Weitere Entscheidung unten: RG, 29.05.1915

Rechtsprechung
   KAG Mainz, 17.02.2016 - M 60/15 Sp   

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KAG Mainz, 17.02.2016 - M 60/15 Sp (https://dejure.org/2016,24242)
KAG Mainz, Entscheidung vom 17.02.2016 - M 60/15 Sp (https://dejure.org/2016,24242)
KAG Mainz, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - M 60/15 Sp (https://dejure.org/2016,24242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   RG, 29.05.1915 - Rep. V. 60/15   

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https://dejure.org/1915,20
RG, 29.05.1915 - Rep. V. 60/15 (https://dejure.org/1915,20)
RG, Entscheidung vom 29.05.1915 - Rep. V. 60/15 (https://dejure.org/1915,20)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1915 - Rep. V. 60/15 (https://dejure.org/1915,20)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Besteht gegen den Empfänger einer Leistung ein Bereicherungsanspruch für den Leistenden, a) wenn dieser die Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit gemäß Vereinbarung mit seinem Gläubiger an den Empfänger als einen Dritten bewirkt, der Empfänger aber die Leistung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherung. Erfüllung durch Leistung an Dritte. Pfandhaltervertrag.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 36
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Die hiervon abweichende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. etwa RGZ 44, 136, 143; 87, 36, 41 ff; 98, 64, 65; 101, 320, 322; RG JW 1909, 274 Nr. 7), auf die sich zum Teil auch das Berufungsgericht beruft, ist durch die Fortbildung des bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriffs überholt (so auch Heimann-Trosien in RGRK (12.) Anm. 76 zu § 812 BGB).
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