Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2008 - VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08 (https://dejure.org/2008,2590)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (NRSG RP) mit der Landesverfassung; Der mit dem NRSG RP beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren des Passivrauchens als legitimer Zweck; Verhältnismäßigkeit des NRSG RP unter ...

  • Judicialis

    LV Art. 52 Abs. 1; ; LV Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

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    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

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  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • rechtsportal.de

    LV Art. 52 Abs. 1; LV Art. 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen Landesverfassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die Landesverfassung - Rauchverbot in Schulen ist rechtmäßig - Neuregelung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 244 (Ls.)
  • DVBl 2009, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2009 zu treffen hat, gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass in ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten im Sinne der einstweiligen Anordnung vom 11. Februar 2008 - VGH A 32/07 u.a. - und in nicht ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten darf, wenn den Gästen lediglich als untergeordnete Nebenleistung einfach zubereitete Speisen verabreicht werden und Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird.

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) das Inkrafttreten des durch § 7 NRSG angeordneten Rauchverbots in Gaststätten insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt.

    a) So kann er zur Eingrenzung der Ausnahme für getränkeorientierte Gaststätten ohne abtrennbaren Nebenraum darauf abstellen, ob es sich um ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten im Sinne des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Februar 2008 (NVwZ 2008, 552) handelt.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Er wird dadurch regelmäßig daran gehindert, seine Leistungen gegenüber solchen Gästen zu erbringen, die auf das Rauchen in der Gaststätte nicht verzichten wollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2410]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Denn die einschlägigen Regelungen des Bundesverfassungsrechts stehen einem etwaigen weitergehenden landesverfassungsrechtlichen Schutz nicht entgegen (vgl. BVerfGE 96, 345 [365]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dieses Grundrecht wird umfassend geschützt (vgl. BVerfGE 85, 248 [256]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung von Dritten bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (so BVerfGE 34, 165 [200]; 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Ein solcher unmittelbarer Eingriff in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers liegt auch dann vor, wenn das angegriffene Gebot bußgeldbewehrt ist (VerfGH RP, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -, AS 36, 323 [330]).

    Greift die mit der Verfassungsbeschwerde angefochtene Maßnahme - wie vorliegend, da die Beschwerdeführerin Adressatin belastender staatlicher Maßnahmen ist, jedenfalls bezüglich ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 1 Abs. 1 LV - in den Schutzbereich eines Grundrechts ein, so kann die Behauptung deren Verfassungswidrigkeit auch darauf gestützt werden, sie verstoße formell oder materiell gegen einzelne objektivrechtliche Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze (vgl. VerfGH RP, Urteile vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 u.a. -, AS 29, 23 [27], vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [352], und vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -, AS 36, 323 [342]).

    Bindend ist eine Auslegung des Grundgesetzes vielmehr - und auch dies unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festlegung der Zuständigkeitsgrenzen durch dass Bundesverfassungsgericht (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 -, AS 36, 323 [332]) - nur innerhalb des Landes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Diese Bewertung rechtfertigt sich schon verfassungsrechtlich daraus, dass die rheinland-pfälzische Landesverfassung in Art. 52 Abs. 1 in besonderer Weise die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen gewährleistet (siehe zuletzt Verfassungsgerichtshof RP, Urteile vom 30.09.2008, VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08 u.a.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12

    Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des

    Gerade auch die rheinland-pfälzische Landesverfassung gewährleistet in besonderer Weise die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen (siehe Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.09.2008, VGH B 31/07, AS 36, 323 zu Art. 52 Abs. 1 LV RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 7 A 10010/11

    In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben hatte (vgl. BVerfGE 121, 317), erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30. September 2008 (VGH B 31/07 u.a. - AS 36, 323) § 7 Abs. 1 Satz 1 NRSG a.F. für unvereinbar mit der Berufsfreiheit (Art. 58 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV -) und der Freiheit zu selbständiger wirtschaftlicher Betätigung (Art. 52 Abs. 1 LV).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben hatte (BVerfGE 121, 317), entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30. September 2008 (VGH B 31/07 u.a. - AS 36, 323), dass § 7 NRSG a.F. gegen die Landesverfassung, namentlich gegen die Berufsfreiheit und die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen verstoße.
  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

