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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06 (https://dejure.org/2007,11516)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2007 - 60 PV 6.06 (https://dejure.org/2007,11516)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2007 - 60 PV 6.06 (https://dejure.org/2007,11516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Beschlussfassung über die Lohngestaltung bei neu eingestellten Arbeitnehmern; Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Fragen der Lohngestaltung für künftig einzustellende Beschäftigte ; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines ...

  • Judicialis

    PersVG § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; PersVG § 24 Abs. 2; ; PersVG § 85 Abs. 1 1. Halbsatz; ; PersVG § 85 Abs. 1 Nr. 10; ; HS-Med-G § 2 Abs. 1; ; HS-Med-G § 4 Abs. 1 Satz 2; ; UniMedG § 27 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Mitbestimmungstatbestand nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG, der auch dann gegeben ist, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103), auch die Vergütung von Angestellten erfasst (s. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, BVerwGE 75, 365, 367 f.) und als ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen einer generellen Regelung zugänglichen Fragen der Lohngestaltung zu verstehen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob es sich insoweit um formelle oder materielle Arbeitsbedingungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 135, 146 ff.; Beschluss vom 14. März 2000 - 6 PB 23/99 -, juris).

    Bei Entlohnungsgrundsätzen handelt es sich um das System, nach dem das Arbeitsentgelt bemessen werden soll und seine Ausformung, mit Ausnahme der Lohnhöhe, wobei es dabei um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen, also um die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung geht (s. insb. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 146).

    Wird für einen Teil der Beschäftigten innerhalb der Dienststelle (bzw. hier Dienststellen, vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 UniMedG) eine unterschiedliche Vergütung eingeführt, liegt darin die Aufstellung neuer Verteilungsgrundsätze (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 148).

    Damit ist - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - nunmehr eine "gespaltene Vergütungsordnung" vorgesehen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 149).

    Diese meint die Summe aller betroffenen Vergütungen, den sog. Dotierungsrahmen, nicht jedoch - wie vorliegend - abstrakt-generelle Regelungen der Entgeltfindung, mögen diese als Verteilungsgrundsätze mittelbar auch die individuelle Lohnhöhe beeinflussen (s. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 149).

    Die - von der Mitbestimmung nicht erfasste - Lohnhöhe meint die Summe aller betroffenen Vergütungen, den sog. Dotierungsrahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 136, 149).

    Um eine Änderung der Verteilungsgrundsätze würde es allenfalls dann nicht gehen, wenn eine gleichmäßige prozentuale Herabsetzung der Vergütungen aller Lehrkräfte vorgesehen wäre (vgl. entspr. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 150), was hier freilich nicht der Fall ist.

    Der Beteiligte ist schließlich auch nicht auf die von ihm am 16. März 2004 und nachfolgend beschlossenen Verteilungsgrundsätze festgelegt (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 151).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05

    Zur Frage der Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Weiter zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dazu insbesondere abstrakte Regelungen über die Zusammensetzung der unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte, Zeit- oder Akkordlöhne, Gehälter, Zulagen, Urlaubsgelder, aber auch nur mittelbar leistungsbezogene Entgelte wie Gratifikationen und Weihnachtsgeld rechnen (vgl. zu Urlaubsgeld und Zuwendung bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 f. des Entscheidungsabdrucks; zu mittelbar leistungsbezogenen Entgelten OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 86).

    Soweit es den Wegfall von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung betrifft, hat der Senat dies bereits zu einer vergleichbaren Konstellation - der Vergütung von tarifvertraglich nicht erfassten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis - deutlich gemacht (Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -).

    Damit liegt eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor (vgl. entspr. auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 18)" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin, 21.01.2003 - 60 PV 10.02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Weiter zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dazu insbesondere abstrakte Regelungen über die Zusammensetzung der unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte, Zeit- oder Akkordlöhne, Gehälter, Zulagen, Urlaubsgelder, aber auch nur mittelbar leistungsbezogene Entgelte wie Gratifikationen und Weihnachtsgeld rechnen (vgl. zu Urlaubsgeld und Zuwendung bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 f. des Entscheidungsabdrucks; zu mittelbar leistungsbezogenen Entgelten OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 86).

