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   LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16 jug.   

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LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16 jug. (https://dejure.org/2016,54335)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2016 - 617 Ks 22/16 jug. (https://dejure.org/2016,54335)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2016 - 617 Ks 22/16 jug. (https://dejure.org/2016,54335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, analaoge Anwendung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an der Exploration seines Mandanten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • Burhoff online

    Teilnahme Verteidiger, Exploration durch Sachverständigen, analoge Anwendung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Teilnahme des Verteidigers an einem Explorationsgespräch: Gebühren ja oder nein?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).

    Diesbezüglich wird auf die überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Offenburg in seinem Beschluss vom 31. Mai 2006 (1 KLs 16 Js 10008/05 - NStZ-RR 2006, 358) verwiesen und ergänzend ausgeführt:.

    Genauso fehlt es aber auch an der Einfügung der Worte "nur" oder "ausschließlich", welche dazu führen würden, dass der Wille des Gesetzgebers hinsichtlich des Vorliegens einer nicht analogiefähigen Ausnahmeregelung eindeutig wäre (vgl. hierzu auch LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006, 358).

  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).

    Angesichts dieses Schweigens ist aber gerade nicht darauf zu schließen, dass der Gesetzgeber die Problematik erkannt hat und dahingehende Klarheit schaffen wollte, dass eine entsprechende Anwendung der Vergütungsvorschrift nunmehr ausgeschlossen sein soll (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris, Rn. 4).

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    c) Abschließend ist auszuführen, dass der analogen Anwendung der Vergütungsvorschrift Nr. 4102 VV-RVG auch nicht entgegensteht, dass es sich bei den dort genannten Terminen um eine abschließende Ausnahmeregelung handelte, welche einer analogen Anwendung grundsätzlich nicht zugänglich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03 - MDR 2004, 989).
  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Die Teilnahme an diesem Termin soll zum Beispiel mit der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer nach Nr. 4112 VV-RVG beziehungsweise nach Nr. 4118 VV-RVG für ein Verfahren vor der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) abgegolten sein, welche sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb der Hauptverhandlung umfasse, soweit hierfür keine besonderen Gebühren vorgesehen seien (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 24. Mai 2012 -21 KLs - 303 Js 101/11 - 11/11, 21 KLs 11/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014- III-2 Ws 416/14, 2 Ws 416/14 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2009 - 10 Qs 69/09

    Entstehen einer Verfahrensgebühr bei endgültiger Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12

    Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 2 Ws 416/14

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Die Teilnahme an diesem Termin soll zum Beispiel mit der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer nach Nr. 4112 VV-RVG beziehungsweise nach Nr. 4118 VV-RVG für ein Verfahren vor der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) abgegolten sein, welche sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb der Hauptverhandlung umfasse, soweit hierfür keine besonderen Gebühren vorgesehen seien (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 24. Mai 2012 -21 KLs - 303 Js 101/11 - 11/11, 21 KLs 11/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014- III-2 Ws 416/14, 2 Ws 416/14 -, juris).
  • LG Essen, 24.05.2012 - 21 KLs 11/11

    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an einem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16
    Die Teilnahme an diesem Termin soll zum Beispiel mit der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer nach Nr. 4112 VV-RVG beziehungsweise nach Nr. 4118 VV-RVG für ein Verfahren vor der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) abgegolten sein, welche sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb der Hauptverhandlung umfasse, soweit hierfür keine besonderen Gebühren vorgesehen seien (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 24. Mai 2012 -21 KLs - 303 Js 101/11 - 11/11, 21 KLs 11/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014- III-2 Ws 416/14, 2 Ws 416/14 -, juris).
  • LG Hamburg, 19.10.2020 - 601 Qs 28/20

    Gebühr bei Teilnahme an einem Explorationstermin

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landgerichts Hamburg in dem Beschluss vom 24. November 2016 (Az.: 617 Ks 22/16 bei Juris) sowie des Landgerichts Freiburg vom 04. Juli 2014 (Az.: 3 KLs 250 Js 24324/12 bei Juris) an, dass eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an der Exploration seines Mandanten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen anfällt und die Vergütungsvorschrift des Nr. 4102 VV RVG insoweit entsprechende Anwendung findet.
  • AG Hamburg-Altona, 15.07.2020 - 326b Ds 13/18

    Gebühr bei Teilnahme an Explorationstermin

    Das Gericht folgt den Argumenten des Landgerichts Hamburg in dem Beschluss vom 24.11.2016 - 617 Ks 22/16, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erneuter Beginn der Hauptverhandlung wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in einer Flüchtlingsunterkunft

Verfahrensgang

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