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   LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)   

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https://dejure.org/2020,54704
LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20) (https://dejure.org/2020,54704)
LG Stade, Entscheidung vom 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20) (https://dejure.org/2020,54704)
LG Stade, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20) (https://dejure.org/2020,54704)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95

    Gehilfe - Haupttäter - Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20
    Beim Gehilfen ist ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falls nur dann verwirklicht, wenn sich die Teilnahmehandlung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGH, Beschluss vom 21.09.1995 - 1 StR 316/95).
  • KG, 17.09.2013 - 121 Ss 141/13

    Verlust der Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden

    Auszug aus LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20
    Diese Kenntnis hat die Kammer durch einen in der Hauptverhandlung verlesenen Vermerk über eine telefonische Kontaktaufnahme der Vorsitzenden mit Herrn ... am 04.12.2020 erlangt, um im Wege des Freibeweises die Glaubhaftigkeit der Einlassung des Angeklagten bzw. die Umstände, unter denen der Beweisantrag vom 02.12.2020 gestellt wurde, zu überprüfen (vgl. KG, Beschluss vom 17.09.2013, (4) 121 Ss 141/13 (175/13)).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 65/07

    Beweiswürdigung (Beihilfe zum Betrug; nachvollziehbare Darstellung insbesondere

    Auszug aus LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20
    Dies muss anhand des konkreten Regelbeispiels in einer Gesamtwürdigung festgestellt werden (BGH, Beschluss vom 13.09.2007 - 5 StR 65/07).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19

    Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug);

    Auszug aus LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20
    Im Rahmen seines Anwendungsbereichs stellt § 264 StGB eine abschließende Sonderregelung dar (vgl. BGH (1. Strafsenat), Beschluss vom 23.04.2020 - 1 StR 559/19) und zwar auch dann, wenn es im Einzelfall zu einer Vermögensschädigung kommt (Erlangen der Subvention), da diese durch die Bestrafung nach § 264 StGB mit abgegolten ist (vgl. BT-Drs. 7/5291 S. 6, Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 264 Rn. 87 m.w.N.).
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