Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2011 - I-6 W 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage - Zur tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Internet-Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, zum Bestreiten der ordnungsgemäßen IP-Ermittlung mit Nichtwissen und zur Haftung für Ehegatten beim ...
- damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)
§ 97 Abs. 2 UrhG; § 138 Abs. 4 ZPO
Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse eines Filesharers kann doch mit Nichtwissen bestritten werden - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG §§ 97 Abs. 1 und 2; 101 Abs. 9
- JurPC
Unerlaubtes Herunterladen eines Computerspiels; Haftung für Ehepartner
- aufrecht.de
Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses beim Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines Computerspiels vor dessen Veröffentlichung durch eine unbefugte Person
- kanzlei.biz
Filesharing: Haftung für Ehegatten
- info-it-recht.de
Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage (hier: Ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse auf dem Prüfstand)
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Hoffnung für Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- anwalt.de (Kurzinformation und Volltext)
Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubtes Herunterladen eines Computerspiels; Haftung für Ehepartner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Eine Pressemitteilung als Fundstelle
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Pressemitteilung als Fundstelle
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Filesharing: Kontrollpflichten unter Ehegatten zweifelhaft
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Die Haftung des Anschlussinhabers im Falle des Filesharing
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Anschlussinhaber haftet nicht zwingend für P2P-Urheberrechtsverletzungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine zwingende Verantwortlichkeit für Internet-Anschlussinhaber bei P2P-Filesharingverstößen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des Ehepartner bei unerlaubtem Runterladen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abwehrmöglichkeiten gegen Abmahnungen (Filesharing/Tauschbörsen)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hoffnung für Filesharing-Beklagte
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verschiedene Fragen des Filesharings
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing-Verfahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ein Lichtblick für Filesharing-Abmahnopfer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Ehepartners sowie zuverlässige Ermittlung der IP-Adresse in P2P-Fällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Ehepartners
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Verteidigung bei filesharing-Abmahnungen
Besprechungen u.ä. (11)
- damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)
§ 97 Abs. 2 UrhG; § 138 Abs. 4 ZPO
Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse eines Filesharers kann doch mit Nichtwissen bestritten werden - ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen & Meldungen
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing: OLG Köln lässt aufhorchen
- palawa.de (Entscheidungsbesprechung)
Frischer Wind aus Kölle in Sachen "P2P-Filesharing-Abmahnung”
- medienrecht-kanzlei.com (Entscheidungsbesprechung)
Aktuelles Filesharing-Recht: OLG Köln vereinfacht die Rechtsverteidigung bei illegalen Uploads
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 97 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 9
Unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels über Tauschbörsen im Internet - dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Machtwort des Oberlandesgericht Köln!
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Ich war's nicht: Verteidigung bei filesharing-Abmahnungen
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Hoffnung für Abgemahnte - Vermutungswirkung in Filesharing-Verfahren entschärft
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Haftet die Witwe doch nicht?
- 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen und Tauschbörsen
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10
- OLG Köln, 24.03.2011 - I-6 W 42/11
- LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2597
- GRUR-RR 2011, 448 (Ls.)
- MMR 2011, 396
- MIR 2011, Dok. 033
- K&R 2011, 354
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10
Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Senats den Inhaber eines Internetanschlusses Aufklärungs- und Belehrungspflichten auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen treffen können, denen er die Nutzung des Anschlusses gestattet (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 sowie Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Dabei geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass der Antrag, ein Werk im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die konkrete Verletzungsform verfehlt, wenn die in Anspruch genommene Person als Störer haftet (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Tz. 35 - Sommer unseres Lebens). - BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03
Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Insofern gelten die Erwägungen, die zur Einordnung des Abschlusses eines Telefondienstvertrages als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 BGB geführt haben (vgl. BGH NJW 2004, 1593), entsprechend. - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Senats den Inhaber eines Internetanschlusses Aufklärungs- und Belehrungspflichten auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen treffen können, denen er die Nutzung des Anschlusses gestattet (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 sowie Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10).
