hindern daher materiell-rechtliche Einwendungen die Rückfestsetzung nicht (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 - juris Rn. 3 ff.; OLG München, Beschluss vom 30.08.2005 - 11 W 1695/05 - juris Rn. 15 ff.; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl. 2008, § 91 Rn. 37; Zöller/Herget, a.a.O. "Rückfestsetzung"; Schmidt-Räntsch, MDR 2004, S. 1329, 1331; Hk-ZPO/Gierl, 4. Aufl. 2911, § 91 Rn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 104 Rn. 66).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2007 - 6 W 227/06

    Kostenfestsetzung: Aufrechung gegen Rückfestsetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    Entgegen einer teilweise noch vertretenen Meinung (vgl. z.B. Knauer/Wolf, NJW 2004, S. 2857, 2860; so wohl auch: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 104 Rn. 14; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 104 Rn. 42; KG, Beschluss vom 14.03.2011 - 19 WF 34/11 - juris Rn. 2 m.w.N.) hindern daher materiell-rechtliche Einwendungen die Rückfestsetzung nicht (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 - juris Rn. 3 ff.; OLG München, Beschluss vom 30.08.2005 - 11 W 1695/05 - juris Rn. 15 ff.; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl. 2008, § 91 Rn. 37; Zöller/Herget, a.a.O. "Rückfestsetzung"; Schmidt-Räntsch, MDR 2004, S. 1329, 1331; Hk-ZPO/Gierl, 4. Aufl. 2911, § 91 Rn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 104 Rn. 66).
  • OLG München, 30.08.2005 - 11 W 1695/05
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    Entgegen einer teilweise noch vertretenen Meinung (vgl. z.B. Knauer/Wolf, NJW 2004, S. 2857, 2860; so wohl auch: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 104 Rn. 14; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 104 Rn. 42; KG, Beschluss vom 14.03.2011 - 19 WF 34/11 - juris Rn. 2 m.w.N.) hindern daher materiell-rechtliche Einwendungen die Rückfestsetzung nicht (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 - juris Rn. 3 ff.; OLG München, Beschluss vom 30.08.2005 - 11 W 1695/05 - juris Rn. 15 ff.; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl. 2008, § 91 Rn. 37; Zöller/Herget, a.a.O. "Rückfestsetzung"; Schmidt-Räntsch, MDR 2004, S. 1329, 1331; Hk-ZPO/Gierl, 4. Aufl. 2911, § 91 Rn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 104 Rn. 66).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11
    Dass der Gesetzgeber die bis zur Gesetzesänderung geltende herrschende Praxis gesetzlich absichern wollte (vgl. BT-Drucks 15/1508 S. 17), steht dem nach Ansicht des Senats nicht entgegen (vgl. dazu ausführlich und mit überzeugender Begründung: Schmidt-Räntsch, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung

    Dies gilt auch für die im Wege der Rückfestsetzung geltend gemachten Kosten (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2011 - 6 W 30/11 -, NJOZ 2012, 1350; OLG München, NJW-RR 2006, 72).
  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 W 212/15

    Keine Rückfestsetzung nach Doppelzahlung im Falle der Aufrechnung des Gläubigers

    Zwar wird die Frage, ob der Aufrechnungseinwand die Rückfestsetzung ausschließt, unterschiedlich beantwortet; so gibt es Stimmen, die eine Rückfestsetzung gleichwohl zulassen (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1990, 1483; zustimmend Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rn.62; OLG Bamberg JurBüro 2012, 198, 199).
  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 383/10

    Kostenfestsetzungsverfahren; Leistungsklage; materiell-rechtlicher

    (2) Diese Auffassung lässt sich aber schon nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht mehr vertreten (ebenso mit überzeugender Begründung: OLG Bamberg, Beschl. vom 12.12.2011, 6 W 30/11, juris, m.w.N.; vgl. auch Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 104 Rn. 21 "Rückfestsetzung", m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2011 - 6 W 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10946
OLG Frankfurt, 28.04.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,10946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,10946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,10946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 3 ZPO
    Erhöhter Streitwert von 280.000,00 EUR, wenn Rechtsanwaltskanzlei in einer AdWord-Werbung und Domain den markenrechtlich geschützten Namen einer Bank nutzt, um neue Mandanten gegen die Bank zu gewinnen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Angriffsfaktor bei Markenverletzung

  • Wolters Kluwer

    Bei Benutzung eines Domain-Namens zur Mandantenwerbung durch einen Rechtsanwalt ist i.R.d. Streitwertbemessung von einem hohen Angriffsfaktor auszugehen; Berücksichtigung eines hohen Angriffsfaktors i.R.d. Streitwertbemessung bei unzulässiger Nutzung eines Domainnamens ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage wegen Verletzung einer Marke; Berücksichtigung eines hohen Angriffsfaktors

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 280.000 EURO kann bei Markenrechtsverletzung durch Domainnamen und AdWords-Werbung angemessen sein

