Rechtsprechung
BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Beamtenkinder
- Bundesverfassungsgericht
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern - Verfassungswidrigkeit der für die Jahre 1988 bis 1996 entsprechenden Vorschriften des BBVAnpG
- Kanzlei Prof. Schweizer
Amtsangemessener Unterhalt für Beamten und Richter mit mehr als zwei Kindern
- Wolters Kluwer
Pflicht des Dienstherren zur Zahlung angemessenen Unterhalts - Verpflichtung nach dem Alimentationsprinzip - Aufgaben des Berufsbeamtentums - Besoldung verheirateter Beamter
- Judicialis
BBesG § 2 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 35; ; Reformgesetz Art. 14 § 3; ; BBVAnpG Art. I § 1; ; BBVEG Art. 1 § 1; ; BBVEG Art. 6 § 5 Satz 1; ; BBVEG Art. 10 § 4; ; BBVEG Art. 10 § 5 Abs. 1; ; BBVEG Art. 5 § 3; ; BBVEG Art. 9 § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Nachschlag für Beamte mit vielen Kindern
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 33 Abs. 5 GG
Legislatives Unterlassen des Besoldungsgesetzgebers; Alimentationsprinzip
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.10.1991 - 1 K 74/91
- VG Osnabrück, 27.09.1995 - 3 A 140/92
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91, 2 BvL 5/96, 2 BvL 6/96, 2 BvL 7/96, 2 BvL 8/96, 2 BvL 9/96, 2 BvL 10/96, 2 BvL 3/97, 2 BvL 4/97, 2 BvL 5/97, 2 BvL 6/97
Papierfundstellen
- BVerfGE 99, 300
- NJW 1999, 1013
- NVwZ 1999, 519 (Ls.)
- FamRZ 1999, 561
- DVBl 1999, 481 (Ls.)
- DÖV 1999, 381
Wird zitiert von ... (736) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu gewährleisten (Bestätigung von BVerfGE 44, 249; 81, 363).Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist jedoch mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (wie BVerfGE 81, 363).
Der Ortszuschlag ab dem dritten Kind wurde über die allgemeinen Anpassungen hinaus nicht erhöht, obgleich das nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) geboten war.
Dort hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile vom dritten Kind an hinter den verfassungsrechtlichen Erfordernissen zurückgeblieben waren (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
Hierzu nehmen sie im wesentlichen auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) Bezug.
Das gelte auch, nachdem durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) bestimmte Besoldungsregelungen für Beamte mit drei und mehr Kindern für verfassungswidrig erklärt worden seien, zumal dieser Beschluß nicht den nunmehr streitigen Zeitraum betreffe.
Dort hat das vorlegende Gericht die Auffassung vertreten, daß den erstmals im Dezember 1994 und Januar 1995 rückwirkend für vergangene Haushaltsjahre erhobenen Besoldungsansprüchen eine mangelnde zeitnahe Geltendmachung (vgl. BVerfGE 81, 363 ) nicht entgegengehalten werden könne.
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) entwickelt.
1. a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. nur BVerfGE 81, 363 ; stRspr).
b) Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, daß jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ) und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann.
Art. 33 Abs. 5 GG beläßt dem Gesetzgeber insoweit allerdings einen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Entscheidungen vom 30. März 1977 und vom 22. März 1990 davon ausgegangen, daß die Einkommensverhältnisse der Beamtenfamilie mit einem oder zwei Kindern in allen Stufen der Besoldungsordnung zum damaligen Zeitpunkt im wesentlichen amtsangemessen waren, der bei größerer Kinderzahl entstehende Mehrbedarf hingegen durch zusätzliche Leistungen gedeckt werden muß (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Die damit verbundene, mit wachsender Kinderzahl fortschreitende Auszehrung der familienneutralen Gehaltsbestandteile ist nicht hinnehmbar, weil so der Beamte mit mehreren Kindern den ihm zukommenden Lebenszuschnitt nicht oder nur zu Lasten seiner Familie erreichen kann (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Diesen Unterschied muß die Bemessung der kinderbezogenen Bestandteile des Beamtengehalts deutlich werden lassen (BVerfGE 81, 363 ).
Die mit wachsender Kinderzahl verbundene fortschreitende Auszehrung der familienneutralen Gehaltsbestandteile ist nicht hinnehmbar, weil so der Beamte mit mehreren Kindern den ihm zukommenden Lebenszuschnitt nicht oder nur zu Lasten seiner Familie erreichen kann (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Die hierzu notwendigen Berechnungen beruhen auf den - vom Bundesministerium des Innern ermittelten - jeweiligen Nettoeinkommen (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Ein um 15 v.H. über dem sozialhilferechtlichen Gesamtbedarf liegender Betrag ("15 v.H.-Betrag") läßt den verfassungsgebotenen Unterschied zwischen der der Sozialhilfe obliegenden Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs und dem dem Beamten (und seiner Familie) geschuldeten Unterhalt derzeit hinreichend deutlich werden (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Bestätigt wird dieses Ergebnis durch den "Bericht der Besoldungskommission Bund/Länder über besoldungsrechtliche Folgerungen für eine verfassungskonforme kinderbezogene Besoldung aus dem Beschluß des BVerfG vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86)" aus dem Jahre 1992 (BLK-Bericht 1992).
Auch in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1995 (…BTDrucks 13/2210, S. 22) wird ausgeführt, daß "die im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern gebotene Erhöhung des Ortszuschlags ab dem dritten Kind (...) noch nicht umgesetzt werden" konnte.
In seinem Beschluß vom 22. März 1990 (vgl. BVerfGE 81, 363 ) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, der Gesetzgeber sei - nachdem die Entscheidung vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) im Juli desselben Jahres bekannt geworden war - verpflichtet gewesen, die in jener Entscheidung als seit dem 1. Januar 1975 verfassungswidrig beanstandete Rechtslage mit Wirkung vom 1. Januar 1977 mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen.
Die rückwirkende Korrektur habe sich auf solche Beamte beschränken können, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation zeitnah, also während des laufenden Haushaltsjahres, gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hätten (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dies aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses gefolgert (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
Soweit Besoldungsansprüche der Jahre 1988 und 1989 in Rede stehen (Verfahren 2 BvL 26/91), war der Gesetzgeber aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) gegenüber solchen Beamten, die ihre Ansprüche zeitnah geltend gemacht hatten, verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Besoldungsrechtslage herzustellen.
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu gewährleisten (Bestätigung von BVerfGE 44, 249; 81, 363).Der Ortszuschlag ab dem dritten Kind wurde über die allgemeinen Anpassungen hinaus nicht erhöht, obgleich das nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) geboten war.
Dort hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile vom dritten Kind an hinter den verfassungsrechtlichen Erfordernissen zurückgeblieben waren (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
Hierzu nehmen sie im wesentlichen auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) Bezug.
Zudem habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht "eindeutig evidentermaßen" überschritten (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) und vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) entwickelt.
Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).
b) Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, daß jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ) und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann.
Art. 33 Abs. 5 GG beläßt dem Gesetzgeber insoweit allerdings einen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).
Den dortigen Nachweisungen können die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. März 1977 genannten Beispiele zur Erläuterung dessen, was im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten zum "Minimum an Lebenskomfort" gehört (vgl. BVerfGE 44, 249 ), entnommen werden.
Rückschlüsse auf das "Minimum an Lebenskomfort" sind jedoch schon deshalb nicht möglich, weil sich dieses nach den Bedürfnissen bestimmt, die der arbeitende Mensch befriedigen können soll (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
Allerdings hat er zu beachten, daß die vom Dienstherrn nach Maßgabe der Verfassung geschuldete Alimentation nicht eine dem Umfang nach beliebig variable Größe ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt, daß die Alimentation des Beamten demgegenüber etwas qualitativ anderes ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
In seinem Beschluß vom 22. März 1990 (vgl. BVerfGE 81, 363 ) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, der Gesetzgeber sei - nachdem die Entscheidung vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) im Juli desselben Jahres bekannt geworden war - verpflichtet gewesen, die in jener Entscheidung als seit dem 1. Januar 1975 verfassungswidrig beanstandete Rechtslage mit Wirkung vom 1. Januar 1977 mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen.
- BVerfG - 2 BvL 10/96 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
- 2 BvL 26/91 - - 2 BvL 5/96 - - 2 BvL 6/96 - - 2 BvL 7/96 - - 2 BvL 8/96 - - 2 BvL 9/96 - - 2 BvL 10/96 - - 2 BvL 3/97 - - 2 BvL 4/97 - - 2 BvL 5/97 - - 2 BvL 6/97 .- 2 BvL 10/96 -.
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1996 (9 E 3967/94 (2)) - 2 BvL 10/96 hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Broß, Osterloh.
Die weitergehende Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 2 BvL 10/96 ist unzulässig.
Im Verfahren 2 BvL 10/96 istt zudem die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob § 2 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) insofern mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als diese Vorschrift einer unmittelbar abschließenden Entscheidung der Gerichte über eine amtsangemessene Alimentation von Besoldungsempfängern mit mehr als zwei Kindern entgegensteht.
Im Verfahren 2 BvL 10/96 hat das Verwaltungsgericht ferner die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 BBesG, wonach die Besoldung der Beamten durch Gesetz geregelt wird, verfassungswidrig sei.
Zudem haben sich im Verfahren 2 BvL 10/96 die Deutsche Post AG als Beklagte des Ausgangsverfahrens und in den Verfahren 2 BvL 26/91 sowie 5/96, 7/96, 8/96 und 9/96 die Kläger der Ausgangsverfahren geäußert.
Die Vorlage 2 BvL 10/96 ist unzulässig, soweit sie die Vorschrift des § 2 Abs. 1 BBesG betrifft (2).
Das gilt auch für das Verfahren 2 BvL 10/96.
- BVerfG - 2 BvL 9/96 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
- 2 BvL 26/91 - - 2 BvL 5/96 - - 2 BvL 6/96 - - 2 BvL 7/96 - - 2 BvL 8/96 - - 2 BvL 9/96 - - 2 BvL 10/96 - - 2 BvL 3/97 - - 2 BvL 4/97 - - 2 BvL 5/97 - - 2 BvL 6/97 .- 2 BvL 9/96 .
Der Kläger des Ausgangsverfahrens im Verfahren 2 BvL 9/96 hat sich zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Reformgesetzes geäußert.
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Beamtenpension
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).
- VG Frankfurt/Main, 22.01.1996 - 9 E 3967/94
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1996 (9 E 3967/94 (2)) -.- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1996 (9 E 3967/94 (2)) - 2 BvL 10/96 hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Broß, Osterloh.
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ).
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Das Bundesverfassungsgericht habe diese Regelung nicht beanstandet, weil die untere Grenze amtsangemessener Alimentation nicht unterschritten worden sei (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -).Aus der vom Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschuß) im Beschluß vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - (NVwZ 1985, S. 333) nicht beanstandeten Absenkung der Eingangsbesoldung durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1532) ergibt sich nichts anderes.
- BVerfG - 2 BvL 7/96 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
- 2 BvL 26/91 - - 2 BvL 5/96 - - 2 BvL 6/96 - - 2 BvL 7/96 - - 2 BvL 8/96 - - 2 BvL 9/96 - - 2 BvL 10/96 - - 2 BvL 3/97 - - 2 BvL 4/97 - - 2 BvL 5/97 - - 2 BvL 6/97 .- 2 BvL 7/96 .
- BVerfG - 2 BvL 6/96 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
- 2 BvL 26/91 - - 2 BvL 5/96 - - 2 BvL 6/96 - - 2 BvL 7/96 - - 2 BvL 8/96 - - 2 BvL 9/96 - - 2 BvL 10/96 - - 2 BvL 3/97 - - 2 BvL 4/97 - - 2 BvL 5/97 - - 2 BvL 6/97 .- 2 BvL 6/96 .
- BVerfG - 2 BvL 8/96 (anhängig)
- BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77
Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten …
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95
Besoldung kinderreicher Beamter
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- VG Koblenz, 22.04.1997 - 6 K 2110/94
Antrag eines Hauptschullehrers auf Erhöhung seiner Bezüge; Geltendmachung einer …
- BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60
Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen
- BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).Im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber auch die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Die notwendige Typisierung legt es schließlich nahe, bei nichtlinearen Besoldungsveränderungen den in die Berechnung des Besoldungsindex einzustellenden Prozentwert einheitlich anhand der höchsten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe (vgl. BVerfGE 99, 300 ) zu ermitteln.
Das Alimentationsprinzip verlangt - parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 117, 330 ) -, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Richter oder Staatsanwalt infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren.
Es besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 140, 240 ).
Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 140, 240 ).
Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass - zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder - eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann, so dass es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl erst ab dem dritten Kind bedarf (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Ist der Gesetzgeber gehalten, den Umfang der Sozialleistungen realitätsgerecht (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 99, 300 ) zu bemessen, kann dies nicht ohne vereinfachende Annahmen gelingen.
Anderes gilt nur für das Kindergeld (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ), weil mit ihm im Ausgangspunkt die - bei der Ermittlung des Nettogehalts ohnehin zu berücksichtigende - verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes bewirkt wird (vgl. BVerfGE 99, 246 ) und es daher nur in bestimmten Fällen und in unterschiedlichem Umfang den Charakter einer Sozialleistung hat (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 139, 39 ; 140, 240 ).
Hinzuzurechnen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
b) Zu den auf der zweiten Stufe zu untersuchenden alimentationsrelevanten Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts, die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung sowie die Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ).
Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 304 ; 149, 382 ; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ).