    Rh-Pf, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u. a., unter D 3 d).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08

    Alkoholverkauf an Tankstellen zu Ladenschlusszeiten

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 802/08

    Kein unbegrenzter Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 816/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Trier, 31.05.2013 - 5 K 1306/12

    Zulässigkeit einer Fremdwerbeanlage in einem Sondergebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 1 M 31/11

    Zum Begriff "inhabergeführte Einraumgaststätte"

  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 179/10

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24637
BFH, 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund; Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag

  • Judicialis

    FGO § 73; ; FGO § 121; ; FGO § 134; ; FGO §§ 579 ff.; ; FGO § 155; ; ZPO § 134; ; ZPO § 578; ; ZPO § 579; ; ZPO § 579 Abs. 1; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 583; ; ZPO § 584 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Im Rahmen eines Nichtigkeitsantrags gegen einen Gerichtsbeschluss ist der Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kein Nichtigkeitsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - I K 5/08
    Auf den geltend gemachten Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kann sich die Antragstellerin im Rahmen des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht berufen, weil der Mangel der vorschriftsmäßigen Vertretung nur vom nicht vertretenen Beteiligten --das wäre hier das nach Auffassung der Antragstellerin verfahrenswidrig nicht einbezogene Finanzamt-- gerügt werden kann (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1988 - V K 1/88

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft -

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - I K 5/08
    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10100
VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit Art. 12 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes (SVerf) bzgl. eines Vergleichs von Rauchergaststätten und Nichtrauchergaststätten; Eingriff in die landsverfassungsrechtlich verbriefte ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsgerichtshof des Saarlandes lockert Rauchverbot für die Kleingastronomie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
    Der Schutz erstreckt sich auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen (vgl. BVerfGE 106, 275, 299; BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 92) und damit den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst auszuwählen.

    Dem Gastwirt wird es nicht nur erheblich erschwert, Raucher mit sei- nen Angeboten zu erreichen, sondern er wird regelmäßig daran gehindert, sei- ne Leistungen insbesondere in Form des Verabreichens von Speisen und Ge- tränken gegenüber solchen Gästen zu erbringen, die auf das Rauchen in der Gaststätte nicht verzichten wollen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 93).

    Denn der Gastwirt kann seinen Verpflichtungen aus § 5 Abs. 1 und 2 NRSchG nur nach- kommen und eine Ordnungswidrigkeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 NRSchG) nur vermei- den, wenn er die Bewirtung von Rauchern unterlässt (BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 94).

    Von dem Ziel eines möglichst umfassenden Schutzes der Bevölkerung (vgl. LT-Drs. 13/1574, S. 2) - und damit auch der Besucher von Gaststätten - vor den von passivem Rauchen ausgehenden Gefahren und den dadurch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (§ 1 NRSchG) brauchte der Landesgesetzgeber nicht mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Arbeitsschutz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) die im Gastronomiegewerbe Beschäftigten auszu- nehmen (BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 97 f.).

    Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen (vgl. die Nachweise in BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 104 ff.) durfte der Landesgesetzgeber unter Berücksichtigung des ihm bei der Prognose und der Einschätzung der in den Blick genommenen Gefähr- dung zuzubilligenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen, dass mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind und dass gerade in Gaststätten eine besonders hohe Schadstoffbelastung besteht (LT-Drs. 13/1574, S. 11, 15).

