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   LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17 - 3490 Js 94/15   

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LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17 - 3490 Js 94/15 (https://dejure.org/2019,13279)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2019 - 618 KLs 2/17 - 3490 Js 94/15 (https://dejure.org/2019,13279)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2019 - 618 KLs 2/17 - 3490 Js 94/15 (https://dejure.org/2019,13279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 263 Abs 5 StGB, § 95 Abs 1a S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 3 SGB 5
    Betrug bei Betreibung eines MVZ durch Nichtberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Beteiligung an einem MVZ durch einen Strohmann ist gewerbsmäßiger Abrechnungsbetrug

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Gründung eines MVZ durch einen Strohmann führt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Für Leistungen, die durch einen die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllenden Leistungserbringer erbracht werden, besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Vergütungsanspruch (BSG, Urteil v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R, juris Rn 28; BSG, Urteil v. 10.05.1995 - 6 RKa 30/94, juris Rn 14 ff; BSG, Urteil v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R, juris Rn 11 ff.).

    Eine von einem Zulassungsausschuss erteilte Zulassung ändert an dem Wegfall des Vergütungsanspruchs daher nichts, wenn die Zulassung bei Kenntnis aller relevanten Umstände nicht erteilt worden wäre (BSG, Urteil v. 23.06.201 - B 6 KA 7/09 R, juris Rn 53.).

    Eine mit einer Zulassung gegebenenfalls einhergehenden Tatbestandswirkung umfasst darüber hinaus nicht die mit der Zulassung nur mittelbar im Zusammenhang stehenden vergütungsrechtlichen Fragen (BSG, Urteil v. 23.06.201 - B 6 KA 7/09 R, juris Rn 56 ff.).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).

    Da die für die Abrechnung zuständigen Mitarbeiter der TK und KVH in Form eines sachgedanklichen Mitbewusstseins davon ausgingen, dass die Abrechnungen rechtmäßig erfolgt sind (und somit "alles in Ordnung" war, vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 69 ff.), lag auch ein täuschungsbedingter Irrtum der zuständigen Mitarbeiter vor.

    Zugunsten der Angeklagten hat die Kammer unterstellt, dass die Patienten eine im Übrigen sachgemäße Krankenbehandlung erhalten haben und diesen Umstand im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 7; offen gelassen in BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 109).

  • BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis -

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Aufgrund der im Bereich des Sozialversicherungsrechts maßgeblichen streng formalen Betrachtungsweise entsteht den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei einem vergütungsrechtlich relevanten Rechtsverstoß auch dann ein Vermögensschaden i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB, wenn qualitative Mängel bei der Versorgung der Patienten nicht festgestellt worden sind (zur streng formalen Betrachtungsweise im Sozialversicherungsrecht siehe BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 16.06.2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 24 ff.).

    Zugunsten der Angeklagten hat die Kammer unterstellt, dass die Patienten eine im Übrigen sachgemäße Krankenbehandlung erhalten haben und diesen Umstand im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 7; offen gelassen in BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 109).

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung als "streng formale Betrachtungsweise im Sozialrecht" bezeichnet wird (siehe etwa BGH, Urteil v. 16.06.2014 - 4 StR 21/14, juris Rn 28 ff.), führt ein Verstoß gegen leistungserbringungsrechtliche Vorgaben - mit Ausnahme von bloßen Ordnungsverstößen (BSG, Urteil v. 20.03.2013 - B 6 KA 17/12, juris Rn 37) - grundsätzlich zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs (BSG, Urteil v. 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R, juris Rn 23).

    Aufgrund der im Bereich des Sozialversicherungsrechts maßgeblichen streng formalen Betrachtungsweise entsteht den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei einem vergütungsrechtlich relevanten Rechtsverstoß auch dann ein Vermögensschaden i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB, wenn qualitative Mängel bei der Versorgung der Patienten nicht festgestellt worden sind (zur streng formalen Betrachtungsweise im Sozialversicherungsrecht siehe BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 16.06.2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 24 ff.).

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Ausreichend sei viel mehr - bei Zugrundelegung wissenschaftlicher Maßstäbe - eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die anvisierte Maßnahme das Ziel der Qualitätssicherung auch erreichen könne (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R, juris Rn. 34 ff.; siehe auch BSG, Urteil vom 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R, juris Rn. 31 ff; BSG, Urteil vom 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R, juris Rn. 43 ff: " Demzufolge ist der Gestaltungsspielraum des GBA bei einer Studienlage eröffnet, die nach wissenschaftlichen Maßstäben einen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität wahrscheinlich macht. Dies ist der Fall, wenn mehr für als gegen einen solchen Ursachenzusammenhang spricht; allein dessen Möglichkeit genügt dagegen nicht " (Rn. 47)).

    Im Zweifel gelte der Grundsatz " Patientenschutz hat [...] Vorrang vor Erwerbsschutz " (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R, juris Rn. 62).

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).

    Da die für die Abrechnung zuständigen Mitarbeiter der TK und KVH in Form eines sachgedanklichen Mitbewusstseins davon ausgingen, dass die Abrechnungen rechtmäßig erfolgt sind (und somit "alles in Ordnung" war, vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 69 ff.), lag auch ein täuschungsbedingter Irrtum der zuständigen Mitarbeiter vor.

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung als "streng formale Betrachtungsweise im Sozialrecht" bezeichnet wird (siehe etwa BGH, Urteil v. 16.06.2014 - 4 StR 21/14, juris Rn 28 ff.), führt ein Verstoß gegen leistungserbringungsrechtliche Vorgaben - mit Ausnahme von bloßen Ordnungsverstößen (BSG, Urteil v. 20.03.2013 - B 6 KA 17/12, juris Rn 37) - grundsätzlich zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs (BSG, Urteil v. 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R, juris Rn 23).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Für Leistungen, die durch einen die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllenden Leistungserbringer erbracht werden, besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Vergütungsanspruch (BSG, Urteil v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R, juris Rn 28; BSG, Urteil v. 10.05.1995 - 6 RKa 30/94, juris Rn 14 ff; BSG, Urteil v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R, juris Rn 11 ff.).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17
    Für Leistungen, die durch einen die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllenden Leistungserbringer erbracht werden, besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Vergütungsanspruch (BSG, Urteil v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R, juris Rn 28; BSG, Urteil v. 10.05.1995 - 6 RKa 30/94, juris Rn 14 ff; BSG, Urteil v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R, juris Rn 11 ff.).
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 277/07

    Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts auf Angehörige eines Gesellschafters

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

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