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AG Köln, 30.05.2014 - 612 Ls 69/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Köln, 30.05.2014 - 612 Ls 69/13
- LG Köln, 18.06.2014 - 105 Qs 146/14
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15
Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der …
Durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.08.2013 (Az. 612 Ls 69/13) ist der Angeklagte wegen Nötigung und unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 03.06.2013 (Az. 523 Ds 237/13) kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.Die Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Köln hat mit Beschlüssen vom 21.02.2014 (Az. 612 Ls 69/13) die Kostenfestsetzungsanträge vom 25.09.2013 sowohl hinsichtlich der Pflichtverteidigergebühr als auch der Differenz-Wahlverteidigergebühr zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 30.05.2014 (Az. 612 Ls 69/13) hat das Amtsgericht Köln die Erinnerung des Beschwerdeführers vom 05.03.2014 gegen den seinen Kostenfestsetzungsantrag vom 25.09.2013 zurückweisenden Beschluss der Rechtspflegerin vom 21.02.2014 als unbegründet zurückgewiesen.