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LG Hamburg, 17.03.2015 - 611 KLs 18/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.03.2015 - 611 KLs 18/14
- BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.05.2017 - 5 StR 184/17
Nachprüfung der Angemesssenheit der verhängten Freiheitsstrafe auf Grundlage der …
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. November 2016 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit der Maßgabe (§ 354 Abs. 1b StPO) als unbegründet verworfen, dass eine nachträgliche Entscheidung über die Gesamtstrafe mit der durch das Landgericht Hamburg im Verfahren 611 KLs 18/14 3100 Js 341/14 verhängten Strafe(n) nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen sein wird.