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   OVG Berlin, 03.08.2004 - 60 PV 4.04   

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https://dejure.org/2004,27453
OVG Berlin, 03.08.2004 - 60 PV 4.04 (https://dejure.org/2004,27453)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.08.2004 - 60 PV 4.04 (https://dejure.org/2004,27453)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. August 2004 - 60 PV 4.04 (https://dejure.org/2004,27453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflichtigkeit des Vorschlags der Dienstbehörde an die Schulkonferenz zur Benennung des stellvertretenden Schulleiters; Verfahren bei der Wahl eines stellvertretenden Schulleiters; Mitbestimmungspflichtigkeit bei einem Vorschlag der Schulaufsichtsbehörde; ...

  • Judicialis

    PersVG § 9 Abs. 1; ; PersVG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; PersVG § 13 Abs. 2 Nr. 9; ; PersVG § 13 Abs. 3 Nr. 2; ; PersVG § 13 Abs. 3 Nr. 3; ; PersVG § 71 Abs. 1; ; PersVG § 72 Abs. 1 Nr. 2;... ; PersVG §§ 81 ff.; ; PersVG § 87; ; PersVG § 88; ; PersVG § 88 Nr. 4; ; PersVG § 89 Abs. 2; ; PersVG § 89 Abs. 3; ; PersVG § 90 Nr. 7; ; PersVG § 91 Abs. 2; ; ArbGG § 93; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; SchulVerfG § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SchulVerfG § 14; ; SchulVerfG § 22; ; SchulVerfG § 23; ; SchulVerfG § 23 Abs. 2; ; SchulVerfG § 23 Abs. 3; ; SchulVerfG § 23 Abs. 4; ; SchulVerfG § 51; ; SchulVerfG § 53; ; SchulVerfG § 72; ; SchulG § 7 Abs. 3; ; SchulG § 69 ff.; ; SchulG § 69 Abs. 6; ; SchulG § 69 Abs. 6 Satz 3; ; SchulG § 70 Abs. 2; ; SchulG § 72; ; SchulG § 72 Abs. 2; ; SchulG § 72 Abs. 2 Satz 1; ; SchulG § 72 Abs. 5; ; SchulG § 72 Abs. 6 Satz 3; ; SchulG § 72 Abs. 7; ; SchulG § 73 Abs. 1; ; SchulG § 74; ; SchulG §§ 75 ff.; ; SchulG § 76 Abs. 1 Nr. 8; ; SchulG § 77; ; SchulG §§ 79 ff.; ; SchulG § 82; ; SchulG § 129 Abs. 2; ; SchulG § 129 Abs. 3; ; SchulG § 129 Abs. 3 a; ; SchulG § 130; ; SchulG § 130 Nr. 2; ; BPersVG § 14 Abs. 3; ; BPersVG § 75 Abs. 1; ; BPersVG § 76 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus OVG Berlin, 03.08.2004 - 60 PV 4.04
    Die von der Beschwerdeschrift letztlich angeregte Zeugenvernehmung der Vorsitzenden der Regierungsfraktionen hätte der Senat freilich eh nicht vorzunehmen gehabt, wohl schon prinzipiell nicht (vgl. cum grano salis BVerfGE 20, 238, 253), im Übrigen weil die Beschwerde Tatsachen in das Wissen der Zeugen stellt, die für sich genommen nicht ausreichend sind (Meinung der Regierungsfraktionen, welche allerdings allein dem SchulG zugestimmt haben [Plenarprotokolle, 43. Sitzung der 15. Wahlperiode am 15. Januar 2004, S. 3451 D]) und für welche sie ohnehin schwerlich als Zeugen in Betracht kommen, soll doch (so sinngemäß der Vortrag) die entsprechende Frage nicht diskutiert worden sein.
  • OVG Berlin, 27.02.2001 - 60 PV 9.00

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Ablehnung von Altersteilzeit

    Auszug aus OVG Berlin, 03.08.2004 - 60 PV 4.04
    Die neue Konzeption der "Schulverfassung" (Teil VI des SchulG n.F., welches das SchulVerfG abgelöst hat) ergibt weder direkt noch indirekt, das SchulG nehme den hier relevanten Bereich von der Mitbestimmung aus, lasse sozusagen das PersVG (punktuell) leerlaufen, habe die strittige Norm obsolet gemacht (wie das etwa jüngst durch Novelle des Altersteilzeitrechts im LBG partiell geschehen ist [vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2001 OVG 60 PV 9.00]).
  • OVG Hamburg, 07.05.1996 - Bs PH 10/94

    Personalvertretung; Mitbestimmung; Personelle Angelegenheiten; Antrag;

    Auszug aus OVG Berlin, 03.08.2004 - 60 PV 4.04
    Nach herrschender Meinung (insbesondere, aber nicht nur zum Bundesrecht, das insoweit aber auch lediglich insoweit textgleich ist [§ 14 Abs. 3 BPersVG]), welcher der Senat sich anschließt, ist zu "selbstständigen Entscheidungen" in Personalangelegenheiten prinzipiell lediglich der Leiter der Behörde, der (zur Schlusszeichnung befugte) Leiter der Personalabteilung oder sonst entsprechend nach der Geschäftsverteilung Berufene befugt, nicht ist es quasi automatisch der jeweilige Vertreter (siehe etwa tendenziell oder explizit OVG Hamburg, PersR 1997, 119, 120 f.; OVG Münster, PersV 1962, 391, 392 und RiA 1983, 107, 108; Altvater pp., BPersVG 5. Aufl. 2004 § 14 Rdnr. 13; Fischer/ Goeres in Fürst, GKÖD V K § 14 Rdnr. 21 a; Grabendorff pp., BPersVG 9. Aufl. 1999 § 14 Rdnrn. 22 ff.; Schlatmann in Lorenzen u.a., BPersVG § 14 Rdnr. 36; siehe auch Binkert a.a.O. § 13 Rdnrn. 28 ff.).
  • OVG Berlin, 07.12.2004 - 60 PV 6.04
    Das im PersVG allerdings "enthaltene", begrenzte Prinzip der Mitbestimmung auch, gerade beim ("beamteten") Führungspersonal des Schuldienstes (§§ 88 Nr. 4, 89 Abs. 2 Satz 1) ist (hier) derogiert, und zwar unabhängig von dem Umstand, dass es nach der Judikatur des Senats (Beschluss vom 3. August 2004 -OVG 60 PV 4.04 - [vom Senat zugelassene Rechtsbeschwerde ist erhoben]) bezogen auf stellvertretende Schulleiter ohnehin wie bisher greift, weiter Anwendungsfeld hat.
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