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   ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14   

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ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 (https://dejure.org/2015,4506)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 (https://dejure.org/2015,4506)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 (https://dejure.org/2015,4506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 2 TV-L, § 16 Abs 3 TV-L, § 16 Abs 2 S 2 TV-L, Art 7 Abs 1 EUV 492/2011, Art 45 AEUV
    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach TVöD - Erzieher - Freizügigkeit

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Einschlägige Berufserfahrung aus vorherigem Arbeitsverhältnis

  • dbb.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung bei Stufenzuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit und Stufenzuordnung bei Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizügigkeit und Stufenzuordnung bei Einstellung nach TV-L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung im Sinne des § 16 Abs. 2 TV-L für die Tätigkeit als Erzieherin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Berücksichtigung von Berufserfahrung im TV-L verstößt gegen das EU-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freizügigkeit und Stufenzuordnung bei Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

  • weka.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung und europarechtliche Freizügigkeit

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung bei Stufenzuordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Die in § 16 Abs. 2 S. 2 und S. 3 TV-L getroffene Unterscheidung betreffend die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber und solcher aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber ist nicht mit der gem. Art. 45 AEUV garantierten Freizügigkeit vereinbar und gem. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 unwirksam (vgl. EuGH, Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH, Urt. vom 5. Dezember 2013, C-514/12).(Rn.42).

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 5. Dezember 2013, C 514/12 stehe die Freizügigkeitsrichtlinie Nr. 492/2011 einer nur teilweisen Berücksichtigung vorheriger Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern bei gleichzeitiger voller Berücksichtigung der bei einer Gebietskörperschaft geleisteten Zeiten für die Ermittlung von Entlohnungsstufen entgegen.

    Die Entscheidung des EuGH C 514/12 sei nicht einschlägig, da der öffentliche Dienst des Landes Berlin für Arbeitnehmer aus der gesamten EU offenstehe, einschlägige Berufserfahrung EU-weit erworben werden könne und § 16 TV-L deshalb keine unzulässige Bevorzugung Einheimischer gegenüber "Wanderarbeitern" beinhalte.

    Auch wenn hierin unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien kein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss interner Bewerber gegenüber externen Bewerbern liegt (BAG, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 -, Rn. 14, juris) ist dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 5. Dezember 2013 nicht mit Art. 45 AEUV und 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union vereinbar (EuGH, Urteil vom 05. Dezember 2013 - C-514/12 -, juris).

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 492/2011 stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (EuGH, Urteil vom 05. Dezember 2013 - C-514/12 -, juris).

    (1) Hiernach stehen die Art. 45 AEUV und 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union einer nationalen Regelung entgegen, nach der die von den Dienstnehmer/-innen einer Gebietskörperschaft ununterbrochen bei ihr zurückgelegten Dienstzeiten bei der Ermittlung des Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen in vollem Ausmaß, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden (Tenor der Entscheidung (EuGH, Urteil vom 05. Dezember 2013 - C-514/12 -, juris).

    Eine Ausnahme sei nur dann zulässig, wenn mit dieser eines der im Vertrag genannten legitimen Ziele verfolgt werde und diese durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt seien (EuGH, Urteil vom 05. Dezember 2013 - C-514/12 -, juris).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Soweit auch Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss dieses im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (s. nur EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris m.w.N.).

    Zu welchem Zeitpunkt Beschäftigte nach der ersten Stufenzuordnung einer höheren Stufe zugeordnet werden, d.h. die nächste Stufe erreichen, regelt § 16 Abs. 3 TV-L. Hierfür erforderlich sind bestimmte durchgehende Tätigkeitszeiten der Beschäftigten ununterbrochen bei "ihrem Arbeitgeber innerhalb derselben Entgeltgruppe", d.h. maßgeblich sind engere Voraussetzungen als nur eine einschlägige Berufserfahrung (vgl. zur Zulässigkeit der Anknüpfung an diese solche Berufserfahrung EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris).

  • EuGH, 24.09.2010 - C-298/10

    Mai - Verbindung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Soweit auch Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss dieses im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (s. nur EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris m.w.N.).