Eine Gegenüberstellung des Jahresbruttogehalts - in der Endstufe (vgl. BVerfGE 99, 300 ) - mit dem Wert, der sich ohne diese Neuregelung ergeben hätte, zeigt, dass die Bezüge in der Besoldungsgruppe R 1 um 5, 56 %, in der Besoldungsgruppe R 2 um 5, 64 % und in der Besoldungsgruppe R 3 um 5, 72 % vermindert worden sind.
Deshalb kann die Frage, ob weiterhin ein Kirchensteuerabzug zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ), offenbleiben.
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
c) Zu dem Kernbestand von Strukturprinzipien, bei dem die Beachtenspflicht den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber versperrt, gehören unter anderem die Treuepflicht der Beamten (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 119, 247 ), das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 121, 205 ), das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 99, 300 ; 106, 225 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ) und der damit korrespondierende Grundsatz, dass die Besoldung der Beamten einseitig durch Gesetz zu regeln ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; siehe auch BVerfGE 8, 1 ; 8, 28 ).Mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts begründet Art. 33 Abs. 5 GG zugleich aber auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
Ein um 15 % über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegender Betrag lässt diesen Unterschied hinreichend deutlich werden (Bestätigung von BVerfGE 44, 249; 81, 363; 99, 300).Dort beantragten sie, das Land auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) erlassenen Vollstreckungsanordnung zu Nachzahlungen zu verurteilen, hilfsweise festzustellen, dass die familienbezogenen Bezügebestandteile in den fraglichen Kalenderjahren hinsichtlich ihres dritten beziehungsweise ihres dritten und vierten Kindes verfassungswidrig zu niedrig bemessen gewesen sind.
Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums; zugleich begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 148, 296 ; 149, 1 ).
29 b) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation von Richtern und Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249), vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) und vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) konkretisiert.
Der Besoldungsgesetzgeber hat die Besoldung so zu regeln, dass Richter und Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder eine ihrem Amt angemessene Lebensführung aufrechtzuerhalten oder, unter Verzicht darauf, eine Familie zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ).
Deshalb kann bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Besoldung ausmacht, die Zahl der Kinder nicht ohne Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Das Bundesverfassungsgericht geht auf Grund der bisherigen Praxis des Besoldungsgesetzgebers davon aus, dass er die Grundbesoldung so bemisst, dass sie (zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder) in allen Stufen der Besoldungsordnung im Wesentlichen amtsangemessen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 47).
Die damit verbundene, mit wachsender Kinderzahl fortschreitende Auszehrung der familienneutralen Gehaltsbestandteile ist nicht hinnehmbar, weil so die Richter und Beamten mit mehreren Kindern den ihnen zukommenden Lebenszuschnitt nicht oder nur zulasten ihrer Familie erreichen können (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Diesen Unterschied muss die Bemessung des Gehalts deutlich werden lassen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 140, 240 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 47).
Führen die den Richtern und Beamten für ihr drittes und jedes weitere Kind gewährten Zuschläge jedoch nicht einmal zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens um 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs für das hinzutretende Kind, überschreitet der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; ferner mit Blick auf die Mindestalimentation am Maßstab einer vierköpfigen Familie BVerfGE 140, 240 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 47).
Ob die Dienstbezüge noch amtsangemessen sind, beurteilt sich nach dem Nettoeinkommen (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; BVerfGE 140, 240 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 47).
Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge - etwa in Gestalt eines kinderbezogenen Familienzuschlags - zu erreichen, die Richter und Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese und weitere Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Die Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung ist daher kein "Beamtenprivileg", sondern Inhalt der geschuldeten Alimentation (vgl. BVerfGE 99, 300 m.w.N.).
Ist der Gesetzgeber gehalten, den Umfang der Sozialleistungen realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 99, 300 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 52), kann dies nicht ohne vereinfachende Annahmen gelingen.
Anderes gilt nur für das Kindergeld (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 52), weil mit ihm im Ausgangspunkt die - bei der Ermittlung des Nettogehalts ohnehin zu berücksichtigende - verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes bewirkt wird (vgl. BVerfGE 99, 246 ) und es daher nur in bestimmten Fällen und in unterschiedlichem Umfang den Charakter einer Sozialleistung hat (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
gg) Der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1998 angesetzte 20 %-Zuschlag auf die Regelsätze der Sozialhilfe (vgl. BVerfGE 99, 300 ) ist mit der Umgestaltung des Grundsicherungsrechts im Jahr 2005 obsolet geworden.
b) Ob die Dienstbezüge der Richter und Beamten den Anforderungen des Alimentationsprinzips entsprechend ausreichen, um den sich für das dritte und jedes weitere Kind ergebenden alimentationsrechtlichen Mindestbedarf zu decken, beurteilt sich nach dem Nettomehrbetrag, also dem Unterschied in der Besoldung, die Richtern und Beamten der gleichen Besoldungsgruppe mit zwei Kindern einerseits und mit der fraglichen Kinderzahl andererseits tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
Weil es dem Gesetzgeber freisteht, wie er das von der Verfassung vorgegebene Ziel erreicht, und hier unterschiedliche Wege denkbar sind (entsprechende Bemessung der Bruttobezüge, allgemein gewährtes Kindergeld, steuerrechtliche Berücksichtigung der durch den Kindesunterhalt verminderten Leistungsfähigkeit, Kombinationslösungen; vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ), ist das Nettoeinkommen unter Berücksichtigung des Kindergelds zu ermitteln.
Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Dabei ist - wenn diese Besoldungsgruppe Erfahrungsstufen kennt - das Grundgehalt der Endstufe maßgeblich (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
In den bisher ergangenen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Ermittlung des Nettoeinkommens die Kirchensteuer in Abzug gebracht (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Nach wie vor kann bei den Berechnungen für alle Besoldungsgruppen vereinfachend davon ausgegangen werden, dass die steuerliche Freistellung des Einkommensbetrags in Höhe der Existenzminima der Kinder einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch die Auszahlung von Kindergeld bewirkt wird; dieses ist dem Einkommen hinzuzurechnen (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92).Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
Auch wenn der Senat in anderem Zusammenhang die absolute Höhe der Nettobezüge als Beurteilungsgrundlage für die Amtsangemessenheit herangezogen hat (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 330 ), kann zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit im Rahmen der hier vorgenommenen Gegenüberstellung der prozentualen Entwicklung des bruttolohnbasierten Nominallohnindex mit der Besoldung über einen längeren Zeitraum auf die Bruttobesoldung abgestellt werden; Verzerrungen infolge der Steuerprogression oder der Belastung mit Sozialabgaben fallen bei dieser relationalen Betrachtung nicht signifikant ins Gewicht und könnten gegebenenfalls im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 104).
Für die Wahrung eines ausreichenden Abstands der Bruttogehälter höherer Besoldungsgruppen zu den Tabellenwerten unterer Besoldungsgruppen ist im Übrigen in den Blick zu nehmen, dass von Verfassungs wegen bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Sozialhilfe), der die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs obliegt, und dem einem erwerbstätigen Beamten geschuldeten Unterhalt hinreichend deutlich werden muss (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Dabei ist zu prüfen, ob ein solcher Mindestabstand zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum unterschritten wäre, wenn die Besoldung um weniger als 15 vom Hundert über dem sozialhilferechtlichen Bedarf läge (vgl. dazu für den Familienzuschlag bei Beamten mit mehr als zwei Kindern BVerfGE 99, 300 ; vgl. auch BVerfGE 107, 218 ).
Zu diesen weiteren Kriterien zählen neben der Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 116) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Beamten (aa), Entwicklungen im Bereich der Beihilfe (bb) und der Versorgung (cc) sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (dd) (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 116).
Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 127; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 128).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2005 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 195).
Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Klägerin des Ausgangsverfahrens als auch hinsichtlich etwaiger Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 195).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Auf diese Besoldungsbestandteile bezieht sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerfGE 99, 300 ).Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ).
Auch wenn der Senat in anderem Zusammenhang die absolute Höhe der Nettobezüge als Beurteilungsgrundlage für die Amtsangemessenheit herangezogen hat (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 330 ), kann zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit im Rahmen der hier vorgenommenen Gegenüberstellung der prozentualen Entwicklung des bruttolohnbasierten Nominallohnindex mit der Besoldung über einen längeren Zeitraum auf die Bruttobesoldung abgestellt werden; Verzerrungen infolge der Steuerprogression oder der Belastung mit Sozialabgaben fallen bei dieser relationalen Betrachtung nicht signifikant ins Gewicht und könnten gegebenenfalls im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.
Zu diesen weiteren Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ) insbesondere die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber (aa), die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts (bb), Entwicklungen im Bereich der Beihilfe (cc) und der Versorgung (dd), sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (ee).
Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient.
aa) Die Entwicklung der Grundgehaltssätze zuzüglich Sonderzahlungen in der Besoldungsgruppe R 1 in Sachsen-Anhalt stellt sich für die hier zu betrachtenden verfahrensgegenständlichen Zeiträume der Jahre 1994 bis 2008, 1995 bis 2009 und 1996 bis 2010 folgendermaßen dar (nicht verfahrensgegenständlich ist vorliegend die Alimentation kinderreicher Familien [vgl. dazu BVerfGE 99, 300]): Die Grundgehaltssätze wurden zum 1. Januar 1995 um 2, 0 v.H. durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Art. 2 BBVAnpG 1994 vom 24. August 1994 (BGBl I S. 2229), zum 1. Mai 1995 um 3, 2 v.H. durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Art. 2 BBVAnpG 1995 vom 18. Dezember 1995 (BGBl I S. 1942), zum 1. März 1997 um 1, 3 v.H. durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 1996/1997 vom 24. März 1997 (BGBl I S. 590), zum 1. Januar 1998 um 1, 5 v.H. durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 1998 vom 6. August 1998 (BGBl I S. 2026), zum 1. Juni 1999 um 2, 9 v.H. durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 1999 vom 19. November 1999 (BGBl I S. 2198), durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 2000 vom 19. April 2001 (BGBl I S. 618) zum 1. Januar 2001 um 1, 8 v.H. und zum 1. Januar 2002 um 2, 2 v.H. sowie durch Art. 1 bis 3 BBVAnpG 2003/2004 vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1798) zum 1. Juli 2003 um 2, 4 v.H., zum 1. April 2004 um 1, 0 v.H. und zum 1. August 2004 um 1, 0 v.H. erhöht.
aa) Die Entwicklung der Grundgehaltssätze zuzüglich Sonderzahlungen in der Besoldungsgruppe R 1 in Nordrhein-Westfalen stellt sich ausgehend vom 31. Dezember 2003 - dem Endpunkt des verfahrensgegenständlichen Zeitraums - in den davor liegenden 15 Jahren folgendermaßen dar (nicht verfahrensgegenständlich ist vorliegend die Alimentation kinderreicher Familien [vgl. dazu BVerfGE 99, 300]):.
aa) Die Entwicklung des Grundgehaltssatzes zuzüglich Sonderzahlungen in der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz stellt sich für die hier zu betrachtenden Zeiträume der Jahre 1998 bis 2012 und 1999 bis 2013 folgendermaßen dar (nicht verfahrensgegenständlich ist vorliegend die Alimentation kinderreicher Familien [vgl. dazu BVerfGE 99, 300]): Der Grundgehaltssatz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1998 durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 1998 vom 6. August 1998 (BGBl I S. 2026) um 1, 5 v.H., zum 1. Juni 1999 durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 1999 vom 19. November 1999 (BGBl I S. 2198) um 2, 9 v.H., durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 BBVAnpG 2000 vom 19. April 2001 (BGBl I S. 618) zum 1. Januar 2001 um 1, 8 v.H. und zum 1. Januar 2002 um 2, 2 v.H. sowie durch Art. 1 bis 3 BBVAnpG 2003/2004 vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1798) zum 1. Juli 2003 um 2, 4 v.H., zum 1. April 2004 um 1, 0 v.H. und zum 1. August 2004 um 1, 0 v.H. erhöht.
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 130, 263 ).
Sie ist jedoch sowohl hinsichtlich des Klägers des Ausgangsverfahrens als auch hinsichtlich etwaiger Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 130, 263 ).
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
In Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag bei Beamten mit mehr als zwei Kindern (BVerfG, Beschlüsse vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ) muss der Abstand einer amtsangemessenen Besoldung zum Grundsicherungsniveau mindestens 15 % betragen (BVerfG…, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 93; BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u.a. - BVerwGE 160, 1 Rn. 146). - BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
In Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag bei Beamten mit mehr als zwei Kindern (BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 ; hierzu auch Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ) ist hierfür ein Grenzwert von 15 % anzusetzen (BVerfG…, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 93; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017, BT-Drs. 18/9533, S. 36).Schließlich ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die den Beamten treffenden Unterhaltslasten realitätsgerecht zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 sowie Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ).
- VG Saarlouis, 16.05.2006 - 3 K 13/05
Zur Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern; Vollstreckungsanordnung …
Rechtsgrundlage des Anspruchs des Klägers ist die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24.11.1998 (2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 in BVerfGE 99, 300).Die seit dem 01.01.2002 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen haben ebenfalls keine Übereinstimmung mit der Verfassung nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) gebracht.
Nach den vom Beklagten auf gerichtliche Aufforderung hin nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 24.11.1998, -2 BvL 26/91 u.a.-) vor der mündlichen Verhandlung durchgeführten Berechnungen gilt dies vorliegend auch für die Besoldungsgruppe A 10.
Das monatliche Kindergeld betrug zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) für das zweite Kind 220, 00 DM, für das dritte Kind 300, 00 DM (vergleiche § 66 Abs. 1 EStG in der Fassung vom 16.04.1997 - BGBl. I. S. 821).
Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) ist auch nicht deshalb obsolet geworden, weil die Berechnungsgrundlagen sich teilweise geändert haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.11.1998 (a. a. O. S. 321) hinsichtlich der erforderlichen Einkommensberechnung vorgegeben, dass von dem jährlichen Nettoeinkommen der Beamten auszugehen ist.
