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   VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06, 61-IV-06 (e.A.)   

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https://dejure.org/2006,16684
VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06, 61-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,16684)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.07.2006 - 60-IV-06, 61-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,16684)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 60-IV-06, 61-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,16684)
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Wird eine Verletzung der Freiheit der Person (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) durch die Anordnung und den Vollzug von Untersuchungshaft geltend gemacht, kommt es vor allem darauf an, ob die Fachgerichte bei der Anwendung der die Schranken aus Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SächsVerf ausfüllenden §§ 112 ff. StPO Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03; st. Rspr.).

    b) Dass das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht als Haftgrund Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) angenommen hat, unterliegt als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03; vgl. BVerfGE 20, 144 [149 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 22. April 2004, 10. August 2004, 28. Oktober 2004 und 20. Mai 2005 (Vf. 27-IV-04 / 28-IV-04 [e.A.]; Vf. 35-IV-04 / 36-IV-04 [e.A.]; Vf. 63-IV-04 / 64-IV-04 [e.A.]; 103-IV-04 / 104-IV-04 [e.A.]; 34-IV-05 [HS] / 35-IV05 [e.A.]) über jeweils gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft gerichtete Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers entschieden.

    Was den Ablauf der Hauptverhandlung - insbesondere die vom Beschwerdeführer genannten bis Ende März 2005 vorgenommenen Terminsaufhebungen - angeht, nimmt der Verfassungsgerichtshof auf seine Ausführungen im Beschluss vom 20. Mai 2005 (Vf. 34-IV-05 [HS] / 35-IV-05 [e.A.]) Bezug.

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Die Möglichkeit einer Entlassung des Beschwerdeführers zum Halbstrafenzeitpunkt (hier gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB) war vom Senat angesichts deren Ausnahmecharakters (vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 57 Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01) und mangels hierfür vorgetragener besonderer Umstände (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 1993, 70f.) aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu erwägen.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Vor diesem Hintergrund kommt es im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Anzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (vgl. BVerfG StV 2006, 73 [76 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    b) Dass das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht als Haftgrund Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) angenommen hat, unterliegt als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03; vgl. BVerfGE 20, 144 [149 f.]).
  • OLG Schleswig, 15.06.1992 - 1 Ws 202/92
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Die Möglichkeit einer Entlassung des Beschwerdeführers zum Halbstrafenzeitpunkt (hier gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB) war vom Senat angesichts deren Ausnahmecharakters (vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 57 Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2002 - VerfGH 63/01) und mangels hierfür vorgetragener besonderer Umstände (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 1993, 70f.) aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu erwägen.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Der Senat hat aber - den Vorgaben des Verfassungsrechts entsprechend - die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt explizit in Betracht gezogen (vgl. hierzu BVerfG StV 2006, 248 [250]; StV 2006, 251 [252]).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 63-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 22. April 2004, 10. August 2004, 28. Oktober 2004 und 20. Mai 2005 (Vf. 27-IV-04 / 28-IV-04 [e.A.]; Vf. 35-IV-04 / 36-IV-04 [e.A.]; Vf. 63-IV-04 / 64-IV-04 [e.A.]; 103-IV-04 / 104-IV-04 [e.A.]; 34-IV-05 [HS] / 35-IV05 [e.A.]) über jeweils gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft gerichtete Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers entschieden.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Der Senat hat aber - den Vorgaben des Verfassungsrechts entsprechend - die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt explizit in Betracht gezogen (vgl. hierzu BVerfG StV 2006, 248 [250]; StV 2006, 251 [252]).
  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 103-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 27-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15

    Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.] - juris Rn. 21).

    Vielmehr geht das Gericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs davon aus, dass es im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer ankommt, was eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich macht, ob die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, NJW 2006, 1336 [1338]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]).

    unterliegt als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.] - juris Rn. 21).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37 ).

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Annahme die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes verkennt oder willkürlich getroffen wurde (vgl. zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).

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