Rechtsprechung
AG Bergheim, 01.10.2018 - 61 F 219/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz durch Einstellen bestimmter Inhalte in das eigene Profil oder den eigenen Status bei WhattsApp
- strafrechtsiegen.de
Kontaktverbotverletzung durch WhatsApp-Veröffentlichungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
WhatsApp-Profil-Bild noch kein Verstoß gegen Kontaktverbot nach dem GewSchG
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 407
- MMR 2019, 480
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 WF 147/21
Herabwürdigende Äußerungen bei Facebook kein Verstoß gegen Kontaktaufnahmeverbot
Denn hierfür reicht es nicht aus, bestimmte Inhalte in das eigene Profil in den sozialen Medien einzustellen (…Schulte-Bunert, beck-online.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg: Wellenhofer, Stand 01.01.2021, § 1 GewSchG, Rn. 45; AG Bergheim, Beschluss vom 01.10.2018 - 61 F 219/18 -, BeckRS 2018, 23574).