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   AG Bad Homburg, 03.12.2004 - 61 IN 207/03 S   

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AG Bad Homburg, 03.12.2004 - 61 IN 207/03 S (https://dejure.org/2004,26686)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 03.12.2004 - 61 IN 207/03 S (https://dejure.org/2004,26686)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 61 IN 207/03 S (https://dejure.org/2004,26686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Sonderinsolvenzverwalter; Prüfung des Bestehens und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen infolge des Abschlusses eines Vergleichs durch einen Insolvenzverwalter; Pflichtverletzungen eines Insolvenzverwalters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters;

    Auszug aus AG Bad Homburg, 03.12.2004 - 61 IN 207/03
    Nach dem von den Antragstellern zitierten Urteil des OLG München in ZIP 87, 656, kann bereits die Prüfung dieser Frage nicht dem Insolvenzverwalter selbst überlassen bleiben.
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 58/15

    Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen

    bb) Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob das Insolvenzgericht sich davon überzeugen muss, dass solche Ansprüche tatsächlich bestehen (vgl. für den Fall, dass der Insolvenzverwalter solche Ansprüche bestreitet und plausibel einen anderen Tatsachenverlauf darstellt als die Gläubigerversammlung: Frege, Der Sonderinsolvenzverwalter, 2008, Rn. 218), ob sie glaubhaft gemacht sein müssen, ob sie sich schlüssig aus der Akte ergeben müssen oder ob es ausreicht, dass solche Schadensersatzansprüche möglich (HK-InsO/Schmidt, InsO, 8. Aufl. § 92 Rn. 52; Jaeger/Müller, InsO, § 92 Rn. 44; Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 92 Rn. 23), naheliegend (Schmidt/Ries, aaO, § 56 Rn. 67: naheliegende Befürchtung), nicht fernliegend (AG Göttingen, ZIP 2006, 629, 630; Wittkowski/Kruth in Nerlich/Römermann, InsO, 2012, § 92 Rn. 18; HmbKomm-InsO/Frind, 5. Aufl., § 56 Rn. 42), nicht völlig fernliegend (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; AG Homburg, ZInsO 2008, 1146; AG Charlottenburg, ZIP 2015, 1497, 1498; HmbKomm-InsO/Pohlmann, aaO, § 92 Rn. 56; MünchKomm-InsO/Graeber, 3. Aufl., § 56 Rn. 156) oder sie nicht von vornherein ausgeschlossen (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 56 Rn. 77b) sind.
  • LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht -

    Durch Beschluss des Amtsgerichts G vom 17. Oktober 2003 (Az. 61 IN 207/03) wurde das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und der Beklagte zu 1) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

    Durch Beschluss des Amtsgerichts G vom 17. Dezember 2003 (Az. 61 IN 207/03, Bl. 30 d. A.) wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zu 1) zum Insolvenzverwalter bestimmt.

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