Dass diese Berechnung nur möglich wäre, wenn die Besoldung der Beamten bundeseinheitlich erfolgt, ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) nicht.
Hinsichtlich des Mietindexes folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) nicht, dass der Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung jährlich oder zweijährlich vorgelegt werden muss, um die Unterkunftskosten berechnen zu können.
Auszugehen ist zwar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O. S. 322) von der für 1993 ermittelten Durchschnittsmiete in den alten Bundesländern von 9, 53 DM je qm.
Soweit geltend gemacht wird, es wäre widersprüchlich, auf der Einkommensseite auf eine Berechnung nach den landesrechtlichen Vorschriften abzustellen, die Bedarfsseite aber weiterhin bundeseinheitlich - allerdings nur für das bisherige Bundesgebiet - zu bemessen, auch die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene einheitliche und pauschale Absetzung eines Kirchensteuersatzes von 8 % sei überholt, da nach Artikel 1 Nr. 71 des 3. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) auf Grund des darin geänderten § 133 SGB III bei pauschalierenden Berechnungen vom Leistungsentgelt ab dem 01.01.2005 nicht mehr der Kirchensteuerabzug anzusetzen sei, erscheint es in der Tat misslich, dass die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) einerseits nicht befristet ist, andererseits den Dienstherren und den Verwaltungsgerichten dadurch auf Dauer vorgegeben wird, wie die ergänzenden Leistungen an Beamte mit drei und mehr zu berücksichtigenden Kindern im Einzelnen zu berechnen sind, auch wenn diverse Berechnungsschritte vor dem Hintergrund sich verändernder Umstände nicht mehr vollständig plausibel erscheinen.
Deshalb ist es in einem Verfahren, das lediglich der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vollstreckungsanordnung dient, müßig, sich mit der Sinnhaftigkeit aller zu beachtenden Berechnungsschritte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) zu befassen.
Das Verwaltungsgericht wendet bei dem Leistungsausspruch kein Gesetz an, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, sondern führt lediglich die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.11.1998 (a. a. O.) aus.
Weisen die dem Beamten für sein drittes und jedes weitere Kind gewährten Zuschläge nicht einmal einen Abstand von 15 v.H. zum sozialhilferechtlichen Gesamtbedarf auf, so hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten (BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, a.a.O. S. 322; BVerwG…, Urteil vom 17.06.2004, a.a.O. S. 14).
Mangels einer gesetzlichen Grundlage kann sich der Kläger auch insofern nur auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 24.11.1998 (a. a. O.) berufen.
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O.) folgt, dass eine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes wegen unzureichender Alimentation nur erforderlich ist, "soweit der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation zeitnah gerichtlich geltend gemacht worden ist" (…a. a. O. S. 331).
Aus diesen Erwägungen heraus hat ein Beamter die Obliegenheit, seine Ansprüche auf amtsangemessene Alimentierung zeitnah, das heißt durch Klage oder Widerspruch während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.1990, BVerfGE 81, 363 /385; Beschl. v. 24.11.1998, BVerfGE 99, 300 /330;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.6.2001 - BVerwG 2 C 48.00 - BVerwGE 114, 350 /352).
Nach Ansicht des erkennenden Gerichts sind diese Überlegungen aber auch auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen, in der Zahlungsansprüche unter Berufung auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Ziffer 2, zweiter Teil der Entscheidungsformel gemäß Beschluß vom 24.11.1998, BVerfGE 99, 300 /304 = BGBl. 1999 I, S. 371) in der Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17.6.2004 ( BVerwG 2 C 34.02 , DVBl. 2004, 1416) geltend gemacht werden.
der Gründe des BVerfG-Beschlusses vom 24.11.1998 ( BVerfGE 99, 300 /322 f.) stellt "komplexe Anforderungen" (…so BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, aaO., S. 1418).
Das erkennende Gericht vermag sich aus diesen Erwägungen heraus auch nicht der Auffassung anzuschließen, angesichts der Formulierung der Vollstreckungsanordnung vom 24.11.1998 und der hierzu in Abschnitt E der Beschlußbegründung gegebenen Erläuterungen (BVerfGE 99, 300 /332) habe ein Beamter darauf vertrauen dürfen, der Dienstherr werde seiner durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Pflicht zur Zahlung von familienbezogenen Gehaltsbestandteilen in verfassungsgemäßer Höhe genügen; eine mangelnde zeitnahe Geltendmachung könne einem Beamten daher bis zur Grenze der Verjährung nicht entgegengehalten werden.
Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 24.11.1998 ( BVerfGE 99, 300 /313) bei der Prüfung der Zulässigkeit der Richtervorlage bereits nur als "nicht offensichtlich unhaltbar" erklärt, hat aber insbesondere später (…aaO., S. 330) ohne jede weitere Ausführung ("Hieran wird festgehalten.") die Auffassung aus dem Beschluß vom 22.3.1990 bestätigt, eine rückwirkende Korrektur des Verfassungsverstoßes sei nur für diejenigen Beamten notwendig, die ihre Ansprüche zeitnah, also während des laufenden Kalenderjahres, gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hätten.
Zum anderen folgt aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998 (a. a. O. S. 332), dass die Fachgerichte nur dann befugt sind, familienbezogene Gehaltsbestandteile zuzusprechen, wenn der Gesetzgeber seine Verpflichtung zur Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage nicht erfüllt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1058/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
Nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichts dürfen es Kläger bei unbezifferten Klageanträgen belassen, wenn sie Ansprüche auf höhere Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, erheben.Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der Vollstreckungsanordnung des BVerfG nach § 35 BVerfGG im Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, Entscheidungsformel zu 2., zweiter Teil, juris (im Folgenden: Vollstreckungsanordnung).
Für die Annahme des Beklagten, ab einer bestimmten Besoldungsgruppe dürfe der so zu berechnende Betrag systematisch unterschritten werden, bietet der Beschluss des BVerfG vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, keinen Anhaltspunkt.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, Rn. 43 und 62.
Dieser Betrag liegt um monatlich 40, 17 EUR (für das Jahr 2009 insgesamt um 482, 04 EUR) unterhalb des um 15 % erhöhten sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs ("15 v. H.-Betrag"), vgl. zu dem verfassungsgebotenen Unterschied zwischen der der Sozialhilfe obliegenden Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs und dem dem Beamten und seiner Familie geschuldeten Unterhalt: BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998- 2 BvL 26/91 u.a. -, unter C. III. 3., juris, Rn. 57, von 430, 45 EUR.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, Rn. 58.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, Rn. 58.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -, juris, Rn. 1 und 58.
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Zu diesem Kernbestand von Strukturprinzipien gehören unter anderem der Grundsatz der Hauptberuflichkeit (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 55, 207 ; 71, 39 ) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 106, 225 ). - BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 8/07
Alimentation kinderreicher Beamter und Richter
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 6173/14
Verdienen Richter mit vielen Kindern zu wenig?
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 7038/15
Verdienen Richter mit vielen Kindern zu wenig?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1058/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1059/15
Anspruch auf Zahlung weiterer Familienzuschläge; Zusätzliche Alimentation für …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 4913/14
Verdienen Richter mit vielen Kindern zu wenig?
- OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 30/06
Alimentation kinderreicher Beamter und Richter
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 3895/12
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05
Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09
DO-Angestellter - Alimentationsdefizit
- VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Beamtenbesoldung in Hessen
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
- VGH Bayern, 24.05.2018 - 14 B 15.2254
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 35.17
Basistarif; Energiekosten; Familienzuschlag drittes Kind; Kinder bis zur …
- BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16
115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit; …
- BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 811/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06
Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12 …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1061/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- VG Braunschweig, 03.04.2014 - 7 A 219/12
Alimentation; angemessene Alimentation; Beamtenbesoldung; Niedersachsen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 1 A 402/08
Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf einen erhöhten Familienzuschlag nach Maßgabe …
- BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05
Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17
Alimentation, amtsangemessene
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 26.09
Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 76/17
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 28.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung höherer Familienzuschläge im Hinblick auf ein …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1060/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- VG Oldenburg, 08.11.2006 - 6 A 330/05
Alimentation; Antragserfordernis; Beamtenfamilie; Beamter; Bedarfsberechnung; …
- VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 3674/04
Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 833/08
Unbezifferter Klageantrag im Falle von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 37.09
Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 10.10
Anspruch auf eine gesetzlich nicht vorgesehene erhöhte Besoldung zur Deckung des …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 31.09
Anspruch eines Beamten auf verfassungswidrig nicht vorgesehene Besoldung im …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 11.10
Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 6.10
Anspruch auf eine gesetzlich nicht vorgesehene erhöhte Besoldung zur Deckung des …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 48.09
Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 49.09
Verhältnis von Dienstleistungspflicht des Beamten und Alimentationspflicht des …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 38.09
Anspruch eines Zollamtmanns gegen seinen Dienstherrn auf erhöhte Besoldung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1059/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 36.09
Anspruch eines Zollbetriebsinspektors auf erhöhte Besoldung zur Deckung des …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03
Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 35.09
Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines …
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 1 A 2180/07
Voraussetzugnen eines Anspruchs kinderreicher Beamter und Richter auf …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
- VG Ansbach, 19.10.2010 - AN 1 K 08. 02044
BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 1 A 30/07
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten …
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15
Alimentation, amtsangemessene
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 908/08
Anspruch auf Gewährung höherer kinderbezogener Anteile im Familienzuschlag für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 802/08
Anspruch eines im Dienst der Deutschen Telekom AG stehenden Beamten auf Gewährung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3433/05
Anspruch auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags als Besoldungstatbestand; …
- BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 21.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 904/08
Anspruch eines Postoberinspektors auf erhöhte familienbezogene Besoldung …
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 28.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10
Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06
Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 42.08
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 4 B 33.12
Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in Berlin …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 27.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
- BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04
Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt; …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 3224/04
Beamte in NRW beim Gehalt "abgekoppelt"
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; …
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 30.08
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 12 A 369/99
Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 15 Sa 2258/15
Hungerlohn als sittenwidriger Lohn
- BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 137/06
Zur Amtsangemessenheit der Alimentation einer Richterin der Besoldungsgruppe R 2 …
- VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 1852/01
Besoldung; Familienzuschlag; Entscheidung durch Fachgerichte
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 2443/04
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 4083/04
Beamtenbesoldung - Entfall des Urlaubsgeldes
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 2366/06
Beamtenbesoldung - Urlaubsgeld - Entfall der Sonderzahlung
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16
Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2; …
- VG Köln, 14.09.2022 - 3 K 6173/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- VG Köln, 22.08.2005 - 3 K 6958/02
Anspruch eines Richters auf Nachzahlung des Familienzuschlages für das dritte und …
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13
Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01
Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur …
- BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
§ 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung …
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03
Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00
Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch …
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 16/05
Alimentationsrechtlicher Bedarf; amtsangemessene Alimentation; Besoldung; …
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 40.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
- VG Göttingen, 20.03.2007 - 3 A 289/05
Alimentation; Amtsangemessenheit; Angemessenheit; Beamter; Besoldung; Familie; …
- VG Münster, 20.02.2007 - 4 K 2502/05
Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten …
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2008 - 1 K 1945/08
Familienzuschlag, Kind, Zugang, Beweis, Nachweis, zeitnahe Geltendmachung, …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
- BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der …
- OVG Sachsen, 24.03.2010 - 2 A 725/08
Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von über die gesetzlich vorgesehene …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2003 - 1 A 2430/01
Voraussetzungen des besoldungsrechtlichen Anspruchs eines alleinerziehenden …
- VG Göttingen, 12.12.2006 - 3 A 308/05
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder von Beamten
- VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 69/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
- VG Arnsberg, 14.03.2008 - 2 K 664/04
Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an einen Beamten; Absenkung einer …
- VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 4057/05
Familienzuschlag, Kinder, 1999
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04
Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 2677/06
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als gesetzlich festgelegten …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 46.00
Anspruch kinderreicher Beamter auf Nachzahlung von Besoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 1 A 1208/06
Einführung einer Kostendämpfungspauschale hinsichtlich Beihilfeleistungen an …
- BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 10039/05
Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 247.23
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1180/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10516/07
Kein Anspruch auf Besoldungsanpassung entsprechend dem Ergebnis von …
- VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 4994/03
Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 3529/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 328/14
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14
Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Zur Berechnung des Anspruches auf höhere kinderbezogene Dienstbezüge nach der …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
Abkoppelung von der Einkommensentwicklung; Unteralimentation; Wegfall der …
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1063/07
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- VG Gelsenkirchen, 13.02.2007 - 12 K 3944/05
Erhöhter Familienzuschlag für kinderreiche Beamte und Richter
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 4 B 34.12
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Amtsangemessenheit der Alimentation …
- OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; …
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 - 13 K 5733/05
Besoldung, Familienzuschlag, Beamte A4, Frau
- VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00
- VG Frankfurt/Oder, 13.09.2018 - 2 K 1632/15
Verfassungswidrige Unteralimentierung der Richter durch Altersteilzeit im sog. …
- VG Berlin, 06.11.2012 - 28 K 5.12
Berliner Richterbesoldung ist amtsangemessen
- OVG Saarland, 23.03.2007 - 1 R 28/06
Amtsangemessene Alimentierung kinderreicher Beamter
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 47.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 329/14
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 22.06.2007 - 13 K 4386/05
Besoldung, verfassungskonforme Alimentation, Familienzuschlag, Beamter mit drei …
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 9.01
Antrag auf Gewährung einer höheren als im Gesetz vorgesehenen Besoldung eines …
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 245.23
Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig
- OVG Bremen, 06.02.2008 - 2 A 391/05
Alimentation; Familienzuschlag; Gesetzesvorbehalt
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 17.01
Durchführung eines beamtenrechtlichen Verfahrens; Verfassungsrechtlicher Anspruch …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 8.01
Anspruch auf Nachzahlung der monatlichen Erhöhungsbeträge
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 45.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 50.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 53.00
Antrag eines Beamten auf Gewährung einer höheren als der im Gesetz vorgesehenen …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 68.00
Beamtenbesoldung - Nachzahlung kinderbezogener Gehaltsbestandteile für die …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 64.00
Zeitnahe Einlegung eines Widerspruchs als Voraussetzung des mit allgemeiner …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 67.00
Zeitnahe Einlegung eines Widerspruchs als Voraussetzung des mit allgemeiner …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 66.00
Zeitnahe Einlegung eines Widerspruchs als Voraussetzung des mit allgemeiner …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 62.00
Anspruch auf amtsangemessene Besoldung nach Vorgabe des Bundesverfassunsgerichts …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 63.00
Anspruch auf Nachzahlung kinderbezogener Gehaltsbestandteile - Alimentierung von …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 51.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 65.00
Zeitnahe Einlegung eines Widerspruchs als Voraussetzung des mit allgemeiner …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 54.00
Anspruch auf Nachzahlung infolge der Erhöhung der Besoldung - Verfassungswidrige …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15
Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 4 S 725/06
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter in Baden-Württemberg verfassungsgemäß
- VG Münster, 04.05.2007 - 4 K 2335/05
Voraussetzungen für Familienzuschlagszahlungen für kinderreiche Familien; …
- VG Münster, 20.02.2007 - 4 K 3713/04
Anspruch eines Beamten auf Zahlung erhöhter familienbezogener …
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 40.00
Nachzahlung kinderbezogener Gehaltsbestandteile nach dem BVAnpG 99 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 3 A 736/09
Anspruchsbegehren eines Beamten auf Zahlung von Urlaubsgeld; Grundsatz der …