    Dass Nichtraucher nicht zwingend eine Gaststätte aufsuchen müssen und sich insofern durch die Entscheidung für einen Gaststättenbesuch "freiwillig" etwai- gen Belastungen durch Tabakrauch aussetzen, stellt die grundsätzliche Legiti- mation von Einschränkungen der Gewerbefreiheit mit dem Ziel eines umfas- senden Schutzes der Bevölkerung vor den von passivem Rauchen ausgehen- den Gefahren nicht in Frage (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 102).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, Bemühungen, auf freiwilliger Basis einen wirksamen Schutz der Nichtrauchenden zu errei- chen, hätten sich in der Vergangenheit als nicht erfolgreich erwiesen (LT-Drs. 13/1574, S. 14), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 112).

    Denn es liegt angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit nahe, dass bei Unterbleiben darüber hinausgehender staatlicher Vorgaben die Zahl der Nichtraucherlokale diejenigen der Raucherlokale auch weiterhin we- sentlich unterschreiten würde, weil die überwiegende Zahl der Gaststätten- betreiber mit Rücksicht auf ihre geschäftlichen Interessen nicht bereit wäre, die Attraktivität ihres Lokals für rauchende Gäste zu schmälern (BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 115).

    Die Annahme einer be- trächtlichen Gefährdung dieser Rechtsgüter begegnet keinen verfassungsrecht- lichen Bedenken, weil sich der Landesgesetzgeber insoweit der in der Wissen- schaft vorherrschenden Einschätzung anschließen durfte, wonach Tabakrauch auch bereits in geringsten Mengen wegen der enthaltenen gentoxischen Kanze- rogene gesundheitsgefährdend ist (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 119).

    Angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes gegenüber den durch ein Rauchverbot beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Gewerbe- freiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, wäre der Landes- gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit befugt, dem Ge- sundheitsschutz den uneingeschränkten Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 121 ff.).

    sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Härteregelungen oder weitere Differenzierungen wie Ausnahmetatbestände Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71, 80; BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 124).

    Dem Gestaltungs- spielraum des Gesetzgebers sind umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freihei- ten, nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 92, 53, 69; 97, 271, 290 f.; BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 150).

    Bei der Anknüpfung an den Umstand, dass eine Gaststätte "inhabergeführt" betrieben werden kann, handelt es sich um ein grundsätzlich geeignetes und zulässiges Kriterium für den Schutz der vorwiegend getränkegeprägten Klein- gastronomie, die durch das eingeschränkte Rauchverbot in besonderem Maße betroffen ist (BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 165).

    Da dem Landesgesetzgeber bei dem hier vorliegenden Verstoß ge- gen den Gleichheitssatz mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, kann abweichend von § 61 Abs. 3 Satz 1 SVerfGHG lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelung mit der Landesverfassung festgestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 161, m.w.N.).

    Er orientiert sich dabei an der Zielvereinbarung zum Nichtraucherschutz in Ho- tellerie und Gastronomie zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gast- stättenverbandes vom 1.3.2005, mit der als Maßstab für die Befreiung vom Nichtraucherschutz eine Gastfläche - definiert als der Bereich, in dem Tische und Stühle für den Aufenthalt von Gästen bereitgehalten werden - von weniger als 75 m² vereinbart worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 167).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unter- schiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274, 291; 117, 1, 30; BVerfG, DVBl 2008, 842, Tz. 81).

    Es müs- sen in diesen Fällen für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen recht- fertigen können (vgl. BVerfGE 108, 52, 68; 110, 274, 291).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
    Dies gilt zunächst für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, dem in der Werteordnung der Verfassung (Art. 1 Satz 2 SVerf) ein hohes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 110, 141, 163).

    schätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfGE 110, 141, 159; vgl. auch BVerfGE 111, 10, 38 f., 43).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    e.A. -, Rdnr. 11; Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 9; Wendt, NdsVBl.

    Sie sind un- mittelbar betroffen, weil die Neuregelung ihre Rechtsstellung verändert, ohne dass es eines besonderen Vollzugsakts bedürfte (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 11 f.).

    Auch die Beschwerdeführerin zu 3, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowie die Beschwerdeführerinnen zu 4, 6, 7 und 8, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Co Kommanditgesellschaften, können sich auf diese Grundrechte berufen (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 10).