    Zu welchem Zeitpunkt Beschäftigte nach der ersten Stufenzuordnung einer höheren Stufe zugeordnet werden, d.h. die nächste Stufe erreichen, regelt § 16 Abs. 3 TV-L. Hierfür erforderlich sind bestimmte durchgehende Tätigkeitszeiten der Beschäftigten ununterbrochen bei "ihrem Arbeitgeber innerhalb derselben Entgeltgruppe", d.h. maßgeblich sind engere Voraussetzungen als nur eine einschlägige Berufserfahrung (vgl. zur Zulässigkeit der Anknüpfung an diese solche Berufserfahrung EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Auch soweit man eine leistungs- und kenntnisgerechte Vergütung als Grund des Allgemeininteresses anerkennt (vgl. zur Honorierung von Berufserfahrung z.B. EuGH, Urteil vom 03. Oktober 2006 - C-17/05 -, juris) und deshalb beispielsweise geringere Einarbeitungszeiten aufgrund vorliegender Kenntnis von Strukturen honoriert werden könnten, kann auf der Grundlage des Sachvortrags nicht festgestellt werden, dass es sich um eine hierfür geeignete Regelung handelt.
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Eine zwischenzeitlich vorliegende ablösende Regelung, im Rahmen derer in begrenzten Umfang übergangsweise auftretende Beeinträchtigungen hinzunehmen sind bzw. gewisse Gestaltungsspielräume für Übergangsregelungen gesehen werden (vgl. EuGH, Urt. vom 19.06.2014, C-501/12) liegt hier nicht vor.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    An ihre Stelle tritt im Sinne einer Anpassung nach Oben die Regelung, die für die Nicht-Diskriminierten gilt (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 -, BAGE 140, 1-14; Wißmann in ErfK, 15. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 45 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des EuGH).
  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 559/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Die Klage ist als übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 4 AZR 559/12 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Dabei kommt es nicht auf die formale Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber, sondern auf die entgeltrechtlich zutreffende Bewertung an (s. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, Rn. 17, juris).
  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Entscheidend ist, ob die Stelle eine besondere Verbundenheit ihres Inhabers zum Staat erfordert, weil die Tätigkeit mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und mit der Verantwortung für die Wahrung der allgemeiner Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften zu tun hat (s. nur EuGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - C-54/08 -, juris; s. zu Lehrkräften EuGH, Urteil vom 27. November 1991 - C-4/91 -, juris; Wißmann in ErfK, 15. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 41 m.w.N.).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
    Wenn nach der Rechtsprechung betreffend Eingruppierungen bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen ist, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 -, Rn. 18, juris m.w.N.), spricht auch dies dafür, dass in Ausübung der qualifizierteren Tätigkeit zugleich einschlägige Berufserfahrung gemäß der Ausgangsfallgruppe erworben werden kann.
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 - unter Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen;.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 - festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Es ist den Tarifvertragsparteien, insbesondere auch bei einem gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses, grundsätzlich nicht verwehrt, der (einschlägigen) Berufserfahrung, die die Beschäftigten unmittelbar bei ihrem Arbeitgeber erworben haben, größere Bedeutung beizumessen als der Erfahrung, die sie bei anderen Arbeitgebern, insbesondere solchen außerhalb des öffentlichen Dienstes, erworben haben (vgl. für § 613a BGB BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 61, BAGE 124, 240; vgl. zur Differenzierungsmöglichkeit der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes erworbenen Berufserfahrung BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22; zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer solchen Differenzierung mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 45 Abs. 2 AEUV und dessen besonderer Ausprägung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union [ABl. EU L 141 vom 27. Mai 2011 S. 1] allerdings ArbG Berlin 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 - unter Bezug auf EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH]).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Das Arbeitsgericht hat im Anschluss an das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 (60 Ca 4638/14 Rn 39) ausgeführt, die Vorschrift honoriere nicht die Treue beim selben Arbeitgeber, sondern (nur) die einschlägige Berufserfahrung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15

    Anrechnung von Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern auf Stufenzuordnung

    In diesem Sinne habe auch das Arbeitsgericht Berlin am 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 - entschieden.

    Wie in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, ist das von den Parteien zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 zum Geschäftszeichen 60 Ca 4638/14 (teilweise) abgeändert worden durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2015 zu den Geschäftszeichen 5 Sa 660/15 und 5 Sa 668/15.

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