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    EUR 280.000 Streitwert bei Markenverletzung durch Domain?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 288 (Ls.)
  • MMR 2011, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2011 - 6 W 30/11
    Für eine Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klageanträge besteht kein Anlass, nachdem die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils rechtskräftig ist (Senatsbeschluss vom 24.1.2011 - 6 W 6/11) und daher auch durch eine von der Beurteilung durch das Landgericht abweichende Aufteilung nicht mehr beeinflusst werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 30.7.2008 - I ZB 40/07 = MDR 2008, 1292).
  • OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2011 - 6 W 30/11
    Für eine Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klageanträge besteht kein Anlass, nachdem die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils rechtskräftig ist (Senatsbeschluss vom 24.1.2011 - 6 W 6/11) und daher auch durch eine von der Beurteilung durch das Landgericht abweichende Aufteilung nicht mehr beeinflusst werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 30.7.2008 - I ZB 40/07 = MDR 2008, 1292).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.12.2011 - 6 W 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28713
OLG Bamberg, 19.12.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,28713)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.12.2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,28713)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,28713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63015
OLG Hamburg, 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch (https://dejure.org/2011,63015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch (https://dejure.org/2011,63015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2011 - 6 W 30/11 BSch (https://dejure.org/2011,63015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,63015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 11 Abs 1 BinSchG, § 58 Abs 1 FamFG
    Verklarungsverfahren nach Binnenschiffsunfall: Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen, Beweisaufnahme über Bergungskosten

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Binnenschifffahrtsgerichts im Verklarungsverfahren; Zulässigkeit der Beweisaufnahme über die Höhe der Bergungskosten

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 11 Abs. 1 BinSchG

  • rechtsportal.de

    BinSchG § 11 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Binnenschifffahrtsgerichts im Verklarungsverfahren; Zulässigkeit der Beweisaufnahme über die Höhe der Bergungskosten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.04.2007 - 3 W 65/06

    Beschränkung der Ausdehnung der Beweisaufnahme im Verklarungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2011 - 6 W 30/11
    Die beantragte Ausdehnung der Beweisaufnahme kann sich auch auf die Schadenshöhe erstrecken, da sich aus § 11 Abs. 1 BinSchG ergibt, dass Gegenstand des Verklarungsverfahrens auch der Umfang des eingetretenen Schadens ist (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2007, 3 W 65/06, zitiert nach juris, dort Tz. 5).

    Das OLG Köln hat zwar ausgeführt, dass zu den Schäden, die im Rahmen eines Verklarungsverfahrens geklärt werden, nicht der durch einen Betriebsausfall entstandene Schaden gehört, jedenfalls nicht, wenn die unfallbedingte Dauer der Betriebsunterbrechung unstreitig oder geklärt ist (vgl. Beschluss vom 23.04.2007, 3 W 65/06 BSch, zitiert nach juris, dort Tz. 6).

  • OLG Köln, 20.09.2017 - 3 W 44/17
    Gesetzessystematisch ist damit auch in § 402 Abs. 2 FamFG das Verfahren als solches und nicht nur der verfahrenseinleitende Antrag i.S.v. § 11 BinSchG gemeint (in diesem Sinne wohl auch Schifffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BinSch, zitiert nach juris; Schifffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 13.01.2014 - 6 W 97/12, zitiert nach juris).

    Bei der Frage, ob einem Antrag stattgegeben wurde oder ob er ggf. teilweise abgelehnt wurde, ist darauf abzustellen, welchem materiellen Gehalt die Entscheidung hat (vgl. Schifffahrtsobergericht Hamburg Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BinSch, zitiert nach juris).

    Selbst wenn in diesem Begehren eine Begrenzung der Verklarungsuntersuchung liegen sollte, so ist dies nicht ein konkreter Beweisantrag (vgl. Schifffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BinSch, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 22 W 2/18

    Binnenschifffahrt: Höhe der Gerichtsgebühren bei Schließung eines

    Damit gilt auch im Verklarungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 02.03.1993 - U 11/92 Bsch -, NVZ 1993, 441; Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.05.2005 - 3 W 16/05 BSch -, juris Rn. 2; Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 30.04.2014 - 3 W 19/14 -, juris Rn. 3; Schiffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch -, juris Rn. 8; v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl., § 13 BinSchG Rn. 4), so dass das Schifffahrtsgericht in diesem Rahmen Herr des Verfahrens ist und unabhängig von den Beweisanträgen oder Beweisanregungen der Verfahrensbeteiligten den Umfang der Beweisaufnahme gestalten kann, selbst wenn dies nicht dem Willen der Verfahrensbeteiligten entspricht (vgl. v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht, S. 78).

    Deshalb endet das Verfahren nach § 11 BinSchG erst durch den förmlichen Beschluss über die Schließung des Verklarungsverfahrens (vgl. v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht, S. 98), mit dem das Gericht zum Ausdruck bringt, dass auch aus seiner Sicht keine weitere Aufklärung mehr erforderlich ist, was - entgegen der Meinung des Beschwerdeführers - notwendig eine Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten und dessen Würdigung voraussetzt (Dass solche Erwägungen angestellt werden, zeigen die Beschwerden gegen Schließungsentscheidungen, z.B. Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 18.05.1993 - W 2/93 BSch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 15.10.1999 - 3 W 27/99 Bsch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.05.2005 - 3 W 16/05 BSch -, juris; Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch -, juris; Schiffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch -, juris; vgl. auch Schiffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 08.12.2006 - 30 H 2/06 -, juris).

  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 6 U 74/16

    Werkvertrag: Vergütungsanspruch aufgrund der Bergung eines Schubleichters

    Nach dem Beschluss des Senats vom 12.09.2011 (6 W 30/11 BSch, Bl. 101) ist das Verklarungsverfahren um die Fragen erweitert worden, welche Schäden der Bergung/Wrackbeseitigung zuzuordnen sind und welche dieser Schäden einer möglicherweise nicht fachgerechten Bergung zuzuordnen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht