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   LAG Thüringen, 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/98   

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LAG Thüringen, 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/98 (https://dejure.org/1998,19685)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/98 (https://dejure.org/1998,19685)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 6/4 Sa 216/98 (https://dejure.org/1998,19685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachteilsausgleich; Personalabbau in mehreren Kündigungswellen als Betriebsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 111 112 113; KSchG § 17 Abs. 1
    Betriebsänderung: Voraussetzungen - Personalabbau in mehreren Kündigungswellen - Nachteilsausgleich - Anrufung der Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86

    Umfang der Berufungsbegründung mit dem Ziel der Herabsetzung eines Geldbetrages

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Dazu kann genügen, daß die innerhalb der hierfür vorgeschriebenen Frist eingereichten Schriftsätze der Berufungsklägerin ihrem Inhalt nach auch ohne einen besonderen Antrag eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll (BGH Urteil vom 29.01.1987 - IX ZR 36/86 - NJW 1987, 135, 136 m. w. N.).
  • LAG Köln, 21.02.1997 - 11 Sa 271/96

    Nachteilsausgleich bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Allerdings setzt die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgesprochen werden, einen einheitlichen Entschluß des Arbeitgebers voraus, der lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeführt wird (LAG Köln, Urteil vom 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 -, NZA RR 1/1998, S. 24 m. w. N.).
  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Der Unternehmer muß den Betriebsrat einschalten, bevor er darüber entschieden hat, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt (BAG Urteil vom 14.09.1976 - 1 AZR 784/75 -, NJW 1977, 727 m. w. N.).
  • OLG Köln, 01.10.1986 - 2 Wx 53/86

    Bevollmächtigung bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Dazu kann genügen, daß die innerhalb der hierfür vorgeschriebenen Frist eingereichten Schriftsätze der Berufungsklägerin ihrem Inhalt nach auch ohne einen besonderen Antrag eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll (BGH Urteil vom 29.01.1987 - IX ZR 36/86 - NJW 1987, 135, 136 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86

    Sozialplanpflichtige Betriebsänderung; Personalreduzierung; Zeitliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Für die Bewertung des stufenweisen Personalabbaus als einheitliche Personalmaßnahme ist entscheidend, ob sie auf ein und demselben Planungssachverhalt beruht (LAG Düsseldorf, Beschluß vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86, Der Betrieb 3/87, S. 180).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Denn der Arbeitgeber ist auch dann zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs verpflichtet, wenn ein Sozialplan nach § 112a BetrVG nicht erzwingbar ist (BAG Urteil vom 08.11.1988 - 1 AZR 687/87).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98
    Ein mündlich vereinbarter Interessenausgleich ist unwirksam (BAG Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 13 = Der Betrieb 1985, 1533; 1986, 279).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

    In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird als Voraussetzung für die Zusammenrechnung von Kündigungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen worden sind, das Vorliegen eines Gesamtplanes, auf dem sämtliche Kündigungen beruhen, angesehen (LAG Düsseldorf 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 4; LAG Köln 21.02.1997 - 11 Sa 271/96 - NZA-RR 1898, 24; LAG Thüringen 22.07.1998 - 6/4 Sa 216/97, jurisRz. 26).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Der Unternehmer, der das Vorliegen einer Betriebsänderung bestreitet, muss dann im Einzelnen darlegen und beweisen, dass eine neue, von Anfang an nicht vorhersehbare Situation ihn zu weiteren Maßnahmen gezwungen hat, die ursprünglich nicht geplant gewesen sind (BAG, Beschluss vom 06.06.1978 - AP Nr. 2 zu § 111 BetrVG 1972; LAG Thüringen, Beschluss vom 22.07.1998 - NZA-RR 1999, 309; Fitting, a.a.O., § 111 Rz. 48; Hanau/Kania, ErfK, 3. Aufl., § 111 BetrVG Rz. 8 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 06.12.2004 - 9 TaBV 9/04

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Zeitgleich oder im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen erfordern deshalb denselben Planungssachverhalt und einen einheitlichen Entschluss des Arbeitgebers (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 22.07.1998 - 6(4) Sa 216/97 - NZA-RR 1999, 309; LAG Düsseldorf vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86- LAGE Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Nürnberg, 17.01.2005 - 9 TaBV 9/04

    Einigungsstelle - Betriebsänderung - Schwellenwert - Entlassungen -Versetzungen

    Zeitgleich oder im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen erfordern deshalb denselben Planungssachverhalt und einen einheitlichen Entschluss des Arbeitgebers (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 22.07.1998 - 6(4) Sa 216/97 - NZA-RR 1999, 309; LAG Düsseldorf vom 14.05.1986 - 6 TaBV 18/86- LAGE Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 27.10.2008 - 10 TaBV 141/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit;

    Liegen zwischen mehreren "Wellen" von Personalmaßnahmen nur ein Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Maßnahmen auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung beruhen (BAG, 06.06.1978 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 2; BAG, 28.03.2006 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Thüringen, 22.07.1998 - NZA-RR 1999, 309; LAG Hamm, 07.07.2003 - NZA-RR 2003, 637; Fitting, a.a.O., § 111 Rn. 76; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 111 BetrVG Rn. 8 m.w.N.).
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