    Das Saarland verfügt, wie im Urteil vom 1. Dezember 2008 (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 14 f.) dargelegt, über die Gesetzgebungskompetenz für das Nichtraucherschutzgesetz.

    Durch die Erstreckung des Rauchverbots auf die von den Beschwerdeführern geführten Gaststätten wird in den Schutzbereich des Grundrechts der Gewerbe- freiheit gemäß Art. 44 S. 1 SVerf eingegriffen (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 13 f.).

    Das gesetzgeberische Anliegen eines möglichst umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor den von passivem Rauchen ausgehenden Gefahren und den dadurch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (§ 1 NRSchG) stellt, wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 festgestellt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15) ein Gemeinwohlziel dar, das auf vernünftigen Erwä- gungen beruht und grundsätzlich gesetzliche Beschränkungen der Gewerbe- freiheit erlaubt.

    Er durfte daher das Ziel verfolgen, Nichtrauchern den Be- such von Gaststätten ohne zwangsweise Inkaufnahme von Gesundheitsgefah- ren durch Passivrauchen zu ermöglichen (SVerfGH, Urt. v. 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15 f.).

    erfolgreich erwiesen (LT-Drucks. 13/1574, S. 14), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    Er belastet die Gastwirte insgesamt nicht übermäßig (vgl. zu Art. 12 GG BVerfGE 19, 330 [337]), d.h. bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. allg. zu Art. 12 GG BVerfGE 102, 197 [220]; 112, 255 [267]; zu Art. 44 SVerf vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    b) Dem Eingriff in die Gewerbefreiheit steht jedoch - wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 ausgeführt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17) - gegenüber, dass mit dem Rauchverbot in Gaststätten überragend wichtige Ge- meinwohlbelange verfolgt werden.

    Hierbei kommt ihm grundsätzlich ein Einschät- zungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 [64]; SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17 f.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 (Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18) in Übereinstimmung mit dem Bundesverfas- sungsgericht (BVerfGE 121, 317 [357 ff.]; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 10. September 2009 - 1 BvR 2054/09 -, Rdnr. 15) ausgesprochen, dass der Lan- desgesetzgeber angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes ge- genüber den durch ein Rauchverbot beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbe- sondere der Gewerbefreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Rau- 17.

    Zwar erfüllen die Inhaber von Gaststätten, die wie diejenige des Beschwerde- führers zu 1 überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit (vgl. hierzu SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 20 ff.; VerfGH Berlin, Beschl. vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).

    Die Wahl der Gaststättenform rechtfertigt es, (auch) die Betreiber von Wasserpfeifen- Gaststätten - in zulässiger Weise typisierend - denselben Regeln zu unterwer- fen wie alle sonstigen Gaststättenbetreiber (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezem- ber 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 21).

    Überdies hatte ja der Ver- fassungsgerichtshof des Saarlandes in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 die Verhängung eines strikten Rauchverbots für verfassungsrechtlich zulässig erklärt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien liegt vor, wenn zwi- schen Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz SVerfGH, Urteil v. 17.12.1996 - Lv 3/95 , Rdn. 108; SVerfGH, Urteil v. 1.12.2008 - Lv 2/08, 3/08 und 6/08, S. 23).
  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

    Auch wenn für den Antragsteller, der sich als ausländischer Staatsangehöriger für seine Berufstätigkeit auf die Verhaltensfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen kann (vgl. BVerfGE 104, 337 ), das Gleiche gelten mag, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob Gaststätten, die überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die beschriebenen Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit erfüllen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08 u.a. -, Bl. 20 ff. des Umdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 16/12

    Kommunalfinanzausgleichsgesetz muss geändert werden

    Stehen dem Landesgesetzgeber zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ist abweichend von § 45 SVerfGHG lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelung mit der Landesverfassung festzustellen (vgl. bereits bezüglich der Regelung des § 61 Abs. 3 Satz 1 SVerfGHG: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vom 1.12.2008 - Lv 2/08 -).
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Der in Art. 12 Abs. 1 SLVerf enthaltene allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln (SVerfGH v. 01.12.2008, Lv 2/08, 3/08, 6/08, S. 22).
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 11/13
    Unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die an- gegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 1287, Tz. 106; BVerfGE 102, 197, 206 f.; VerfGH, Urt.v. 1.12.2008 - Lv 2/08 u.a.).
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Rechtsprechung
   KAGH, 12.12.2008 - M 6/08   

