Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 17.05.2017 - 61 Qs 17/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Schweigender Betroffener, Bußgeldsachen, Erstattungsfähigkeit der Verfahrens- und Terminsgebühr
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bußgeldsachen; Erstattungsfähigkeit der Verfahrens- und Terminsgebühr
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr des Verteidigers für das gerichtliche Verfahren durch Nachweis der Krankschreibung des Betroffenen zur Tatzeit im Hauptverhandlungstermin; Verteidigung des Betroffenen durch Schweigen bzgl. Tätigkeit des ...
- Burhoff online
Schweigender Betroffener, Bußgeldverfahren, Erstattungsfähigkeit Verteidigerkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Schweigen des Betroffenen, oder: "Nutz- oder zwecklose" Verteidigung?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfahrens- und Terminsgebühr des Verteidigers auch bei zunächst schweigender Verteidigung
Verfahrensgang
- AG Ratingen, 11.08.2016 - 220 OWi 217/16
- AG Ratingen, 01.03.2017 - 20 OWi 217/16
- LG Düsseldorf, 17.05.2017 - 61 Qs 17/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
Erstattungsfähigkeit von Terminsgebühren eines Nebenklägervertreters als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.05.2017 - 61 Qs 17/17
Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass Gebühren für eine " zwecklose " oder " offensichtlich nutzlose und völlig überflüssige " Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig sind (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 22.11.1990, Az. 2 Ws 58/90; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.04.2012, Az. III-2 Ws 67/12).