    Hiernach stellen die Regelungen in dem Beschluss des Beteiligten vom 16. März 2004 über den Ausschluss von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung sowie die Vereinbarung eines "Fixgehalts" auf der Grundlage der Merkmale der bisher anzuwendenden Tarifverträge (z.B. BAT/BAT-O) für die ab dem 1. Mai 2004 einzustellenden Beschäftigten eine Maßnahme (§ 79 Abs. 1 PersVG, vgl. dazu insb. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003, a.a.O., Juris-Ausdruck Rdn. 76 ff.) der "Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle" dar; die Regelungen haben zu einer Änderung der Vergütungsstruktur im vorstehenden Sinne geführt.

  • BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Mitbestimmungstatbestand nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG, der auch dann gegeben ist, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103), auch die Vergütung von Angestellten erfasst (s. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, BVerwGE 75, 365, 367 f.) und als ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen einer generellen Regelung zugänglichen Fragen der Lohngestaltung zu verstehen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob es sich insoweit um formelle oder materielle Arbeitsbedingungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 135, 146 ff.; Beschluss vom 14. März 2000 - 6 PB 23/99 -, juris).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Mitbestimmungstatbestand nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG, der auch dann gegeben ist, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103), auch die Vergütung von Angestellten erfasst (s. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, BVerwGE 75, 365, 367 f.) und als ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen einer generellen Regelung zugänglichen Fragen der Lohngestaltung zu verstehen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob es sich insoweit um formelle oder materielle Arbeitsbedingungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 135, 146 ff.; Beschluss vom 14. März 2000 - 6 PB 23/99 -, juris).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Damit liegt eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor (vgl. entspr. auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 18)" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks).
  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Mitbestimmungstatbestand nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG, der auch dann gegeben ist, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103), auch die Vergütung von Angestellten erfasst (s. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, BVerwGE 75, 365, 367 f.) und als ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen einer generellen Regelung zugänglichen Fragen der Lohngestaltung zu verstehen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob es sich insoweit um formelle oder materielle Arbeitsbedingungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 135, 146 ff.; Beschluss vom 14. März 2000 - 6 PB 23/99 -, juris).
  • LAG Berlin, 19.10.2006 - 5 Sa 1031/06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06
    Soweit der von dem Beteiligten hergereichten und im hier interessierenden Zusammenhang nur knapp begründeten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2006 (5 Sa 1031/06) etwas anderes entnommen werden kann, ist dem mit Blick auf die vorstehend dargestellte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu folgen, wobei es im Übrigen vorliegend nicht allein um eine Nichtgewährung von Weihnachtsgeld und Sonderzuwendung geht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 5.06

    Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung; Anordnung bezüglich noch einzustellender

    Der Umstand, dass der Mitbestimmungstatbestand des § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG auch greift, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 19. September 2007 - OVG 60 PV 6.06 -, S. 10 des EA), ist auf die besondere Struktur des Tatbestandes des § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG zurückzuführen, dem zufolge nicht einzelne Beschäftigte, sondern die Entlohnungs- bzw. Verteilungsgrundsätze in der fraglichen Dienststelle (im Ganzen) in den Blick zu nehmen sind (s. insbesondere den vorerwähnten Beschluss des Senats vom 19. September 2007, a.a.O., S. 10 ff. EA).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09

    Gleichheitswidrige Stichtagsregelung

    In diesen Jahren hatte sich aufgrund einer vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19.09.2007 - 60 PV 6.06) rechtskräftig festgestellten Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates aus § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Bln für AVR-Beschäftigte wegen Fortgeltung der Entlohnungsgrundsätze ein Anspruch auf Erbringung der bisherigen Leistungen ergeben (dazu BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 R 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 23 Sa 168/09

    Zahlung einer Zuwendung - TV Charité - AVR-Beschäftigte - Gleichheitswidrigkeit -

    Die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg am 19.9.2007 (- 60 PV 6.06 -) zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 23 Sa 1258/09

    Anspruch auf Zuwendung und Urlaubsgeld nach unwirksamer Änderung von

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19.9.2007 (- 60 PV 6.06 -) zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10

    Tarifliche Ausschlussfrist - mitbestimmungswidrige Maßnahme - höhere Zuwendung

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht am 19.9.2007 (- 60 PV 6.06 -) zurückgewiesen.
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