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https://dejure.org/2008,60174
KAGH, 12.12.2008 - M 6/08 (https://dejure.org/2008,60174)
KAGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - M 6/08 (https://dejure.org/2008,60174)
KAGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - M 6/08 (https://dejure.org/2008,60174)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   RG, 09.12.1908 - Rep. V. 6/08   

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RG, 09.12.1908 - Rep. V. 6/08 (https://dejure.org/1908,114)
RG, Entscheidung vom 09.12.1908 - Rep. V. 6/08 (https://dejure.org/1908,114)
RG, Entscheidung vom 09. Dezember 1908 - Rep. V. 6/08 (https://dejure.org/1908,114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist unter Entdecken des Minerals im Sinne des § 15 preuß. Allg. Bergges. (alter und neuer Fassung) zu verstehen? 2. Inwieweit können bei Prüfung der Fündigkeit durch den Richter Tatsachen, die sich nach Einlegung der Mutung ereignet und der Bergbehörde nicht ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 254
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 10 VE 43/12
    Der Kläger legte gegen das ihm am 1. August 2008 zugestellte Urteil des Sozialgerichts Braunschweig am 1. September 2008 Berufung beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein (L 10 V 6/08).

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG Niedersachsen-Bremen schlossen die Beteiligten am 19. November 2009 in dem Verfahren L 10 V 6/08 folgenden Vergleich:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Sozialgericht Braunschweig S 12 V 5/04 (L 10 V 6/08) sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Mit Ausführungsbescheid vom 11. Mai 2010 hat der Beklagte den zwischen den Beteiligten vor dem LSG Niedersachsen-Bremen in dem Verfahren L 10 V 6/08 am 19. November 2009 geschlossenen Vergleich umgesetzt.

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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 06/08   

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https://dejure.org/2010,77843
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 06/08 (https://dejure.org/2010,77843)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2010 - 06/08 (https://dejure.org/2010,77843)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2010 - 06/08 (https://dejure.org/2010,77843)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 19 Abs. 1 KVwGG; § 67 KBG.EKD
    Mitarbeitervertretung - Beteiligung, Rechtsmittelbelehrung - Form, Ruhestandsversetzung - Antragsanfechtung, Ruhestandsversetzung auf Antrag, Schwerbehindertenvertretung - Beteiligung, Wiedereinsetzung, Zurruhesetzungsverfügung - Wirksamkeitszeitpunkt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 6/08
    In diesem Zusammenhang ist der allgemeine beamtenrechtliche Grundsatz zu beachten, wonach die Anfechtung eines Entlassungsantrags unverzüglich, nämlich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes ohne schuldhaftes Zögern, zu erklären ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - II C 5.66 - BVerwGE 37, 19 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 6 B 46.91

    Erfordernis einer Unterschrift bei der einem Widerspruchsbescheid beigefügten

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 6/08
    Es entspricht deshalb auch im staatlichen Bereich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass auch eine nicht unterschriebene Rechtsbehelfsbelehrung den Lauf der einschlägigen Frist in Gang setzt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 6 B 46/91 -, juris; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., RdNr. 7 zu § 58).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Nach Eintritt in den Ruhestand ist eine Rücknahme der Zurruhesetzungsentscheidung oder die Änderung des Rechtsgrundes hierfür nicht mehr möglich (im Anschluss an VG der Evang. Landeskirche in Württemberg, Urteil v. 19.03.2010 - VG 06/08).

    Zwar kommt eine solche Anfechtung nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 119, 120, 123 BGB) durchaus in Betracht (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 19.03.2010 - VG 06/08 - S. 8).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

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