Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50116
OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16 (https://dejure.org/2017,50116)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2017 - 61 PV 6.16 (https://dejure.org/2017,50116)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2017 - 61 PV 6.16 (https://dejure.org/2017,50116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 Abs 1 PersVG BB, § 61 Abs 2 PersVG BB, § 63 Abs 1 Nr 10 PersVG BB
    Mitbestimmung; Dienstpostenneubewertung; Übertragung einer niedriger oder höher zu bewertenden Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 61 Abs 1 PersVG BB, § 61 Abs 2 PersVG BB, § 63 Abs 1 Nr 10 PersVG BB, § 46 aF BBesG
    Mitbestimmung; Steueramtfrauen; Dienstpostenneubewertung; Statusamt; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; keine Übertragung einer niedriger oder höher zu bewertenden Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87

    Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Damit hat der Gesetzgeber dem Rechtsgedanken Ausdruck gegeben, dass das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht durch beteiligungsfreie Vorentscheidungen eingeschränkt und weitgehend ausgehöhlt werden darf (vgl. zum inhaltsgleichen § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 -, juris Rn. 30, und zum insoweit vergleichbaren § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPersVG Baden-Württemberg, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1990 - BVerwG 6 P 32.87 -, juris Rn. 23).

    Der Mitbestimmungstatbestand dient demnach, soweit damit die Interessen der einzelnen Beamten geschützt werden sollen, nicht dem Schutz des ausgewählten Beamten im Hinblick auf seinen Beförderungsstatus, sondern allein dem Schutz der bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigten Bewerber (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1990, a.a.O., juris Rn. 24).

    Die Mitbestimmung im Fall einer nicht nur vorübergehenden Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit dient in Bezug auf Beamte allein dazu, den Beamten in seinem statusrechtlichen Amt vor der Übertragung von Dienstaufgaben zu schützen, die gegenüber seinem abstrakten Aufgabenbereich unterwertig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1990, a.a.O., juris Rn. 24).

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, wie Vorgesetztenfunktion, Umfang etwaiger Leitungsaufgaben, Beförderungsmöglichkeiten oder gesellschaftliches Ansehen, schränken in aller Regel das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs nicht ein; die bloße Hoffnung oder Chance auf eine Beförderung ist kein personalvertretungsrechtlicher Ansatz für eine Beteiligung des Personalrats (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1990, a.a.O., juris Rn. 24).

  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Selbst wenn das ausnahmsweise der Fall ist, können sich daraus allenfalls Rechte des Beamten, aber keine Beteiligungsrechte der Personalvertretung ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 61.78 -, juris Rn. 10).

    Die Höhe der Besoldung des Dienstposteninhabers richtet sich ausschließlich nach dem ihm verliehenen Amt, nicht hingegen nach der Bewertung und haushaltsrechtlichen Ausweisung seines Dienstpostens (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Oktober 1979, a.a.O., juris Rn. 11, und vom 5. Oktober 2011, a.a.O, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 19.10 -, juris Rn. 11).

    Die Höhe der Besoldung des Dienstposteninhabers richtet sich ausschließlich nach dem ihm verliehenen Amt, nicht hingegen nach der Bewertung und haushaltsrechtlichen Ausweisung seines Dienstpostens (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Oktober 1979, a.a.O., juris Rn. 11, und vom 5. Oktober 2011, a.a.O, juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2016 - 61 PV 8.15

    Mitbestimmung bei der dauerhaften Umsetzung eines Oberforstrates

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Bei der Auslegung des § 63 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Bbg ist zu beachten, dass dieser nicht dem Schutz der Beförderungschancen des betroffenen Beamten dient und im Übrigen der Schutzzweck der Mitbestimmungsvorschrift nicht einheitlich, sondern nach der jeweiligen darin geregelten Personalmaßnahme unterschiedlich zu beurteilen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2016 - OVG 61 PV 8.15 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Entsprechend soll - wie bei einer Beförderung - im Wege der Mitbestimmung gewährleistet werden, dass durch die Auswahlentscheidung des Dienststellenleiters nicht andere Bewerber aus unsachlichen Gründen benachteiligt werden (vgl. zu § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 61 PV 6.16
    Damit hat der Gesetzgeber dem Rechtsgedanken Ausdruck gegeben, dass das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht durch beteiligungsfreie Vorentscheidungen eingeschränkt und weitgehend ausgehöhlt werden darf (vgl. zum inhaltsgleichen § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 -, juris Rn. 30, und zum insoweit vergleichbaren § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPersVG Baden-Württemberg, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. März 1990 - BVerwG 6 P 32.87 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16

    Mitbestimmung; örtlicher Personalrat; Hauptpersonalrat; Stufenverfahren; nicht

    Die im Verfahren VG 21 K 493/16.PVL gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 12. Juli 2016 eingelegte Beschwerde des Personalrates des Finanzamtes Cottbus hat der Senat durch Beschluss vom 21. September 2017 im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Niedriger- oder Höherbewertung eines Dienstpostens eine rein interne Wirkung habe und nichts an der besoldungsrechtlichen Einstufung des Dienstposteninhabers ändere (OVG 61 PV 6.16).

    Es spricht einiges dafür, dass die Zustimmungsverweigerung den genannten Mindestanforderungen nicht genügt: Die Einwände des örtlichen Personalrates im Schreiben vom 28. August 2015 betreffen die Neubewertung der Dienstposten der Beamtinnen aus dem Verfahren VG 21 K 493/16.PVL/OVG 61 PV 6.16 und nicht die Auswahl von Herrn B.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht