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   VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12 (HS), 61-IV-12 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12 (HS), 61-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,21942)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.08.2012 - 60-IV-12 (HS), 61-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,21942)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. August 2012 - 60-IV-12 (HS), 61-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,21942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Haftfortdauer, Verhältnismäßigkeit, Begründung, Haftfortdauerentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Erlass eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung und die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer wegen Fluchtgefahr

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15, st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 - juris Rn. 19).

    Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Eine näher begründete Abwägung ist bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).

    bb) Der Beschluss des Oberlandesgerichts wird den dargestellten Anforderungen jedoch deshalb nicht gerecht, weil er im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht das hypothetische Ende und die Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe in den Blick nimmt (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und keine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vornimmt.

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    bb) Der Beschluss des Oberlandesgerichts wird den dargestellten Anforderungen jedoch deshalb nicht gerecht, weil er im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht das hypothetische Ende und die Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe in den Blick nimmt (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und keine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vornimmt.
  • BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 40/94

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Unabhängig davon, ob eine solche Betrachtungsweise überhaupt zulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 1995, NStZ 1995, 459 [460]), hat das Oberlandesgericht jedoch weder die Dauer der angenommenen Verzögerung - auch im Revisionsverfahren - bestimmt noch im Einzelnen ausgeführt, auf welche Tatsachen diese hypothetische Feststellung gründet.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts setzen sich im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht mit der hier gebotenen Begründungstiefe mit dem hypothetischen Ende und der Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe auseinander (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 -2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und unterlassen eine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.

    Denn eine solche Anordnung würde weiter reichen als die nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG in der Hauptsache mögliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; vgl. Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Auflage, § 32 Rn. 108 ff.).

  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft prognostisch berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37; Beschluss vom 29. Dezember 2005, BVerfGK 7, 140 [162]).

    Weil sich die für die Abwägung maßgeblichen Umstände angesichts des eingetretenen Zeitablaufs in ihrer Gewichtung zu Gunsten des Freiheitsgrundrechts verschieben können, genügt der Verweis auf eine annähernd anderthalb Jahre zurückliegende Entscheidung nicht der verfassungsrechtlich erforderlichen Begründungstiefe; vielmehr sind Ausführungen auf der Grundlage des aktuellen Verfahrensstands erforderlich (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [eA]; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 [HS]/Vf. 9-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012, BVerfGK 19, 428; Beschluss vom 17. Januar 2013, StraFo 2013, 160).

    Eine solche Anordnung würde zudem weiter reichen als die nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG in der Hauptsache mögliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; vgl. Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Auflage, § 32 Rn. 108 ff.).

  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

    aa) Die Rechtsprechung des Bundes- und des Landesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; BVerfGE 20, 45, 49f.; 36, 264, 270; 53, 152, 158f.; BVerfG, Beschluss vom 14. No-vember 2012 - 2 BvR 1164/12; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 - ; BVerfG, JR 2014, 488ff. m.w.N.) ist dahin zu verstehen, dass in der Regel in Fällen, in denen keine Besonderheiten hinsichtlich Umfang oder Schwierigkeit des Verfahrens vorliegen, mit der Hauptverhandlung innerhalb eines Jahres seit der Inhaftierung des Beschuldigten zu beginnen ist.
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).

    Dabei ist neben der Anrechnung der Untersuchungshaft über § 51 StGB auch die Möglichkeit zu beachten, dass die noch zu verbüßende Reststrafe über § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, was den aus der Straferwartung folgenden Fluchtanreiz entsprechend mindert (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 61-IV-16 [e.A.]).

    aktuellen Verfahrensstands erforderlich (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [eA]; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 [HS]/Vf. 9-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012, BVerfGK 19, 428; Beschluss vom 17. Januar 2013, StraFo 2013, 160).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Der Verfassungsgerichtshof hob mit Beschluss vom 14. August 2012 auf die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hin den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Juni 2012 auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurück (Vf. 60-IV12 [HS]/ Vf. 61-IV-12 [e.A.]).

    Willkür oder die Verkennung von Tragweite und Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sind insoweit weder dargetan noch ersichtlich (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/ Vf. 61-IV-12 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei

    Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Eine solche Anordnung würde zudem weiter reichen als die nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG in der Hauptsache mögliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; vgl. Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Auflage, § 32 Rn. 108 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Zu berücksichtigen sind dabei auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
    Zu berücksichtigen sind dabei auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 43; Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 25, 37; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 33, 37; BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - juris Rn.76).

    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dies jedenfalls dann veranlasst, wenn eine solche im konkreten Fall zu erwarten ist, namentlich wenn der Beschwerdeführer nicht vorbestraft und erstmalig eine Haftstrafe verbüßt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 47; Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 37 f.).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Eine solche Anordnung würde zudem weiter reichen als die nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG in der Hauptsache mögliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 90-IV-16 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

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