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   LG Kaiserslautern, 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13 - 3 Ns   

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https://dejure.org/2014,19970
LG Kaiserslautern, 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13 - 3 Ns (https://dejure.org/2014,19970)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13 - 3 Ns (https://dejure.org/2014,19970)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 07. April 2014 - 6070 Js 8485/13 - 3 Ns (https://dejure.org/2014,19970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Absehen, Umstände

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Gründen für das Absehen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Absehen von der Regelentziehung - auch bei 1,75 Promille BAK

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrerlaubnisentzug bei Trunkenheitsfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trotz vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr kein Entzug der Fahrerlaubnis

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Auch bei einer BAK von 1,75 ‰ kann die Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 StGB entfallen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alkohol am Steuer: Führerschein nicht immer weg!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13
    In der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte ist anerkannt, dass ein Ausnahmefall vorliegen kann, in dem von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum Überschreitung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 Promille vorlag, die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vergleiche OLG Karlsruhe Beschluss vorn 4. August 2004, Az. 1 Ss 79/04 und LG Aachen, Urteil vom 24.2.2011, Az. 71INs 601 Js 226/10, Rz. 37-51 mwN nach juris).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15

    Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens -

    Auch bzw. gerade in Fällen eines im Zustand der relativen Fahruntüchtigkeit begangenen Verstoßes gegen § 316 StGB obliegt jedoch dem Strafrichter bei Anwendung des § 69 Abs. 2 StGB die Prüfung, ob sich der Täter durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat oder ob die in Fällen des § 316 StGB einschlägige Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB etwa deswegen widerlegt ist, weil eine Gesamtwürdigung der konkreten Tatumstände, des Nachtatverhaltens und der Persönlichkeit des Täters ergibt, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit einer Wiederholung nicht (mehr) zu rechnen ist (vgl. Heuchemer, in: BeckOK-StGB, Stand 10.09.2015, § 69 Rn. 42ff. sowie zu konkreten Einzelfällen etwa LG Wuppertal, Urt. v. 29.04.2014 - 27 Ns 8/14, 27 Ns - 922 Js 227/13 - 8/14, 27 Ns-922 Js 227/13- 8/14 -, Rn. 9, juris, Rn. 7ff. und LG Kaiserslautern, Urt. v. 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13 - 3 Ns -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.08.2017 - 315 Cs 75/17

    Trunkenheit im Verkehr - Absehen von Fahrerlaubnisentziehung

    Eine gefestigte Rechtsprechung geht dahin, dass im Fall einer kontinuierlichen und erfolgreichen Teilnahme an solchen individualpsychologischen Therapien die Eignung zum Führern eines Kraftfahrzeuges entgegen der Regel-Ausnahme-Anordnung des § 69 Abs. 2 Nr. StGB nach einem gewissen Zeitraum wiederhergestellt ist (vgl. bspw. LG Aachen, Urteil vom 24.02.2011, 71 Ns 226/10 m.w.N. zur Rechtsprechung; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008, 24a Ns 26/07; LG Kaiserslautern, Urteil vom 07.04.2014, 6070 Js 8485/13 3 NS.).
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