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung des Internetanschlusses durch einen Ehepartner an den anderen Ehepartner (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; GRUR-RR 2013, 246; OLG Köln, WRP 2011, 781; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; Rathsack, jurisPR-ITR 25/2012 Anm. 4 unter D; ders., jurisPR-ITR 12/2013 Anm. 5 unter D; ders., jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C;… Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2255). - BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
Ob dies auch auf Ehepartner zutrifft, hat dasselbe Gericht, ohne die Frage bereits entscheiden zu müssen, hingegen skeptisch gesehen (vgl. Beschluss vom 24. März 2011 - 6 W 42/11 -, ZUM-RD 2011, S. 309). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers - wie sein Ehegatte - selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können; mit dieser Begründung hat der Senat der Beklagten in erster Instanz bereits Prozesskostenhilfe für ihre Rechtsverteidigung bewilligt (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396 m.w.N.).Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396) näher ausgeführt hat, bestehen im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren - insbesondere minderjährigen - Kindern oder anderen Hausgenossen.
- OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder
Den Beklagten ist einzuräumen, dass - wie der Senat im Verfahren 6 W 42/11 entschieden hat - im Schadensersatzprozess die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse bestritten werden kann. - OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines …
Auch der Senatsbeschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 (WRP 2011, 781 = MMR 2011, 396; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2012, 329), wonach einer Partei Prozesskostenhilfe in Hinblick auf beweisbedürftige Ermittlungsergebnisse nicht unter Hinweis auf fälschlich als präjudiziell angesehene Feststellungen im Verfahren nach § 101 Absatz 9 UrhG versagt werden könne, betraf - ebenso wie die vom Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Gerichte - eine von der vorliegenden Konstellation abweichende Fallgestaltung. - LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
"Jedenfalls aber ist die Vermutung dann entkräftet, wenn weitere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenso als Täter in Betracht kommen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2011 - 6 W 42/11, BeckRS 2011, 06737), wovon hier zugunsten der Beklagten zu 1 auszugehen ist.Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Beschluss vom 24.03.2011 - 6 W 42/11 = MMR 2011, 396) näher ausgeführt hat, bestehen im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren - insbesondere minderjährigen - Kindern oder anderen Hausgenossen.
- LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im …
Zwar hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.08.2010 im Hinblick auf eine mögliche Tatbegehung am 04.11.2009 bestritten, dass ihre Internetadresse von der Firma M AG ordnungsgemäß ermittelt worden sei, was im Regelfall prozessual beachtlich ist (OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309).Es erscheint zweifelhaft, ob die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast bezogen auf den Rechtsverstoß vom 04.11.2009 schon dadurch genügt hat, indem sie aufzeigt, dass auch ihr damaliger Ehemann die Rechtsverletzungen habe begehen können (so OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309), ohne sich zugleich konkret zu ihrem eigenen Verhalten zur ermittelten Tatzeit (Internetnutzung, Aufenthalt etc.) zu erklären.
- OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf …
Hierzu bedarf es keiner Entscheidung der Streitfrage, ob es dem Verfügungsbeklagten zur Vermeidung einer sog. Störerhaftung oblegen hätte, seinen WLAN-Anschluss seinen erwachsenen Haushaltsangehörigen (Ehefrau und Schwiegereltern) entweder gar nicht zur Mitnutzung zu überlassen, also durch ein diesen nicht bekanntgegebenes Passwort zu sichern, oder aber nur unter der Voraussetzung zur Mitnutzung zu überlassen, dass sie sich mit angemessenen Überprüfungsmaßnahmen einverstanden erklärten (offengelassen ebenfalls in OLG Köln MMR 2011, 396, Juris-Rn. 13). - AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an Internet-Filmtauschbörse: Tatsächliche …
Erforderlich für die Entkräftung wäre, dass die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes für das Gericht feststeht, nachdem die Beklagte im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast eine solche vortrug (vgl. auch OLG Köln NJOZ 2011, 1239 f.). - LG Hamburg, 11.01.2013 - 308 O 442/12
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse: …
Aus all dem folgt die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Dritter, unter Nutzung des Anschlusses der Antragsgegnerin die angegriffene Verletzung begangen hat (vgl. zu entsprechenden Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers: OLG Köln, B. v. 24.3.2011, Az.: 6 W 42/11, Juris, Absatz-Nr. 9). - LG Bielefeld, 18.07.2011 - 4 O 672/10
- AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12
Filesharing - Personalisierung des Kennworts eines WLAN-Routers
- LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von …
- OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer …
- LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19
Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der …
- AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des …
- LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10
Tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers eines …
- LG Hamburg, 24.09.2012 - 308 O 319/12
Zur Haftung von Nutzern des Netzwerkes RetroShare für Urheberrechtsverletzungen …
- OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen …
- AG Hamburg, 27.03.2015 - 36a C 363/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des …
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.09.2011 - 6 W 42/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)