- VG Gelsenkirchen, 04.03.2009 - 1 K 3422/08
Familienzuschlag, drittes Kind, zeitnahe Geltendmachung
- LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 Sa 1120/08
Dienstordnungsangestellte, Gleichstellung mit Beamten, Erhöhter Familienzuschlag …
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 52.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 59.00
Antrag auf Gewährung einer höheren als der im Gesetz vorgesehenen Besoldung - …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 57.00
Antrag eines Beamten auf Gewährung einer höheren als der im Gesetz vorgesehenen …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 55.00
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation - Besoldung der Beamten mit drei oder …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 49.00
Antrag auf Gewährung einer höheren als der im Gesetz vorgesehenen Besoldung - …
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 56.00
Antrag auf Gewährung einer höheren als der im Gesetz vorgesehenen Besoldung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4753/00
Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 206/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Berlin, 06.03.2007 - 28 A 72.06
Gewährung eines höheren Familienzuschlags für ein drittes Kind rückwirkend für …
- VG Mainz, 21.11.2005 - 6 K 185/05
Alimentierung kinderreicher Beamter
- VG Hamburg, 22.06.2005 - 10 K 6262/04
Kein Anspruch auf Familienzuschlag für ein drittes Kind mangels zeitnaher …
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- VG Regensburg, 05.12.2002 - RN 1 K 02.1328
Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten hinsichtlich einer …
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 140/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- VG Berlin, 26.10.2012 - 26 K 30.11
Auch Besoldung der Berliner Beamten ist amtsangemessen
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 2843/06
Amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit drei und mehr Kindern der …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
- VG Düsseldorf, 17.08.2023 - 26 K 5912/22
AlimentationsanpassungsG NRW: Beamter, der zusätzliche Besoldung verlangt, muss …
- BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen
- VG Arnsberg, 30.11.2006 - 5 K 1116/04
Kinderreiche Beamte bekommen mehr Geld
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
- VG Arnsberg, 09.11.2007 - 5 K 2843/06
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags für das …
- VG Arnsberg, 07.12.2006 - 5 K 1450/05
Kinderreiche Beamte bekommen mehr Geld
- VG Arnsberg, 07.12.2006 - 5 K 1516/05
Anspruch eines kinderreichen Beamten auf Zahlung eines höheren als gesetzlich …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 216/09
Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die …
- VG Saarlouis, 29.05.2009 - 3 K 113/09
Geltendmachung eines Anspruchs auf höheren Familienzuschlag
- OVG Bremen, 06.02.2008 - 2 A 392/05
Alimentation; Familienzuschlag; Gesetzesvorbehalt
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06
Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 791/06
Anspruch eines Beamten der Besoldungsgruppe A 9 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 903/06
Anspruch eines Beamten der Besoldungsgruppe A 8 auf Zahlung eines höheren als …
- VG Arnsberg, 07.12.2006 - 5 K 1549/05
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als gesetzlich festgelegten …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 83/14
Richterbesoldung - Alimentationspflicht; Amtsangemessene Alimentation; …
- VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9 …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 7791/06
- OVG Niedersachsen, 27.06.2006 - 5 LC 260/04
Darlegungsanforderungen eines Beamten bezüglich seiner Familie während eines …
- OVG Bremen, 21.06.2004 - 2 A 54/03
Zählkind; Familienzuschlag
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00
Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung; …
- VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 255.09
Richterbesoldung in Berlin noch verfassungsgemäß
- VG Arnsberg, 07.12.2006 - 5 K 1516/06
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00
"Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 155/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern
- VG Münster, 20.06.2006 - 4 K 2446/05
Streit um die Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags für das dritte Kind eines …
- VG Münster, 15.11.2005 - 4 K 946/00
Bewilligung erhöhter familienbezogener Gehaltsbestandteile im Ortszuschlag ab dem …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 208/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 - 13 K 465/04
Besoldungsrecht
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 - 13 K 783/05
Erhöhung des Familienzuschlags
- VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.09.2005 - RVG 4a/03
Pfarrerdienstrecht, Alimentationsgrundsatz
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 6.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 207/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Düsseldorf, 27.12.2007 - 13 K 1844/07
Familienzuschlag
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 K 3826/06
Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 …
- VG Aachen, 15.11.2007 - 1 K 1864/02
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 …
- VG Köln, 26.03.2002 - 3 K 2709/01
Ausgestaltung des Anspruchs einer in das Beamtenverhältnis auf Probe benannten …
- VG Düsseldorf, 28.12.2007 - 13 K 4230/06
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich nach § 1 Abs. …
- VG Düsseldorf, 08.08.2007 - 13 K 2530/05
A 8 2000 - 2001 4 Kinder, A 9 2001 - 2006 4 Kinder
- VG Düsseldorf, 26.07.2007 - 13 K 4646/06
Beamte, Alimentation, kinderreich, Familienzuschlag
- VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 13 K 929/05
- VG Berlin, 24.10.2006 - 28 A 312.05
Mehr Gehalt für kinderreiche Beamte
- VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 13 K 1059/07
A 9g - 2003, A 10 - 2003-2006; A 11 - 2006, 3 Kinder, Vorverfahren, Verjährung
- VG Berlin, 04.06.2007 - 28 A 125.05
Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung des kindbezogenen Familienzuschlages
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 - 13 K 5118/05
Besoldung, Familienzuschlag, amtsangemessen Alimentation, kinderreich, Beamte, …
- VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 13 K 4186/06
A 12, 3-4 Kinder, 2002-2004
- VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 13 K 2848/06
- VG Düsseldorf, 31.08.2007 - 13 K 4042/05
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2007 - 1 K 249/06
Familienzuschlag, Besoldung, Alimentation, Kind, Vollstreckungsanordnung
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2007 - 1 K 2909/06
Besoldung, Alimentation, Kind, Familienzuschlag, Antragserfordernis
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04
Familienzuschlag
- VG Stuttgart, 13.07.2005 - 17 K 448/05
Kein Anspruch auf Nachzahlung von Beamtenbezügen bei nicht zeitnaher …
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2002 - 1 K 5443/00
Einstellung, Teilzeit, Lehrer
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 246.23
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16
Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren; …
- BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08
Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der …
- BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05
Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem …
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
Kein Wiederaufgreifen des Verfahrens und keine Aufhebung eines Verwaltungsaktes …
- BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer; …
- VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 13 K 578/04
Besoldung, verfassungskonforme Alimentation, Familienzuschlag, Beamter mit drei …
- VG Arnsberg, 30.11.2006 - 5 K 415/05
Kinderreiche Beamte bekommen mehr Geld
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05
Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt
- VG Münster, 12.10.2005 - 4 K 1530/00
Erhöhung der Stufen des Ortszuschlags ab dem dritten Kind für einen Beamten der …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 143/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von …
- OVG Saarland, 23.03.2007 - 1 R 25/06
Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamter
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Gießen, 22.07.2015 - 5 K 1802/13
Reform der Professorenbesoldung in Hessen
- OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02
Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 128.23
Beamtenbesoldung: Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017
- VG Düsseldorf, 22.02.2019 - 26 K 1609/16
Amtsangemessene Alimentation, Besoldungsgruppe A 10, Besoldungsgruppe A 11, …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 5747/13
- BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02
Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu …
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen
- VG Berlin, 16.11.2023 - 26 K 134.22
Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 758/15
Besoldungsrechtliche Zuordnung des Dienstortes eines Beamten
- VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Lüneburg, 18.12.2003 - 1 A 114/02
Amtsangemessene Alimentation; Besoldungsbezüge; Dienst- und Versorgungsbezüge; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2002 - 2 A 10552/02
- VG Halle, 08.11.2017 - 5 A 431/16
Beamtenbesoldung; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 111/16
Amtsangemessene Alimentation
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. …
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 142/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12
Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin und das europarechtliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 10 A 10502/08
Amtsangemessene Bezüge kinderreicher Versorgungsempfänger
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 141/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896
Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen …
- BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11
Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei …
- OVG Niedersachsen, 24.07.2009 - 5 LA 160/07
Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eines Beamten im Hinblick auf die Höhe …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 1 A 1927/05
Geltendmachung eines erweiterten Anspruchs auf Zahlung eines Familienzuschlags …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1761/08
Zeitnahe Geltendmachung eines in die Zukunft gerichteten Antrags auf erhöhte …
- ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07
Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages …
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Arnsberg, 30.11.2006 - 5 K 422/05
Zahlung eines höheren als gesetzlich festgelegten Familienzuschlags für …
- VG Arnsberg, 30.11.2006 - 5 K 420/05
Zahlung eines höheren als gesetzlich festgelegten Familienzuschlags kinderreicher …
- VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13
Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
Besoldung kinderreicher Beamter der Besoldungsgruppe A 15 BBesO; Familienzuschlag …
- VG Darmstadt, 24.11.2006 - 5 E 2168/05
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 12 S 1431/19
Ehe- und kinderbezogener Familienzuschlag als Einkommensbestandteil
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in …
- BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08
Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares …
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03
Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 1/04
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob eine Regelung …
- OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
Alimentation, amtsangemessene; Berechnungsmethode; Mehrbedarf; Nettoeinkommen; …
- VG Lüneburg, 30.04.2009 - 1 A 300/05
Alimentation amtsangemessene; Einkommensentwicklung - Abkoppelung; Klageänderung; …
- VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 1 K 463/08
Familienzuschlag, Kind
- VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 1 K 3047/07
Familienzuschlag, Kind, Geltendmachung, zeitnah
- BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07
Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen …
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 1 K 3675/22
Nachzahlung; kinderreiche Familien; Familienzuwachs; Rüge; rechtzeitige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - 1 L 3/18
Zuerkennung einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 156/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 1634/05
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung des Urlaubsgeldgesetzes durch ein …
- OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 27/06
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei oder mehr Kindern; Jahre 2004 - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 29.12
Angemessenheit der Alimentation eines Feuerwehrbeamten des Landes Berlin in den …
- BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 29.10
Nicht ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen des Klägers …
- VG Gelsenkirchen, 20.10.2008 - 1 K 2421/08
Familienzuschlag, Kind
- VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
- VG Düsseldorf, 03.08.2007 - 13 K 2755/05
Anspruch eines Zolloberamtsrats auf Gewährung eines erhöhten Familienzuschlags; …
- BVerwG, 29.05.2007 - 2 B 3.07
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels …
- VG Köln, 21.04.2005 - 15 K 6078/03
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer weitergehenden …
- OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 72/03
Kinderbezogener Besoldungsbestandteil; Inhalt des Antrags
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 9.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 7.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung
- VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 114.10
Höhe der Besoldung eines Berliner Richters der Besoldungsgruppe R 1
- VG Münster, 25.01.2007 - 11 K 1176/04
Anspruch des Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten …
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitszeitverlängerung für Beamte
- BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
Nicht ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen des Klägers …
- VGH Bayern, 23.03.2010 - 14 ZB 09.2224
Kein Verfahrensfehler bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kläger …
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 - 13 K 804/05
Besoldungsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 4 S 1132/04
Zur Vereinbarkeit der Absenkung jährlicher Sonderzuwendungen mit allgemeinen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 10 A 10341/00
- BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2018 - 1 L 71/18
Berufungszulassung zur Klärung der Frage der (Wieder-)Anwendung des 20 …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09
Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen …
- VGH Hessen, 27.01.2022 - 1 A 2704/20
Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung in Hessen
- VG Münster, 04.03.2008 - 4 K 1446/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 10 A 10925/07
Zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche familienbezogene …
- VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04
Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …
- OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 30/06
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 5254/02
Alimentation, amtsangemessene; Nachzahlung nach BBVAnpG 99; Widerspruch; Drittes …
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 129.23
Beamtenbesoldung: Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017
- BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 273/14
Amtsangemessene Alimentation (Besoldungsniveau 2013 - A11) - …
- BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12
Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches …
- VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
- VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 287/03
Konkrete Normenkontrolle: Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften durch …
- BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01
Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 157.23
Beamtenbesoldung: Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017
- VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 2704/20
Verstoß der Besoldung von Professoren gegen das Alimentationsprinzip
- VG Arnsberg, 23.04.2015 - 13 K 1797/13
- VG Münster, 13.04.2011 - 4 K 16/10
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten …
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche …
- VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 06.03608
Verjährung von Besoldungsansprüchen; Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände …
- VG Arnsberg, 07.09.2004 - 2 K 3298/02
Ausgestaltung des Besoldungsanspruchs eines Beamten mit kinderreicher Familie …
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 8.02
Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur …
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2297/18
Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- VG Berlin, 20.06.2007 - 28 A 177.05
Beamtenbesoldung: familienbezogenen Gehaltsbestandteile; Berechnung des …
- VG Berlin, 19.06.2007 - 28 A 131.05
Anspruch des kinderreichen Beamten auf kindbezogene Zuschläge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03
Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 2043/22
Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand
- VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07
Vereinbarkeit der W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99
Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- VG Regensburg, 05.12.2002 - RO 1 K 02.1840
Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten hinsichtlich einer …
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 4 S 634/00
Aufsteigen in Grundgehaltsstufen - Neuregelung - fehlende Übergangsregelung
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 19.12.2001 - VK 12/99
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 19.12.2001 - VK 12/99
- OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 333/14
Verfassungsmäßigkeit der W 3-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07
Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden …
- VG Berlin, 20.06.2007 - 28 A 115.05
Nachzahlungsanspruch eines Beamten mit mehr als 2 Kindern
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06
Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. …
- BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
NZB: Verfahrensfehler durch Sachurteil, Übergehen von Sachanträgen
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.1273
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 29.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren kinderbezogenen Anteils im …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 30.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren kinderbezogenen Anteils im …
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 4 S 1533/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10723/07
Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 54.07
Grundsätzliche Bedeutung von Verfahren betreffend die Zahlung des erhöhten …
- VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 50/04
Beamte; Kürzung der Sonderzuwendung - Weihnachts- und Urlaubsgeld - …
- VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14
Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit
- OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 90/08
Ausgleich für Zuvielarbeit des Feuerwehrbeamten
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 33.07
Zulassung der Revision in Bezug auf den im Tenor genannten Teil des …
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 BV 03.2888
Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01
Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 3 B 167/14
Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07
Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für …
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02
Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 32.07
Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags auf der Grundlage einer …
- VG Arnsberg, 23.04.2015 - 13 K 1800/13
- BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08
Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 19.07
Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags; …
- BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen …
- BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R
Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers
- BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R
Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 1 K 4610/21
Nachzahlung; kinderreiche Familien; Familienzuschlag; Rüge; rechtzeitige …
- VG Arnsberg, 23.04.2015 - 13 K 1799/13
- VG Düsseldorf, 19.04.2013 - 13 K 5357/12
Diskriminierung; Alter; Besoldungsdienstalter
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 2 A 10167/01
Streit über die Rechtmäßigkeit der Verminderung einer Versorgungsanpassung zum …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw. …
- VG Köln, 07.12.2006 - 15 K 2247/05
Sonderzahlung Pensionäre
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06
Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 458/01
Anspruch eines verheirateten Beamten mit fünf Kindern auf Erhöhung der gewährten …
- BFH, 11.02.2002 - VIII B 139/01
Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 1996
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 280/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A7 - Alimentationspflicht; …
- VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 2736/08
Zahlung eines höheren als eines gesetzlich festgelegten Familienzuschlag für …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; …
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 63.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 89.07
Verurteilung zur Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags auf der Grundlage einer …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2007 - 4 S 1927/05
Zeitnahe Geltendmachung eines Anspruchs auf höheren Familienzuschlag
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05
Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz …
- VG Arnsberg, 23.04.2015 - 13 K 1798/13
- BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12
Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches …
- VGH Bayern, 14.12.2012 - 3 BV 08.2224
Beamtenrecht Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 55.07
Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags; …
- VG Cottbus, 13.09.2022 - 9 K 2091/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 4.13
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 35.12
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 2540/07
Familienzulage des Kantons Thurgau (Schweiz) als dem deutschen Kindergeld …
- VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 26 K 6021/04
Ausgestaltung der Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur …
- VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 26 K 2609/04
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte des Landes NRW im Jahre 2003 nach …
- VG Berlin, 01.12.2004 - 7 A 108.04
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter und Beamte des höheren Dienstes …
- BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
Verfassungswidrigkeit einer Besoldungsnorm - Verfassungsrechtlich gebotene …
- BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96
Kein Anspruch auf Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
Auslandsmietzuschuss als Einkommen
- VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08
Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 114.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 858/12
Soldatenbesoldung - Einstufung in höchste Grundgehaltsstufe wegen …
- VG Köln, 14.01.2011 - 1 K 5910/05
Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten in allen Formen; …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 52.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- OVG Saarland, 11.07.2003 - 1 Q 41/03
Kinderbezogener Familienzuschlag; anspruchsberechtigter Personenkreis
- BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 4.12
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …
- BVerwG, 02.06.2010 - 2 C 33.09
Anspruch eines Beamten auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2007 - 4 S 2380/05
Beamter; zeitnahe Geltendmachung des Anspruch auf höhere familienbezogene …
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 24/04 R
Ermessensausübung der Kassenärztlichen Vereinigung in § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X
- VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 10 K 6277/97
- VG Koblenz, 07.10.2015 - 2 K 33/15
Amtsangemessenheit der Alimentation der Bundesfeuerwehrbeamten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 1 A 876/08
Notwendigkeit einer vorherigen Geltendmachung eines Alimentationsdefizits …
- VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.1584
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten …
- BFH, 28.05.2009 - III B 30/08
Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - Berücksichtigung des …
- VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
- BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 116.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 115.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 82.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- VG Minden, 22.11.2006 - 4 K 2897/05
Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung höherer kinderbezogener Besoldung; …
- VG Köln, 23.03.2006 - 15 K 719/05
- VG Lüneburg, 24.09.2003 - 1 A 370/01
Amtsangemessene Alimentation; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz; Fürsorgepflicht
- BVerwG, 25.09.2002 - 2 C 1.98
Erklärung eines Rechtsstreits für in der Hauptsache als erledigt
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den Wegfall …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2000 - 2 A 10831/00
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 4 B 7.21
Sonderzahlung 2008; Aufstockungsbetrag; Steuermehreinnahmen; Gebot zeitnaher …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 5.13
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
Anspruch der Landesbeamten auf Nachtzahlung von Bezügen wegen abweichenden …
- OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
Kinderbezogene Leistungen, Besoldung, Vollstreckungsanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12
Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1 …
- VG Neustadt, 26.09.2012 - 1 K 463/12
Berücksichtigung von Einrechnungszeiten bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
- VGH Hessen, 03.09.2008 - 1 UE 1394/07
Versetzung in den Ruhestand - Versetzung in den Ruhestand
- VG Minden, 22.11.2006 - 4 K 2889/05
Beamtenbesoldungsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Nachzahlung von …
- VG Köln, 23.03.2006 - 15 K 1212/05
- VG Minden, 06.07.2005 - 4 K 3901/03
Besoldungsansprüche über die gesetzlich vorgesehenen Beträge aufgrund der Anzahl …
- VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 26 K 3098/04
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bzgl. der Vereinbarkeit der §§ 6 …
- VG Stade, 26.05.2003 - 3 A 1391/02
Alimentation; Aufhebungsermessen; Beamter; Besoldung; Bestandskraft; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2003 - 10 A 10082/03
Beamter, Versorgung, Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, …
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 762/01
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; Beamter; Beschwer; Besoldung; …
- VG Arnsberg, 17.07.2002 - 2 K 1167/00
- VG Düsseldorf, 09.07.2002 - 26 K 4272/00
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines verheirateten Oberamtsrats mit …
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2566/94
Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 5 oder des Prinzips der Vorsorgefreiheit durch …
- VG Ansbach, 25.01.2001 - AN 17 K 00.01445
Umfang der Rückwirkung bei beamtenrechtlichen Nachzahlungsansprüchen im Falle …
- VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
Bundesbesoldungsgesetz maßgeblich für Höhe der Unterhaltsbeihilfe eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 10 A 10132/11
Erhöhung des Mindestruhegehalts um einen Kindererziehungszuschlag
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.1925
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; keine zeitnahe Geltendmachung; …
- VG Düsseldorf, 20.09.2010 - 13 K 1225/10
Besoldung Versorgung kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag Kindergeld …
- VGH Bayern, 10.02.2010 - 3 ZB 08.440
Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2009 - 10 A 10170/09
Anwendungsbereich des BBesG § 40 Abs 5; Anwendbarkeit auch bei geringerem …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 119.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 96.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 67.07
Beachtung der verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 70.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 04.05.2004 - RVG 1/00
Kirchenbeamte, Besoldung
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 72/10
Altersdiskriminierung durch § 28 BBesG -Besoldungsdienstalter
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 99.07
Erstattung beihilfefähige Aufwendungen eines Sonderschullehrers - Kürzung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 50.07
Vereinbarkeit einer durch eine landesrechtliche Beihilfeverordnung normierten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 98.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 60.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 53.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 74.07
Gesetzesbindung der Besoldung als ein hergebrachter Grundsatz des …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 118.07
Anspruch eines Sonderschullehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06
Kostendämpfungspauschale
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 2 A 10135/06
Zum kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag nach § 40 Abs 2 S 1 BBesG - …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 64/10
Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Besoldungsdienstalter
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 65/10
Nachträgliche höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Alimentationsprinzip; Amtsangemessenheit; …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 86.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 97.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen durch ein Mischsystem aus Eigenvorsorge …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 100.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BFH, 21.02.2007 - III B 35/05
Familienlastenausgleich 1995, 1996; Verfassungswidrigkeit
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1305/96
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die durch …
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 1 K 3376/22
Nachzahlung; kinderreiche Familien; Familienzuschlag; Rüge; rechtzeitige …
- VG Berlin, 25.10.2021 - 7 K 456.20
- VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162
Festsetzung von Versorgungsbezügen
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 4 S 416/17
Altersruhegeld für vorzeitig ausgeschiedene Beamte
- VG Berlin, 15.12.2015 - 28 K 175.15
Beihilferecht: Beihilfe für die Kosten der vollstationären Pflege einer …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung
- BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 6.12
Besserstellung der begrenzt dienstfähigen Beamten gegenüber den vorzeitig in den …
- VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
Besoldung - Alimentation; Kinderreicher Beamter/Richter; 115 %-Regel
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 117.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten um …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 72.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 101.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 65.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 102.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 106.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 68.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 83.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 62.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 64.07
Kürzung einer Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale - Geltung des Vorbehalts …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 95.07
Vereinbarkeit einer pauschalen Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten mit der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 87.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 81.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 73.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 94.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 69.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 92.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 61.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 89.07
Anspruch einer Oberstudienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 85.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen aufgrund eines Mischsystems aus …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 120.07
Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale - Regelung von …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 110.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 88.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 109.07
Verstoß der in § 12a Abs. 1 Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 80.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 77.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96
Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zusammenveranlagung; Ehegatten - Keine …
- VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15
Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 104.07
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verpflichtungsurteils hinsichtlich der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 78.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- OVG Sachsen, 25.06.2019 - 2 A 695/18
Strukturzulage; Alimentation
- OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17
Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3293/07
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 66.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 84.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 79.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VG Köln, 24.08.2016 - 3 K 2345/12
Anspruch eines Polizeibeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
Zuteilung von Dienstortstufen des Auswärtigen Amtes
- VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
- VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08
Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter
- VG Berlin, 16.11.2023 - 26 K 459.23
Berliner Richterbesoldung: Verfassungsmäßigkeit der familienbezogenen …
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 1 K 3419/22
Nachzahlung; kinderreiche Familien; Familienzuschlag; Rüge; rechtzeitige …
- VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
Zahlung einer Zulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - Beweislast; …
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.455
Gewährung eines Auslandszuschlages
- FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 103.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- OVG Niedersachsen, 26.02.2008 - 5 LA 48/07
Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation kinderreicher Soldaten; …
- VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - 1 A 3606/04
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile an einen Beamten; Umdeutung des …
- OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 2 U 54/21
Hinweisbeschluss zu OLG Brandenburg 2 U 54/21 v. 18.01.2022
- VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
Beihilfe für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe
- OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13
Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von …
- VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12
Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen …
- VGH Bayern, 31.03.2010 - 3 ZB 08.86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 1 A 3143/08
Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Freizeitausgleich für rechtswidrig …
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - I 7/05
Einkommensteuerbescheide der Familie eines Beamten i.R.d. Freistellung des …
- VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2006 - 1 L 90/06
Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit
- VG Köln, 18.08.2000 - 19 K 2507/99
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Richters am …
- OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe
- VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902
Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation
- OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 283/07
Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich
- BVerwG, 23.08.2001 - 2 B 14.01
Zur grundsätzlichen Bedeutung der gerichtlichen Klärung des Begriffs "der …
- VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 170/14
Besoldungsnieveau 2013 - C 3 - - Alimentationspflicht; Amtsangemessene …
- VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12
Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter …
- OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde …
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3826/09
Vorlage an Bundesverfassungsgericht wegen Kürzung der Sonderzulage für Beamte der …
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von PostPersRG § 10 Abs 1, …
- VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Beamtenrecht; familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit 4 …
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 128/08
Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 4 N 3.07
Bestehen einer Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 19 AL 78/06
Arbeitslosenversicherung
- VGH Hessen, 28.08.2006 - 1 UZ 1270/06
- VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
- LAG Baden-Württemberg, 03.12.2002 - 14 Sa 63/02
Arbeitsvertraglicher Verweis auf das Versorgungsrecht der Beamten - Anrechnung …
- OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 53/21
Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung oder Staatshaftung Verfassungswidrigkeit …
- VG Schleswig, 01.09.2016 - 11 A 244/14
Besoldung nach Erfahrungsstufen - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 276/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A 13 - Alimentationspflicht; …
- OVG Thüringen, 17.06.2013 - 2 ZKO 1050/10
Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Thüringen
- VG Köln, 15.12.2010 - 1 K 3288/07
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung bei Untersagung von Sportwetten; Maßgebliche …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3497/06
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08
Vollstreckungsanordnung des BVerfG vom 24.11.1998; nachträgliche Divergenz
- VG Münster, 11.04.2006 - 4 K 558/03
Anspruch eines Beamten auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung; Bezug des sog. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 6 A 1081/01
Nachzahlung von monatlichen Erhöhungsbeträgen an Kindergeld für einen …
- VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 1 K 2295/22
Nachzahlung kinderreiche Familien Familienzuschlag Rüge rechtzeitige …
- VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Festsetzung der Höhe des Einbehaltungssatzes bei Ehrensold eines ehrenamtlichen …
- VG Schleswig, 22.08.2016 - 11 A 583/14
Besoldung
- VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 100/15
Nichtbestehen eines Anspruchs auf Kostenerstattung hinsichtlich durchgeführter …
- VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen …
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 480/08
Mehrarbeit, Zuvielareit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Ausgleichsanspruch, …
- OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 23/06
- VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 2840/05
Anspruch auf einen höheren als den gesetzlich vorgegebenen Familienzuschlag von …
- OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 552/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
- VG Köln, 07.11.2016 - 3 K 7154/10
Anforderungen an die Bemessung amtsangemessener Dienst- und Versorgungsbezüge für …
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14
Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung
- VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
Europarechtliches Effektivitätsgebot und Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung …
- VG Köln, 03.01.2011 - 1 K 3505/07
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Betreibens des Gewerbes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 1 A 1993/09
Voraussetzungen der nachträglichen Ingangsetzung einer Rechtsmittelfrist; Einer …
- VG Minden, 30.10.2008 - 4 K 2803/07
Anspruch eines Brandmeisters auf Gewährung von am 18. Dezember 2006 beantragtem …
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 1529/07
Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, …
- VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 5649/05
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder
- VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag
- VG Gelsenkirchen, 29.09.2023 - 1 K 4283/21
Nachzahlung Familienzuschlag kinderbezogen Rüge Widerspruch zeitnahe …
- VGH Bayern, 27.11.2019 - 16a DS 19.1872
Höhe des vorläufigen Einbehalts von Dienstbezügen
- VG Düsseldorf, 18.08.2017 - 13 K 1308/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 252/01
Anforderung an die Bemessung des Kindergeldanspruches von Beamten; …
- VGH Bayern, 08.08.2011 - 3 ZB 08.2458
Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei …
- VG Freiburg, 11.11.2009 - 3 K 879/08
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Geltendmachung des …
- VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
Freizeitausgleich
- VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.12.2003 - VGH 4/99
Versorgung, Abschöpfung des Steuervorteils
- VG Minden, 20.08.2015 - 4 K 3719/12
- OVG Sachsen, 20.01.2011 - 2 A 627/08
Trennungsgeld, eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Stuttgart, 05.12.2007 - 3 K 4682/07
Alimentation kinderreicher Beamter; In-Sich-Beurlaubter Postbeamter
- VG Osnabrück, 24.04.2006 - 3 A 145/05
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beihilfe für bestimmte Arzneimittel.
- VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 945/04
- OVG Niedersachsen, 28.08.2003 - 2 LA 101/03
Amtsangemessene Alimentation; Berufungszulassung; ernstliche Zweifel; …
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
Voraussetzungen für den Nachzahlungsanspruch von Beamten mit mehr als zwei …
- VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1626/01
Alimentationsprinzip; Dienstbezüge; Einmalzahlung; Gestaltungsfreiheit; …
- VG Koblenz, 14.03.2000 - 6 K 3276/99
Begehren einer höheren Festsetzung des Altersteilzeitzuschlags; Ermittlung der …
- VG München, 20.02.2017 - M 21 K 15.902
Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung einer Soldatin
- VGH Bayern, 23.11.2015 - 3 BV 13.2587
Eingetragene Lebenspartnerschaft, Nachzahlung, Familienzuschlag, Haushaltsjahr, …
- VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 2692/13
Bundesbesoldungsgesetz maßgeblich für Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe eines …
- VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685
Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere …
- VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 125/10
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
- VG Minden, 30.10.2008 - 4 K 2800/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; Wöchentliche Höchstarbeitszeit …
- VG Düsseldorf, 19.03.2007 - 13 K 5326/06
Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz für die bei den …
- VG Arnsberg, 19.12.2006 - 5 K 2824/06
Zahlung eines erhöhten Familienzuschlages für das dritte Kind eines …
- VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 1362/05
Antrag; Antragstellung; Besoldung; Familienzuschlag; Kind; kinderbezogener …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - 6 A 1792/02
Anspruch auf einen höheren familienbezogenen Bezugsbestandteil
- VG Oldenburg, 31.10.2001 - 6 A 1088/00
Verringerte Erhöhung der allgemeinen Dienstbezügen; Überprüfung der gesetzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 12 A 367/99
- VG Würzburg, 18.05.2012 - W 3 K 11.139
Kindergeld für Geschwister; (keine) Anrechnung als Einkommen; Familienzuschlag …
- VG Osnabrück, 23.06.2004 - 3 A 214/02
Amtsangemessene Alimentation; Antrag vor Geburt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 6 A 2042/01
Anspruch eines Akademischen Direktors auf Nachzahlung von monatlichen …
- VG Oldenburg, 07.11.2002 - 6 A 804/01
Amtsangemessene Alimentation; angemessene Alimentation; Beamter; Erhöhungsbetrag; …
- VG Düsseldorf, 25.01.2002 - 26 K 4395/00
Anspruch auf (allgemeine) Erhöhung seiner Dienstbezüge unter Berücksichtigung des …
- VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12
Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter; …
- VG Minden, 04.11.2009 - 4 K 2121/09
Anspruch auf die Gewährung eines weiteren Familienzuschlages; Bekanntgabe eines …
- VG Münster, 17.02.2009 - 4 K 592/07
Anspruch eines in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzten …
- VGH Bayern, 25.08.2008 - 3 ZB 07.3052
Erhöhter Familienzuschlag für Beamte mit mehr als zwei Kindern; Verjährung
- VG Würzburg, 29.01.2008 - W 1 K 06.938
Alimentation kinderreicher Beamter; Vollstreckungsklausel des BVerfG; Verjährung; …
- VG Bremen, 28.06.2007 - 6 V 906/07
Dienstbefreiung aufgrund zuviel geleisteter Arbeit
- VG Aachen, 17.07.2006 - 1 K 2498/05
- VG Weimar, 21.02.2006 - 4 K 5500/04
Besoldung und Versorgung; Verfassungsrechtlich unbedenkliche Neuregelungen der …
- VG Köln, 22.12.2004 - 3 K 8910/02
Ausgestaltung des Besoldungsanspruchs eines Studienrats mit drei Kindern im …
- VG Arnsberg, 17.07.2002 - 2 K 2960/00
Anforderungen an das Vorliegen eines beamtenrechtlichen Nachzahlungsanspruchs auf …
- VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 2174/01
Besoldungs- und Versorgungsanpassung von Ruhestandsbeamten
- VG Minden, 13.03.2002 - 4 K 986/01
Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene Besoldung mit Rücksicht auf dritte und …
- VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01
Besoldung; Versorgung;Versorgungsrücklage
- VG Köln, 22.11.2000 - 3 K 4273/91
Besoldung von Beamten mit drei und mehr Kindern
- VG Düsseldorf, 06.01.2022 - 26 K 5693/21
- VG Gera, 19.04.2017 - 1 K 1433/14
Verfassungsmäßigkeit der C 2-Besoldung der Professoren in Thüringen
- OVG Sachsen, 29.12.2010 - 2 A 355/08
Familienbezogene Besoldungsleistungen, Vollstreckungsanordnung des BVerfG, …
- VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Ali …
- SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
- VG Köln, 26.06.2006 - 19 K 4187/05
- VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 1114/00
§ 14 a BBesG ist verfassungsgemäß
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.02.2007 - VK 5/06
- VG Bayreuth, 28.03.2003 - B 5 K 01.674
- VG Hamburg, 19.04.2001 - 16 VG 4422/00
- VG Trier, 02.04.2001 - 1 K 1026/00
Anspruch eines Professor im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz der …
- VG Würzburg, 19.07.2000 - W 9 K 00.36
- VG Augsburg, 22.04.2010 - Au 2 K 09.487
Vollstreckungsanordnung in Nr. 2 des Tenors des Beschlusses des …
- VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 06.41
Zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/Beamtinnen mit drei und mehr …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.02.2007 - VK 5/06
Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- DFR
Kindergeld an Ausländer
- Bundesverfassungsgericht
Ungleichbehandlung von Ausländern mit minderem Aufenthaltsstatus bei der Gewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 mit GG Art 3 Abs 1 unvereinbar - Frist für Gesetzgeber zur Regelung von noch nicht rechts- und bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren bis zum ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Umfang der Differenzierungsmöglichkeiten im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Abgrenzung begünstigter Personenkreise im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit; Verhältnis von Ungleichbehandlung und ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
BKGG § 1 Abs. 3 S. 1; SKWPG; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
D (A), Ausländer, Kindergeld, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kinderfreibetrag, Schutz von Ehe und Familie - Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; BKGG § 1 Abs. 3 Satz 1 idF d. 1. SKWPG Art. 5 Nr. 1
- rechtsportal.de
BKKG § 1 Abs. 3
Anspruch von aufenthaltsbefugten Ausländern auf Gewährung von Kindergeld - datenbank.nwb.de
Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Verfassungswidrige Kinder- und Erziehungsgeldregelung für Ausländer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis verfassungsgemäß
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Sozialrechtliche Stellung von Flüchtlingen
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Kindergeldregelung verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis haben Anspruch auf Kindergeld
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Münster - S 12 Kg 18/94
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 60/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 KG 51/02
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 160
- NVwZ 2005, 201
Wird zitiert von ... (283) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ).Für den Gesetzgeber ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ).
Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).
Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG - 1 BvL 6/97 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
1 BvL 4/97 1 BvL 5/97 1 BvL 6/97.- 1 BvL 6/97 -.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens zum Normenkontrollverfahren 1 BvL 6/97 ist polnischer Staatsangehöriger und reiste im November 1986 in die Bundesrepublik Deutschland ein.
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).Mit der Einführung eines einheitlichen Familienlastenausgleichs in Form der Kindergeldgewährung durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769) erhielt das Kindergeld zusätzlich die Funktion, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass infolge der Abschaffung der Kinderfreibeträge die Minderung der Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen durch den Unterhalt für ihre Kinder im Steuerrecht nicht mehr berücksichtigt wurde (vgl. BVerfGE 43, 108 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Die als Folge von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 246; 99, 268; 99, 273) durch das Gesetz zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 rückwirkend erhöhten Kinderfreibeträge kamen allen steuerpflichtigen Eltern mit noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheiden zugute. - BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Das Kindergeld war seit seiner Einführung dazu bestimmt, die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 11, 105 ; 22, 28 ; 22, 163 ; 23, 258 ; 29, 71 ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ). - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Das Kindergeld war seit seiner Einführung dazu bestimmt, die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 11, 105 ; 22, 28 ; 22, 163 ; 23, 258 ; 29, 71 ). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1852/97
Kinderexistenzminimum III
- BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 24/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 60/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 KG 51/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 105/94
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Den diese Regelung fortführenden und die Kindergeldberechtigung weiter einschränkenden § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353, im Folgenden: BKGG 1993) erklärte das Bundesverfassungsgericht ebenso wie die entsprechende Vorschrift in § 1 Abs. 1a des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944, im Folgenden: BErzGG 1993) mit Beschlüssen vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 160; 111, 176) für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.Es sei weder belegt noch nachvollziehbar, dass Ansprüche auf Kindergeld für kinderreiche Ausländer Einfluss auf deren Zuwanderungsverhalten hätten (vgl. BVerfGE 111, 160 ).
c) Soweit das Kindergeld nach § 31 Satz 2 EStG die Förderung der Familie zum Ziel hat, handelt es sich dabei zwar für sich genommen nicht um eine materiell steuerrechtliche, sondern um eine sozialrechtliche Regelung (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 111, 160 ; 112, 164 ).
Dies folgt zum einen daraus, dass der Gesetzgeber die Kindergeldregelungen in ein abgestimmtes System von Steuerentlastung und Sozialleistung eingefügt hat, das unter anderem auch der Erfüllung und Konkretisierung des verfassungsrechtlichen - nicht auf Deutsche beschränkten - Schutzauftrags des Art. 6 Abs. 1 GG mit der Zielsetzung dient, die im Vergleich zu Kinderlosen verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 112, 164 ).
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass § 62 Abs. 2 EStG 2006 mit dem Aufenthaltsstatus an ein Differenzierungsmerkmal anknüpft, das überwiegend unabhängig von dem Verhalten der Betroffenen ist (vgl. BVerfGE 111, 160 ).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ; 130, 240 ).
Ob die Regelung geeignet wäre, Einfluss auf das Zuwanderungsverhalten kinderreicher Ausländer zu nehmen, kann daher offenbleiben (vgl. hierzu bereits BVerfGE 111, 160 ).
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 51) . - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Auch habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) dargelegt, dass Ausländern mit humanitärem Bleiberecht das Kindergeld aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vorenthalten werden dürfe.Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
918 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Die Klägerin gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen, in denen der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
936 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Er verwies auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97).Mit der Klagebegründung machte der Kläger geltend, unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) stehe ihm das Kindergeld zu.
Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in dem einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum, in dem der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
940 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren und insbesondere in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sei auf ihn das bis zum 31.12.1993 geltende Recht anzuwenden, da der Gesetzgeber innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist bis zum 01.01.2006 keine Regelung getroffen habe.Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen, in denen der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
931 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
Im Verlaufe des Einspruchsverfahrens verwiesen sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) und auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.01.2006 (16 K 12/04, EFG 2006, 751).Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die - in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 - nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
928 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Sie verwies auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97).Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68).
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird.
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der Gesetzgeber habe die Benachteiligung von Ausländern, die legal in der Bundesrepublik leben und in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind (BVerfG 1 BvL 4-5/97, vom 06.07.2004, unter B.III.3.b und 4.) zwar abgemildert, aber nicht in vollem Umfang beseitigt (z.B. nicht bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I wegen eigener Kündigung).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Die Klägerin gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in dem einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum, in dem der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG , Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160 , ... anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a , 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien ( BVerfGE 111, 160 ).
912 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R
Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip - …
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 51). - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R
Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R
Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf …
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2 …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 14/19 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen - …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
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- BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
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- FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
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- BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
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- BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R
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- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R
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- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 22.11.2007 - III R 63/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
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- BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
- BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel
- BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG …
- BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für …
- BFH, 22.11.2007 - III R 61/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
- FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R
Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel - …
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
Landeserziehungsgeld
- BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer …
- BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1 …
- BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R
Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt - …
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R
Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG - …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04
Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der …
- BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
- BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R
Anspruch auf Elterngeld
- BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 6165/02
Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld für die Monate …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03
Berechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund einer Duldung des Aufenthalts; …
- BFH, 30.07.2009 - III R 54/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01
Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 2137/04
These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht …
- BFH, 30.07.2009 - III R 47/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 805/05
Beurteilung der Anspruchsberechtigung von Ausländern bezüglich des Kindergeldes; …
- BFH, 30.07.2009 - III R 59/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 30.07.2009 - III R 58/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 25.07.2007 - III R 55/02
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen …
- BFH, 30.07.2009 - III R 60/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 30.07.2009 - III R 45/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2593/02
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 680/06
Kindergeld bei Ausgewiesenen
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 4251/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Anspruch auf Kindergeld …
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für …
- FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07
Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund …
- BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den …
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …
- LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 KG 2/09
Kindergeldanspruch - Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina - …
- BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4132/05
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer …
- FG Münster, 19.09.2007 - 8 K 1363/04
Anspruch eines lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld für die im Haushalt …
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Humanitäre Gründe; …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 3563/05
Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung von nicht …
- FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
Anspruch einer jugoslawischen Staatsbürgerin auf Kindergeld nach den Regelungen …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4248/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Rechtfertigung einer an …
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18
Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - keine Bindung der …
- BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05
Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter …
- BFH, 28.05.2009 - III R 43/07
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- LSG Bayern, 26.10.2016 - L 12 EG 13/16
Anspruch auf Elterngeld
- BFH, 21.10.2010 - III R 4/09
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 5110/06
Anknüpfung der Bewilligung von Kindergeld für Ausländer an die Erwerbstätigkeit; …
- BVerwG, 29.11.2022 - 8 CN 1.22
Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen …
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des …
- FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04
Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf …
- OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19
Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss
- LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 231/12
Rentenanspruch wegen Arbeitsunfallfolgen
- BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den …
- BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
- BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 2778/13
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes auf …
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3416/10
Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- BFH, 04.08.2011 - III R 62/09
Kindergeld für eine "Meister-BAföG" beziehende Ausländerin mit …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18
Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz …
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 1924/15
Anspruch auf Elterngeld - Forschungsstipendium in den USA - Wohnsitz im Inland - …
- FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 3420/06
Anspruch auf Kindergeld eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers
- BFH, 11.07.2008 - III B 167/07
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 272/14
Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Versetzung in …
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 2929/10
Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Familienwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 KG 1/10
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Münster, 20.05.2009 - 10 K 4209/06
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten, nicht erwerbstätigen Ausländers …
- BFH, 25.07.2007 - III R 81/03
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
- BFH, 23.02.2006 - III B 44/05
Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Nürnberg, 12.12.2008 - 7 K 1108/08
Kindergeldanspruch für Aspiranten auf eine Anerkennung als Vertriebene deutscher …
- BFH, 17.04.2008 - III R 16/05
Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen …
- LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 KG 4/09
Kindergeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - rückwirkende Bewilligung für die Zeit …
- BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 2661/04
Kindergeld; Aufenthaltsbefugnis; Rückwirkung; Verfassungskonforme Auslegung; …
- OVG Sachsen, 13.10.2020 - 4 C 20/19
Integrationsbeirat; Aufenthaltsrecht; Differenzierungskriterium
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 1071/17
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 2915/05
Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld aus Aufenthaltstitel; Zulässigkeit der …
- FG Münster, 27.04.2007 - 8 K 4071/06
Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung auf die Festsetzung von …
- EGMR, 25.10.2005 - 59140/00
Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - L 13 EG 27/09
Partnermonate im Elterngeld sind nicht verfassungswidrig
- OVG Sachsen, 08.04.2010 - 5 D 61/10
Voraussetzungen an den Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers …
- FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3898/07
Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat nur unter den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 3335/12
Anspruch auf Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - …
- LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
- FG Düsseldorf, 09.11.2007 - 18 K 1580/06
Kindergeldberechtigung bei einer Aufenthaltsgewährung aus humantitären Gründen; …
- BFH, 19.04.2007 - III R 85/03
Kindergeld für Kind des Ehegatten nur bei zivilrechtlich wirksamer Ehe
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 EG 4286/16
Elterngeldanspruch - Auslandsentsendung - Ausstrahlungswirkung - hinreichender …
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2013 - L 11 EG 4650/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 7 AS 4/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 EG 2662/17
Elterngeld Plus - Ausschluss von Auszubildenden vom Partnerschaftsbonus - …
- BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1113/06
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Bindung der Finanzgerichte …
- BFH, 09.02.2012 - III R 45/10
Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 7 AS 102/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BFH, 20.08.2008 - III S 14/08
Prozesskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06
Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06
Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis
- LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 285/14
- BFH, 27.11.2009 - III B 221/08
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BFH, 22.03.2005 - III B 184/04
Aussetzung des Verfahrens endet mit Veröffentlichung der BVerfG-Entscheidung
- BFH, 18.12.2008 - III R 93/06
Kein Kindergeld für Ausländer mit deutschem Pass
- FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD …
- LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
- LSG Bayern, 20.03.2008 - L 9 EG 47/04
Notwendigkeit des Besitzes einer Aufenthaltsberechtigung oder …
- BFH, 23.02.2006 - III R 67/98
Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder …
- FG Münster, 23.10.2008 - 5 K 4269/06
Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Ausländers mit einer …
- FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 2820/03
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld an eine somalische …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 4 KR 26/14
- FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
Anspruch eines sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Inland aufhaltenden vormals im …
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 3 AS 3784/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte …
- BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 2002
- FG Niedersachsen, 01.09.2008 - 3 K 337/07
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld; …
- FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 174/06
Zum Anspruch von Ausländern auf Kindergeld
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06
Kindergeld; Duldung; Aussetzung der Abschiebung; Asylbewerber; Erwerbstätige …
- BVerwG, 28.01.2022 - 8 BN 1.21
Revisionszulassung; Maßstab zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
- BFH, 17.03.2010 - III B 61/09
Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG - …
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 8 S 1/05
Prozesskostenhilfe: Gewährung von Kindergeld an ausländische Steuerpflichtige bei …
- BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 BK 21/09
- FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers bei …
- BFH, 04.05.2004 - VIII S 4/04
Verhältnis Beschwerdeverfahren - Revisionsverfahren
- BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R
Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 KG 8/08
- BFH, 29.06.2011 - III B 122/11
Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 1352/10
Kein Anspruch eines Staatenlosen auf Kindergeld
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 63/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - L 19 AS 52/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2005 - L 4 KA 21/05
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertrags(zahn)ärztliche Leistungen - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- SG Würzburg, 27.02.2007 - S 4 KG 1/06
Rechtmäßigkeit der Versagung eines Anspruches auf Kindergeld trotz des Vorliegens …
- BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
- BFH, 03.06.2004 - VIII S 5/04
Bewilligung von PKH bei Leistungsunfähigkeit des Ehemanns
- FG München, 31.03.2010 - 5 K 549/11
Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01
- FG Thüringen, 25.08.2006 - III 447/06
Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten
- FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des …
- FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01
Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer
- BSG, 06.10.2014 - B 10 EG 15/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
- BFH, 29.03.2012 - III B 94/10
Auslegung eines zeitlich nicht eingeschränkten Kindergeldantrags; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 20/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- SG Dresden, 22.01.2009 - S 30 EG 5/07
D (A), Elterngeld, Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Erwerbstätigkeit, …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03
Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05
Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei …
- FG Niedersachsen, 14.12.2005 - 16 S 33/05
Prozesskostenhilfe, Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis
- LSG Saarland, 30.04.2010 - L 10 AS 4/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- BFH, 08.03.2011 - III B 123/10
Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der …
- FG Saarland, 08.10.2010 - 2 K 1174/07
Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, SGB II, …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05
Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des …
- FG Nürnberg, 16.04.2010 - 7 K 321/10
Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 …
- BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 25/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- EGMR, 10.02.2009 - 30209/05
J. N. (II) gegen Deutschland
- FG München, 04.06.2008 - 10 K 1953/07
Kindergeld für Staatsangehörige Restjugoslawiens: Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 418/04
Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen der verspäteten Meldung als …
- FG München, 17.09.2009 - 5 K 2158/08
Kein Anspruch einer erwerbsunfähigen äthiopischen Staatsangehörigen auf …
- FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 18 K 2132/06
Voraussetzung eines Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers …
- FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08
Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld
- BFH, 23.04.2009 - III S 50/08
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines …
- FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07
Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem …
- EGMR, 25.10.2005 - 58453/00
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
- SG Bayreuth, 26.02.2016 - S 14 EG 25/14
Kein Anspruch auf Elterngeld mangels eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen …
- FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
Der dreijährige Aufenthalt im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG muss …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07
Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 42/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2022 - L 13 R 3103/21
- FG Nürnberg, 09.03.2016 - 5 K 1566/13
Anrechnung der einkommensabhängigen französischen Familienleistung für Kinder …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 3 K 2299/10
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten US-Bürgers mit …
- FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 3439/06
Voraussetzungen für einen Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. …
- FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 1928/02
Kindergeldanspruch geduldeter Ausländer (Kroaten)
- SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 1865/15
- LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
Hinterbliebenenversorgung - Witwe - Berechnung des Schadensausgleichs - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 19 B 25/07
Arbeitslosenversicherung
- FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 66/07
Kindergeld für nicht erwerbstätigen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung nach § …
- FG Düsseldorf, 20.04.2007 - 18 K 5530/01
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Kindergeldantrags wegen des fehlenden Besitzes …
- LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 1/04
Anspruch auf das "sozialrechtliche" Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen …
- LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
§ 80 a Abs. 1 SGB VII verstößt nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, soweit …
- BSG, 13.12.2012 - B 10 KG 1/11 R
Erwerbsfähig, minderjährig, Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, erwerbsfähiges …
- FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 3701/07
Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 des …
- FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 4329/03
Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Fehlen eines qualifizierten …
- FG Niedersachsen, 09.07.2007 - 16 K 427/05
Gewährung von Kindergeld an einen freizügigkeitsberechtigten Ausländer; …
- FG Münster, 24.04.2007 - 15 K 3830/04
Aufhebung der einem geduldeten Ausländer bewilligten Kindergeldgewährung für den …
- FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 4522/05
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines sich duldungsrechtlich in …
- LSG Sachsen, 05.09.2006 - L 3 B 128/06
D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Asylbewerberleistungsgesetz, Duldung, …
- FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02
(Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG
- LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 5/04
Voraussetzungen eines Anspruchs auf "sozialrechtliches" Kindergeld gemäß § 1 Abs. …
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
- SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 22/07
Anspruch auf Elterngeld, Verschiebung des Bemessungszeitraums beim Wegfall von …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 K 227/06
Kein Kindergeld für ausländerrechtlich geduldete Ausländer und Ausländer mit …
- FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 42/08
Änderung bestandskräftiger Ablehnung eines Kindergeldantrages bei späterer …
- BFH, 25.08.2003 - VIII R 52/00
Kostenentsch. bei Erledigung der Hauptsache im Kindergeldverfahren der Ehefrau …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - 10 K 3663/11
Berechtigte Erwerbstätigkeit i.S. von § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG
- FG München, 09.12.2008 - 12 K 2255/07
Kindergeld für geduldete Ausländer: Keine Zusammenrechnung von …
- FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 2897/04
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld seitens eines …
- LSG Sachsen, 05.09.2006 - L 3 B 128/06 AS-ER
- FG Nürnberg, 02.02.2005 - V 243/00
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 2 R 357/16
- SG Karlsruhe, 06.04.2017 - S 13 R 3508/16
- FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11
Familienleistungsausgleich
- SG Hildesheim, 28.01.2010 - S 40 AY 158/08
Leistungseinschränkung nach § 2 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) …
- BFH, 13.02.2008 - III R 52/02
- BFH, 19.07.2007 - III R 31/05
- FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 372/06
Rechtsstreit über die Gewährung von Kindergeld an eine Ausländerin; Gewährung von …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 11 K 11049/18
Abhängen des Anspruchs auf Kindergeld von der Duldung und Erwerbstätigkeit eines …
- FG Münster, 17.11.2009 - 1 K 4329/06
Erwerbstätigkeit i. S. des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG
- FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08
Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG
- FG Hessen, 13.11.2008 - 5 K 3361/07
Rückwirkende Änderung eines fehlerhaften Kindergeldbescheides
- SG Stade, 31.08.2009 - S 13 EG 5/08
- SG Hildesheim, 15.06.2006 - S 8 EG 2/05
- FG Baden-Württemberg, 10.10.2012 - 14 K 4711/10
Kindergeldzahlung an einen freizügigkeitsberechtigten Ausländer: …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 8 AS 329/05
- VG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 7 E 4602/02
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht kein Anspruch …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 R 4502/15
- SG Lüneburg, 21.07.2009 - S 8 EG 16/07
- SG Hildesheim, 07.03.2007 - S 3 AL 69/06
- SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 3 AL 394/05
- VG Berlin, 20.04.2023 - 3 K 323.22
Weiterer Zuschuss zu den Personalkosten einer Ersatzschule
- SG Freiburg, 27.03.2012 - S 9 KG 521/10
Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldbewilligung …
- FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 417/08
Kindergeld, Kindergeldfestsetzung, rückwirkende Bewilligung, Altfallregelung, …
- SG Hildesheim, 15.06.2006 - S 8 EG 8/05
- SG Hildesheim, 28.11.2005 - S 6 KG 4/05
- SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
- FG Niedersachsen, 18.05.2007 - 7 S 39/06
D (A), Kindergeld, Duldung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, …
Rechtsprechung
BFH, 08.01.1998 - V R 5/97, V R 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.10.1996 - VII 298/93
- BFH, 08.01.1998 - V R 5/97, V R 6/97
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 12.06.1997 - V R 36/95
Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Juni 1997 V R 36/95 (BFHE 182, 462 , BStBl II 1997, 589).Unabänderbarkeit ist gegeben (Senatsurteil in BFHE 182, 462 , BStBl II 1997, 589), wenn bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr, in der der Steuerberichtigungsbetrag nach § 15a UStG 1980/1991 berücksichtigt worden ist, keine Gründe (z.B. nach §§ 172 ff. AO 1977 ) für eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr vorliegen.
- BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980/1991 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ).Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980/1991 insoweit dieselbe Wirkung wie einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH in BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ;… vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz , § 15a Rz. 48).
- BFH, 16.12.1993 - V R 65/92
Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Abweichend von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1993 V R 65/92 (BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 ) sah es die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung nicht als erfüllt an, weil es nicht Sinn und Zweck der Vorschrift sein könne, die Vorsteuer bei im wesentlichen gleichen tatsächlichen Umständen nur aufgrund geänderter rechtlicher Beurteilung zu korrigieren.a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (…BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (…BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (…BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
- BFH, 13.11.1997 - V R 140/93
Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1997 V R 140/93 (BStBl II 1998, 36 ) klargestellt, daß "bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr" nur solche Änderungsgründe berücksichtigt werden können, deren Voraussetzungen mit Ablauf des Folgejahres verwirklicht worden waren. - BFH, 16.12.1993 - V R 56/91
Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (…BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (…BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist. - BFH, 13.11.1997 - V R 32/95
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich rechtsmißbräuchlich und der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931 ; zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 32/95, noch nicht veröffentlicht --NV--). - BFH, 27.01.1994 - V R 31/91
Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Beteiligung an …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (…BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (…BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (…BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist. - BFH, 17.02.1994 - V R 44/92
Steuerberichtigung des Abzugs der Vorsteuerbezüge
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
a) Der Senat hat mit den Urteilen vom 16. Dezember 1993 in BFHE 173, 270 , BStBl II 1994, 485 , V R 56/91 (…BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (…BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463 , BStBl II 1994, 488 ) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (…BFH/NV 1995, 352) und seitdem in ständiger Rechtsprechung entschieden (zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1997 V R 12/97, noch NV), die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist. - BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93
Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Dieser Rechtsprechung des Senats hat sich der XI. Senat in dem Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 51/93 (BFHE 182, 420 , BStBl II 1997, 370 ) angeschlossen. - BFH, 14.05.1992 - V R 12/88
Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
Die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich rechtsmißbräuchlich und der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931 ; zuletzt BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 32/95, noch nicht veröffentlicht --NV--). - BFH, 16.12.1993 - V R 24/93
Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines …
- BFH, 18.12.1997 - V R 12/97
Berücksichtigung von Änderungsgründen bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr
- BFH, 06.12.2007 - V R 3/06
Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer - …
b) Die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" kann zwar auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 8. Januar 1998 V R 5/97, BFH/NV 1998, 890; vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485). - BFH, 23.10.2014 - V R 11/12
Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines …
Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse liegt nicht nur vor, wenn sich diese in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, sondern auch dann, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (Fallgruppe 1: ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 3/06, BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203;… vom 24. Februar 2000 V R 33/97, BFH/NV 2000, 1144; vom 8. Januar 1998 V R 5/97, BFH/NV 1998, 890; vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485, m.w.N.). - OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 183/05
Ersatzansprüche des Vermieters bei fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeit des …
Unabhängig davon, wann die erstmalige Verwendung i.S.d. § 15 a UStG den dort geregelten Berichtigungszeitraum in Gang gesetzt hat, konnte das Finanzamt nur diesen noch nicht bestandskräftigen Bescheid ändern, weil eine fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage, auch wenn sie sich erst später ergibt, für das Feststellungsjahr nur im Wege der Berichtigung geltend gemacht werden kann, wenn der Vorsteuererstattungsbescheid bereits bestandskräftig ist (…BFH Urt. vom 24.02.2000 - V R 33/97 - BFH/NV 2000, 1144; BFH Urt. vom 08.01.1998 - V R 5/97 , V R 6/97 - BFH/NV 1998, 890;… BFH Urt. vom 13.11.1997 - V R 140/93 - BFHE 184, 130 = BStBl II 1998, 36;… FG Berlin Urt. vom 02.03.2004 - 7 K 7225/01 - EFG 2004, 1454).
- FG Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 2 K 91/00
Aufhebung eines Schätzungsbescheids trotz wirksamer Setzung einer …
Diese sogenannte Präklusionswirkung gemäß § 76 Abs. 3 FGO tritt somit nur dann ein, wenn das FA zuvor von § 364 b AO in rechtsfehlerfreier Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 5/97, BStBl II 1998, 399 ).Ziel der Regelung ist nämlich, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen, verursacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 a.a.O.).
- FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01
Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90
Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine …
Die Umsätze in den Folgejahren müssen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen anders als im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung zu qualifizieren sein (vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 5, 6/97, BFH/NV 1998, 890).
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97, VfGBbg 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7 Satz 1; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7 Satz 2
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97, VfGBbg 6/97
- VerfG Brandenburg, 11.11.1997 - VfGBbg 4/97
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96
Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Danach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Ermittlungen sowie die Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - LVerfGE 2, 193, 197 f.; zuletzt Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, S. 13 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 17 vorgesehen).Eine Verfassungsbeschwerde ist nach diesen Grundsätzen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz auch noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Verfassungsgerichts, vgl. Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 12 vorgesehen; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O, S. 13 f. des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 17 vorgesehen).
Allerdings kann das Verfassungsgericht - ebenso wie gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg bei Nichterschöpfung des Rechtsweges (im engeren Sinne) - auch im Anwendungsbereich des Subsidiaritätsgrundsatzes, nämlich in analoger Anwendung (auch) des Satzes 2 des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, "im Ausnahmefall über eine ... Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde", falls er auf den Rechtsschutz vor den Fachgerichten verwiesen würde (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O., S. 14).
Die "allgemeine Bedeutung" ist nur ein Aspekt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes, vgl. zuletzt Beschluß v. 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O., S. 15 des Umdrucks).
Das erkennende Gericht hat schon in anderem Zusammenhange ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gegen eine Sofortentscheidung des Landesverfassungsgerichts sprechen kann, wenn die Möglichkeit besteht, daß eine solche Entscheidung durch eine abweichende rechtliche Würdigung bundesrechtlicher Vorschriften durch ein Bundesgericht "überholt" wird (s. dazu eingehend Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß v. 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O., S. 17 ff. des Umdrucks).
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 6/97
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
2. Unter Wiedereinbeziehung des Verfahrens VfGBbg 6/97, welches im übrigen eingestellt wird, hat das Land Brandenburg der Beschwerdeführerin 1/4 ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.Soweit die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde auch dagegen erhoben hat, daß das Verwaltungsgericht über das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren bisher nicht entschieden habe, hat das Verfassungsgericht des Landes das Verfahren durch Beschluß vom 20. März 1997 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen VfGBbg 6/97 fortgeführt.
Das Gericht hält es jedoch unter Wiedereinbeziehung der abgetrennten Sache VfGBbg 6/97 für angemessen, daß der Beschwerdeführerin 1/4 ihrer insgesamt - in beiden Teilen der Verfassungsbeschwerde zusammen - angefallenen notwendigen Auslagen erstattet werden.
- VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 11/93
Trotz Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Er ist auf alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu verweisen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87;… zuletzt Beschluß vom 21. November 1996 a.a.O.).Eine Verfassungsbeschwerde ist nach diesen Grundsätzen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz auch noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Verfassungsgerichts, vgl. Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 12 vorgesehen;… Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O, S. 13 f. des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 17 vorgesehen).
Insoweit korrespondiert die Möglichkeit des Grundrechtsschutzes durch das Fachgericht der Hauptsache mit der Verantwortung, die diesem Gericht auch gerade insoweit zukommt (vgl. bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß v. 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87).
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96
Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Er ist auf alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu verweisen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; zuletzt Beschluß vom 21. November 1996 a.a.O.).Dies aber steht hier angesichts der weitgehenden Deckungsgleichheit von Art. 49 Abs. 1 LV und Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 - NJ 1997, 80, 82) im Raum: Für die Entscheidung in dem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren wird sich außer der Frage der Vereinbarkeit des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes mit der Landesverfassung (bzw. gegebenenfalls einer der Landesverfassung Rechnung tragenden verfassungskonformen Auslegung) zugleich die Frage der Vereinbarkeit mit Art. 12 GG (…bzw. einer diesbezüglich verfassungskonformen Auslegung, vgl. hierzu BVerwG Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5, S. 32) stellen, welche gegebenenfalls letzten Endes vom Bundesverfassungsgericht zu beantworten wäre.
- VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93
Auslagenerstattung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen). - BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94
Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Hierzu heißt es in der Entscheidung unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1995 (- 3 C 10.94 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5), unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit eines grundsätzlichen Ausschlusses Dritter von der Teilnahme am Rettungsdienst nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz sei jedenfalls ihr Ausschluß im Einzelfall zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. - VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das in …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Danach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Ermittlungen sowie die Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - LVerfGE 2, 193, 197 f.; zuletzt Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, S. 13 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 17 vorgesehen). - VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96
Parlamentsrecht; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen). - VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Eine Verfassungsbeschwerde ist nach diesen Grundsätzen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz auch noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Verfassungsgerichts, vgl. Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 12 vorgesehen;… Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 - a.a.O, S. 13 f. des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 17 vorgesehen). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Sie rügt der Sache nach eine Grundrechtsverletzung, die nicht in erster Linie auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren als solches abzielt (vgl. zu einem solchen Fall: BVerfGE 65, 227), sondern einen Gesichtspunkt betrifft, der gleichermaßen auch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren zur rechtlichen Überprüfung steht: Die Beanstandung der Beschwerdeführerin geht im Kern dahin, das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg habe seine Entscheidung auf eine gesetzliche Grundlage - hier § 5 Abs. 5 BbgRettG - gestützt, die mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1995 verfassungsrechtlicher Überprüfung nicht standhalte.
- VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15
Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen …
Zu § 123 VwGO vgl. Beschlüsse vom 17. März 1993 - VfGBbg 11/93 -, LVerfGE 2, 85; vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96 - vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97 -, LVerfGE 6, 111; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 51, 130, 138 ff.; E 59, 63, 83; BVerfGK 12, 280, 282; BVerfG-K NJW 2003, 1305; NJW 2011, 3706, 3707). - VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05
Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht; …
Danach kann das Verfassungsgericht - u. a. bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe - volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97 -, LVerfGE 6, 111, 120; vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, LVerfGE 4, 167, 169 und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem …
Er ist auf alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu verweisen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; zuletzt Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97), 6/97 -).
- VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht; …
Er ist auf alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu verweisen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - LVerfGE 2, 85, 87; zuletzt Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97, 6/97 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 5 Teil Brandenburg vorgesehen). - VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
Sozialrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; Bundesgericht; Zuständigkeit des …
Auch dies steht nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts einer Sachentscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 8/98 - Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97-; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 121 f.). - VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 8/98
Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung
Von einer Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts jedenfalls deshalb abzusehen, weil das Gericht damit nicht das "letzte Wort" spräche, sondern seine Entscheidung durch Bundesgerichte überholt werden könnte (vgl. hierzu bereits Beschluß des erkennenden Gerichts vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97, 6/97 - und Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 121 ff.).
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 11.11.1997 - VfGBbg 4/97, 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
- VerfG Brandenburg, 11.11.1997 - VfGBbg 4/97, 6/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95
Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.11.1997 - VfGBbg 4/97
§ 308 Abs. 1 ZPO, der es dem Gericht verbietet, über das Anliegen einer Partei hinauszugehen, und auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu beachten ist (vgl. bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. April 1997 - VfGBbg 6/95, S. 3) bindet das Gericht nur an den Antrag (hier: Erstattung von insgesamt 287, 21 DM), nicht aber an die ihm zugrunde liegende Berechnung.