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AG Schleswig, 02.05.2014 - 61 M 6/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung des Gläubigervertreters gegen die Ablehnung des Gerichtsvollziehers zur Einziehung einer Einigungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Dortmund, 07.12.2020 - 248 M 899/20 Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV entsteht für den Anwalt eines Gläubigers nicht, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft (AG Augsburg, Beschluss 11.11.2013, 1 M 9500/13; LG Duisburg, Beschluss 12.08.2013, 7 T 131/13; AG Schleswig, Beschluss 02.05.2014, 61 M 6/14; AG Stockach, Beschluss 10.01.2017, M 927/16).